Betreff
Einzelhandel in Haan
- Verlängerung des städtischen Zuschussprogrammes im Rahmen des Leerstandsmanagement der Wirtschaftsförderung
- Perspektiven des Einzelhandels
Vorlage
WTK/037/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 1.

Im Rahmen der Vorlage WTK/005/2021 zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Einzelhandel und Gastronomie schlug die Wirtschaftsförderung die Entwicklung eines Zuschussprogrammes für die Anmietung freier Ladenlokale als Instrument vor, um Handel und Innenstadt künftig zu stärken und Leerstände zu reduzieren. Am 29.06.2021 beschloss der Rat der Stadt Haan die städtische Zuwendung im Rahmen des Leerstandsmanagement der Wirtschaftsförderung. Der Umsetzungszeitraum dieses Zuschussprogrammes wurde vom 01.07.2021 bis 31.12.2022 festgelegt. Dafür wurden für 2021 und 2022 jeweils 60.000 € in den Haushalt der Stadt Haan eingestellt.

 

Da zum Ende diesen Jahres das Zuschussprogrammes ausläuft, möchte die Wirtschaftsförderung über erzielte Erfolge berichten und eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis Ende 2023 vorschlagen.

 

Insgesamt sechs Anträge sind seit Einführung des Zuschussprogrammes eingegangen. Alle Anträge wurden anhand der Richtlinien, die Grundlage der Zuwendung bilden, geprüft. Die Wirtschaftsförderung konnte bisher bei vier Anträgen den Zuwendungsbescheid ausstellen. Zwei weitere Anträge konnten nicht bewilligt werden, da bei der Beantragung gegen die Förderrichtlinien verstoßen wurde. Die Zuwendungsbescheide wurden insgesamt über eine Summe von 36.969,00 € ausgestellt. Drei der Anträge sind Existenzgründungen. Der vierte Antragssteller betriebt bereits mehrere Geschäfte und fällt unter die Kategorie „inhabergeführte Neuansiedlung“.

 

  • Im Jahr 2021 wurde das Geschäft Upperdog gefördert (https://www.upper.dog/), das in das Ladenlokal auf der Kaiserstraße 53 eingezogen ist. Es ist ein Geschäft für hochwertiges Hundefutter, in dem der Kunde professionelle Beratung erhält. Zudem wird dort hochwertiges und teilweise selbst produziertes Hundezubehör verkauft. Die Inhaberin ist als Tierärztin in Haan tätig, sodass fundiertes Wissen und eine eigene Hundefuttermarke in die Geschäftsgründung eingeflossen sind. Die Inhaberin ist mit der wirtschaftlichen Entwicklung zufrieden, so dass das Geschäft weiterhin bestehen bleibt.
  • In 2021 wurde ein Blumenladen - ebenfalls eine Existenzgründung - auf der Bahnhofstr. 27 gefördert (http://blumengalerie-weiler.de/). Die Ausrichtung des Blumenfachgeschäftes ist sehr modern gestaltet. Mit einem vielseitigen Sortiment, Beratung zu verschiedenen Anlässen, einem Lieferdienst sowie der Werbung über die sozialen Medien konnte sich das Geschäft bisher gut positionieren, so dass auch hier eine Weiterführung des Geschäfts erfolgen wird.

 

In der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden weitere Anträge eingereicht.

