Betreff
E-Scooter in Haan
hier: Kooperationsvereinbarung mit der Firma Bolt
Vorlage
61/061/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass

E-Scooter – auch E-Stehroller oder E-Tretroller genannt – sind Elektro-Kleinstfahrzeuge, die seit Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Sie sind mittlerweile in vielen Städten als Leihfahrzeuge diverser Anbieter anzutreffen. Einen Mobilitätsanbieter, der die E-Scooter speziell auch in bzw. ausgehend von Haan anbietet, gibt es bisher nicht.

 

Vor Kurzem ist die Firma „Bolt“, die im Jahr 2013 in Estland gegründet wurde, zwecks einer Unternehmenspräsentation und einem "Mikromobilitätsangebot" auf die Stadtverwaltung zugekommen. Die Firma beschreibt sich als führende Mobilitätsplattform in Europa und Afrika. Zum Angebot gehören u. a. E-Scooter,
E-Bikes, Digitale Fahrtenvermittlung und Carsharing.

Bezüglich eines E-Scooter Angebots ist die Firma in Deutschland seit Mai 2021 in 63 Städten vertreten, so in der Umgebung aktuell auch in Düsseldorf, Solingen und Hilden. Das Unternehmen hat im Oktober der Verwaltung erläutert, wie es sich einen E-Scooter-Start auch in Haan vorstellen könnte.

 

Regelungen bezüglich der E-Scooter-Nutzung

Um das Mobilitätangebot der Firma Bolt einordnen zu können, wird im Folgenden zunächst auf einige generelle und nicht abschließende Regelungen bezüglich einer E-Scooter-Nutzung eingegangen[1]:

 

Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen gefahren werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist.

 

Es besteht keine Führerscheinpflicht und es gibt auch keine Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung. Jede/r darf einen E-Scooter fahren, sofern er oder sie das Mindestalter von 14 Jahren erreicht hat. Für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes. Die Mitnahme von anderen Personen auf dem E-Scooter ist verboten. Ebenso verboten ist es, Gegenstände wie zum Beispiel Pakete oder Einkaufskörbe, auf dem Trittbrett zu transportieren.

 

Darüber hinaus gelten für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern die gleichen allgemeinen straßenrechtlichen Vorschriften, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer – insbesondere das Gebot der ständigen Rücksichtnahme. Beim Überholen von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern gilt wie für Radlerinnen und Radler: Der Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerorts ist zu beachten.

 

Umfangreiche Regelungen trifft die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV). Diese ermöglicht seit dem Jahr 2019 überhaupt erst die Teilnahme bestimmter E-Scooter am Straßenverkehr. Hier ist u. a. geregelt, dass für das Abstellen der Fahrzeuge entsprechend die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften anzuwenden sind. Für Fahrräder gibt es auf öffentlichen Flächen keine Parkverbote.

 

Es bestünde nach Einschätzung der Verwaltung keine Möglichkeit, ein Gewerbe mit zugelassenen und versicherten E-Scootern im Stadtgebiet grundsätzlich zu verbieten. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Steuerung (z. B. über Sondernutzungsgebühren).

 

Mobilitätsangebot der Firma Bolt

Die Firma Bolt skizziert die Zukunft des urbanen Verkehrs intermodal. Das Ziel sei es, sämtliche Wege der urbanen Mobilität abzudecken. Hier setzt auch das Unternehmensangebot an.

 

Das Unternehmen wirbt u. a. mit Sicherheit und Nachhaltigkeit ihres Mobilitätsangebots. Bolt sei als erster Mikromobilitätsanbieter Partner der Deutschen Verkehrswacht (DVW).

 

Es wurde die vierte Generation des Sharing-Scooters „Bolt 4“ vorgestellt, der sich aufgrund seiner konstruktiven Eigenschaften leicht und stabil manövrieren ließe. Die Reichweite beträgt bis 40 km. Das vorgestellte Scooter-Modell ist eine eigene Produktion. Ein Fokus liege auf einer langen Lebensdauer von rd. 60 Monaten. Der modulare Aufbau ermögliche eine einfache Wartung und Reparatur. Die bis zu 40% leichteren E-Scooter seien ressourcenschonender und damit nachhaltiger zu produzieren, zu transportieren und zu recyceln.

