Betreff
Wiederwahl des Technischen Beigeordneten
Vorlage
BM/001/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit des Technischen Beigeordneten Matthias Buckesfeld läuft am 30.6.2010 ab. Gem. § 71 Abs. 2 GO NW darf die Wahl oder Wiederwahl frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Bei Wiederwahl kann auf eine Stellenausschreibung verzichtet werden.

 

Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Die Wahl der Beigeordneten ist gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe c GO NW Aufgabe des Rates und erfolgt gem. § 71 Abs. 1 GO NW für die Dauer von 8 Jahren.

 

 

Begründung:

 

In den vergangenen 7 ½ Jahren hat Herr Buckesfeld sehr gute Arbeit geleistet und zahlreiche Projekte durchgeführt bzw. in die Wege geleitet. Dabei wurde die Wirtschaftlichkeit von Projekten unter anderen bzw. für die Stadt Haan neuen Gesichtspunkten betrachtet und erhielt dadurch einen besonderen Stellenwert. Mit der rechtzeitigen Wiederwahl kann die notwendige Kontinuität in den verschiedenen Projekten gewährleistet werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Matthias Buckesfeld wird für die Zeit vom 1.7.2010 – 30.6.2018 als Technischer Beigeordneter wiedergewählt.

 

Die Anstellungsbedingungen bleiben unverändert.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggfls. dann, wenn dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt wird.