 

  • im Oktober wurde die Gründung eines inhabergeführten Bioladens gefördert. Dieser eröffnete im Ladenlokal des ehem. Bioladens „Biobahnhof“ auf der Bahnhofstraße 58. Die neuen Inhaber besitzen bereits ein familiengeführtes Unternehmen in Haan, das im Bereich Bio-Lebensmitteleinzelhandel tätig ist, jedoch unabhängig von der Neugründung des Bioladens besteht. Mit den Schwerpunkten „Bio, Regional, Transparenz in den Lieferketten sowie Zusammenarbeit mit kleinen Betrieben“ beschreitet das Unternehmen den Weg eines nachhaltigen Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen und fällt somit auch in das operative Ziel der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie 1.1.1.
  • Der vierte Zuwendungsbescheid wurde Anfang November 2022 ausgestellt. Das Unternehmen eröffnet jedoch erst zum 1. Februar 2023 sein Geschäft im Ladelokal Neuer Markt 22-24 (ehemals Intersport). Es ist ein inhabergeführtes Schuhgeschäft mit breit aufgestelltem Sortiment für Damen, Herren und Kinder. Das neue Schuhgeschäft füllt somit eine Lücke im bestehenden Sortiment der Haaner Innenstadt.

 

Die Ansiedlungen von vier verschiedenen, inhabergeführten neuen Einzelhandelsgeschäften ist ein Erfolg. Die Wirtschaftsförderung konnte mit dem Zuschussprogramm diese Ansiedlungen wirksam unterstützen und sieht das Programm als sinnvolles Instrument zur Stärkung des Einzelhandels an.

 

Daher würde die Wirtschaftsförderung das Mietzuschussprogramm gerne verstetigen und schlägt zunächst folgendes Vorgehen vor:

 

Da noch nicht alle Mittel aus dem Jahr 2022 ausgegeben wurden, sollen diese ins Jahr 2023 übertragen werden. Der Förderzeitraum soll somit bis Ende 2023 verlängert werden, so dass mit den Restmitteln von 23.326,00 € weitere Förderungen erfolgen können.

 

 

2.

 

Die Wirtschaftsförderung bedauert, dass Tamaris in der Marktpassage seine Tätigkeit einstellen wird. Es wurde mit dem Eigentümer der Marktpassage Kontakt aufgenommen, um bei der Neuvermietung zu unterstützen. Aufgrund der guten Lage des Ladenlokals geht die Wirtschaftsförderung davon aus, dass eine Neuvermietung erfolgen wird. Das Sortiment „Damenschuhe“ wird durch die Eröffnung des neuen Schuhgeschäfts (s.o.) auch weiter in Haan vertreten sein.

 

Die stetigen Aktivitäten der Wirtschaftsförderung zum Einzelhandel wurde mehrfach erläutert, u.a. auf die Vorlagen WTK/038/2019 und WTK/009/2021 wird verwiesen.

 

Die Wirtschaftsförderung ist überzeugt, dass - siehe auch Vorlage 61/057/2022 – die Ansiedlung eines Vollsortimenters aufgrund des bestehenden Bedarfes und dem Fehlen von alternativen Flächen im Innenstadtbereich für den Standort Rathaus-Kurve sinnvoll ist. Hierdurch kann sowohl das Lebensmittelangebot in der Innenstadt qualifiziert als auch der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt in seiner Funktion gestärkt und das Angebot attraktiviert werden, so dass sich die Kundenfrequenzen erhöhen.

 

Gleiches gilt für den zweiten Potenzialstandort der alten Post an der Kaiserstraße. Auch hier unterstützt die Wirtschaftsförderung die Ansiedlung eines Bio-Supermarktes, die u.a. gutachterlich von Stadt+Handel für diesen Standort empfohlen wurde.

 

Beschlussvorschlag:

 

zu 1:

Die Laufzeit des städtischen Zuwendungsprogrammes im Rahmen des Leerstandsmanagements wird bis 31.12.2023 verlängert. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Das Zuwendungsprogramm läuft aus, wenn alle vorhandenen, aus 2022 übertragenen finanziellen Mittel verausgabt sind. Zugelassen werden nur noch Erstanträge. Die geänderten Förderrichtlinien werden beschlossen.

 

zu 2: Kenntnisnahme

 

Finanz. Auswirkung:

keine, da nur bereits eingestellt finanzielle Mittel aus 2022 in 2023 übertragen werden.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Ziele der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie.