Sachverhalt:
Am 29.07.2022 hat das Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen in einem Sensibilisierungserlass (siehe Anlage 1) die
unteren Katastrophenschutzbehörden (Kreis Mettmann) aufgrund der aktuellen
Entwicklungen hinsichtlich der Gasversorgung aufgefordert, weitere
Vorsorgemaßnahmen zu treffen und hierzu beispielhaft folgende Maßnahmen zu
betrachten:
·
Personal-Planung der jeweiligen Krisenstäbe,
auch hinsichtlich der Definition des Schlüsselpersonals,
·
Sicherstellung der Kommunikation sowie der Alarmierung
von Einsatzkräften
·
Überprüfung von Liegenschaften zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes insbesondere hinsichtlich ihrer
Energieversorgung,
·
Überprüfung und Planung der Bevorratung von
Treibstoffen und weiterer Güter der eigenen Versorgung,
·
Planungen für eine (Not-)Besetzung von
Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäusern,
·
ggf. Schaffung zusätzlicher Anlaufstellen für
die Bevölkerung,
Laut Lagebericht der Bundesnetzagentur zur Gasversorgung vom 04.11.2022
ist die Lage angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann
nicht ausgeschlossen werden.
Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment jedoch stabil und die Versorgungssicherheit
derzeit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau
und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Ferner führt die
Bundesnetzagentur in ihrem Lagebericht aus, dass weiter eingespeichert wird und
der Gesamtspeicherstand in Deutschland bei 99,3 % liegt. Die Bundesnetzagentur
betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Eine nationale
Gasmangellage kann im Winter vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von
mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht wird, die LNG-Terminals zum
Jahresbeginn einspeisen und der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der
Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen.
Das Eintreten einer Gasmangellage kann aufgrund technischer
Gegebenheiten eine Abschaltung der Gasversorgung für größere Gebiete zur Folge
haben, was wiederum zwangsläufig den Einsatz alternativer Wärmequellen bedingen
würde. In diesem Fall ist es möglich, dass die vorhandenen Stromnetze der
Belastung nicht standhalten und ein flächendeckender Stromausfall (Blackout)
eintritt.
Im oben
genannten Sensibilisierungserlass ist als ein Szenario, auf das es sich
vorzubereiten gilt, auch eine Gasmangellage mit einem langfristigen
Stromausfall angeführt. Ein Blackout würde erhebliche Auswirkungen auf das
öffentliche Leben und die Versorgung der Haaner Bevölkerung mit sich bringen.
In der Stadt Haan hat die Bürgermeisterin eine „Arbeitsgruppe
Energieversorgungsmangellage“ eingerichtet, um ein Lagebild zu erstellen und
mögliche Handlungsoptionen auszuarbeiten. Eine Zuarbeit erfolgt in den
betroffenen Ämtern und Dezernaten. Ferner findet eine regelmäßige Abstimmung
mit dem Kreis Mettmann statt.
Folgende Maßnahmen sind aktuell u.a. in Vorbereitung:
Die Stadt Haan befindet sich aktuell in der Planung, im Krisenfall drei
Anlaufstellen für die Bevölkerung im Haaner Stadtgebiet einzurichten, wobei
eine hiervon im Ortsteil Gruiten vorgesehen ist. Ziel der Anlaufstellen ist es,
den Haaner Einwohnenden das Absetzen eines Notrufes zu ermöglich, sowie der
Information und der Kommunikation mit der Bevölkerung zu dienen. Ferner soll in
den Anlaufstellen auch die Selbsthilfe der Bevölkerung koordiniert werden. Die
Anlaufstellen werden hierbei von der Stadt Haan mit entsprechenden Satellitentelefonen ausgestattet, um eine
Kommunikation nach extern (operativ-taktische Einsatzleitung der Feuerwehr
sowie administrativ-organisatorischen Verwaltungsstab) sicherzustellen.
Zur Sicherstellung der Bewältigung eines solch außergewöhnlichen
Ereignisses aktualisiert die Stadtverwaltung zurzeit die Stabsdienstordnung
für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Der SaE ist hierbei eine
besondere Organisationsform der Behörde, die ereignisabhängig für einen
begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet und
besetzt wird, um eine reibungslose Zusammenarbeit bei außergewöhnlichen
Ereignissen sicherzustellen (Krisenmanagement). Entsprechende
Alarmierungsmöglichkeiten des Personals werden aktuell auch vorgeplant.
Zur Sicherstellung der Kommunikation insbesondere mit dem
Krisenstab des Kreis Mettmann hat die Stadtverwaltung Satellitentelefone beschafft. Für die interne Kommunikation wird derzeit
-abgesehen vom Einsatz von Boten- die Nutzung des Funkes des Ordnungsamtes in
Erwägung gezogen. Aufgrund der fehlenden Notstromversorgung des Rathauses wird
hier eine Umsetzung der Antenne auf die mit Notstrom versorgte Feuer- und
Rettungswache Haan geprüft.
Zum Thema Sensibilisierung der Bevölkerung erarbeitet die Stadt
aktuell einen Flyer zu dem Thema „Blackout“, der an sämtliche Haaner Haushalte
gehen soll und in enger Abstimmung mit dem Krisenstab des Kreises Mettmann
erfolgt. Zielsetzung des Flyers ist, die Haaner Bevölkerung auf den möglichen
Eintritt einer Energiemangellage und eines darauffolgenden Blackouts hinzuweisen
und ihr Hinweise zur Vorbereitung an die Hand zu geben. Inhaltlich wird daher
unter anderem auf die Themen „Was funktioniert nicht während eines
Stromausfalls“ bzw. „Was für einen Notvorrat soll ich anlegen?“, eingegangen.
Eine Veröffentlichung des Flyers sowie die Einführung eines eigenen
Themenblocks zur Energiemangel auf den Internetseiten der Stadt Haan ist
vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.