 

Über „Geofencing“ lässt sich das Stadtgebiet in verschiedene Zonen aufteilen. Fahrer_innen erhalten digitale Informationen zu Fußgängerzonen, beruhigten Verkehrszonen und Parkbeschränkungen. Durch einen integrierten Sensor sollen Unfälle, zu starkes Bremsen und unsichere Fahrmuster frühzeitig erkannt werden. In einem Pilotprojekt werde versucht, den Begegnungsverkehr mit blinden und sehbehinderten Menschen besonders sicher zu gestalten. So geben E-Scooter mit entsprechender technischer Ausrüstung ein Warnsignal ab, wenn sich ein ebenfalls mit dieser Technik ausgerüsteter Sehbehinderter nähert.

 

Es wird angemerkt, dass die E-Scooter Branche seit 2019 enorme Fortschritte mit Blick auf die CO2 Reduktion gemacht habe. Die E-Scooter führen bereits heute klimafreundlicher als Bus und Bahn. Der Preis für eine durchschnittliche E-Scooter Fahrt von 12 Minuten wurde mit 2.28 Euro benannt (Freischaltgebühr 0 Euro Minutenpreis 0.19 Euro).

 

Die Firma Bolt kann sich in Haan einen Start mit einer Flottengröße von 100
E-Scootern vorstellen. Der Zeitpunkt sei nach Absprache mit der Stadt angedacht. Ebenfalls nach Absprache sei das Bediengebiet grundsätzlich flexibel gestaltbar.

 

Der Stadtverwaltung wurde ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt, die das Unternehmen so, oder in ähnlicher Form im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung bereits in anderen Städten geschlossen habe. Hierin werden z. B: Anforderungen an die E-Scooter, die Flottengröße, das Geschäftsgebiet und Verbotszonen, das Abstellen und Parken, Wartung und Reparatur, Ansprechpartner, sowie die Entfernung der eigenen E-Scooter im Falle des Rückzugs aus dem Stadtgebiet geregelt (siehe Anlage 1).

 

Einschätzung zum Mobilitätsangebot der Firma Bolt

 

Die Fahrzeuge bieten neue Möglichkeiten, Wege zurückzulegen. Aktuelle Untersuchungen zur Nutzung im Bereich des Individualverkehrs zeigen, dass mit dem E-Scooter dabei eher kurze Distanzen zurückgelegt werden.

 

Welche Effekte ein E-Scooter Verleih in Haan tatsächlich auf die Ziele einer nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung, bzw. die Verkehrswende hat, lässt sich nicht eindeutig beantworten.

 

Es steht fest, dass E-Scooter in der Öko-Bilanz deutlich besser sind als Pkw. Aufgrund ihrer Größe und des geringen Gewichts können E-Scooter auch in anderen Verkehrsmitteln mitgenommen werden. In der Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel liegt daher ein Vorteil. E-Roller können vor allem für die Überbrückung der sogenannten „ersten“ und „letzten Meile" genutzt werden. In Haan wäre das beispielsweise für die Strecke vom Bahnhof in die Innenstadt und zurück. Günstig stellt sich auch dar, dass sie lokal praktisch keine Emissionen verursachen.

 

 

Beschlussempfehlung und weitere Vorgehensweise

Ein E-Scooter-Verleih in Haan hat Chancen und Risiken. Die Verwaltung empfiehlt daher, sie mit der Prüfung von Möglichkeiten zur Begleitung eines E-Scooter-Verleihs in Haan zu beauftragen (z. B. organisatorisch, rechtlich, infrastrukturell) und den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit der Firma Bolt zu erarbeiten.

 

 

Anlagen:

Entwurf einer Kooperationsvereinbarung der Firma Bolt

 

 



[1] Diese sind im Wesentlichen aus einer Veröffentlichung aus dem Internet entnommen, die auf einer Information der Kreispolizeibehörde basiert.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur Begleitung eines E-Scooter-Verleihs in Haan zu prüfen und den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit der Firma Bolt zu erarbeiten.

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung: