Betreff
Sachstandsbericht zu Maßnahmen bei Energiemangellage
Vorlage
32-2/027/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 29.07.2022 hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Sensibilisierungserlass (siehe Anlage 1) die unteren Katastrophenschutzbehörden (Kreis Mettmann) aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Gasversorgung aufgefordert, weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen und hierzu beispielhaft folgende Maßnahmen zu betrachten:

·         Personal-Planung der jeweiligen Krisenstäbe, auch hinsichtlich der Definition des Schlüsselpersonals,

·         Sicherstellung der Kommunikation sowie der Alarmierung von Einsatzkräften

·         Überprüfung von Liegenschaften zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes insbesondere hinsichtlich ihrer Energieversorgung,

·         Überprüfung und Planung der Bevorratung von Treibstoffen und weiterer Güter der eigenen Versorgung,

·         Planungen für eine (Not-)Besetzung von Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäusern,

·         ggf. Schaffung zusätzlicher Anlaufstellen für die Bevölkerung,

Laut Lagebericht der Bundesnetzagentur zur Gasversorgung vom 04.11.2022 ist die Lage angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment jedoch stabil und die Versorgungssicherheit derzeit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Ferner führt die Bundesnetzagentur in ihrem Lagebericht aus, dass weiter eingespeichert wird und der Gesamtspeicherstand in Deutschland bei 99,3 % liegt. Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Eine nationale Gasmangellage kann im Winter vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht wird, die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen.

 

Das Eintreten einer Gasmangellage kann aufgrund technischer Gegebenheiten eine Abschaltung der Gasversorgung für größere Gebiete zur Folge haben, was wiederum zwangsläufig den Einsatz alternativer Wärmequellen bedingen würde. In diesem Fall ist es möglich, dass die vorhandenen Stromnetze der Belastung nicht standhalten und ein flächendeckender Stromausfall (Blackout) eintritt.

 

Im oben genannten Sensibilisierungserlass ist als ein Szenario, auf das es sich vorzubereiten gilt, auch eine Gasmangellage mit einem langfristigen Stromausfall angeführt. Ein Blackout würde erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Versorgung der Haaner Bevölkerung mit sich bringen.

 

In der Stadt Haan hat die Bürgermeisterin eine „Arbeitsgruppe Energieversorgungsmangellage“ eingerichtet, um ein Lagebild zu erstellen und mögliche Handlungsoptionen auszuarbeiten. Eine Zuarbeit erfolgt in den betroffenen Ämtern und Dezernaten. Ferner findet eine regelmäßige Abstimmung mit dem Kreis Mettmann statt.

 

Folgende Maßnahmen sind aktuell u.a. in Vorbereitung:

Die Stadt Haan befindet sich aktuell in der Planung, im Krisenfall drei Anlaufstellen für die Bevölkerung im Haaner Stadtgebiet einzurichten, wobei eine hiervon im Ortsteil Gruiten vorgesehen ist. Ziel der Anlaufstellen ist es, den Haaner Einwohnenden das Absetzen eines Notrufes zu ermöglich, sowie der Information und der Kommunikation mit der Bevölkerung zu dienen. Ferner soll in den Anlaufstellen auch die Selbsthilfe der Bevölkerung koordiniert werden. Die Anlaufstellen werden hierbei von der Stadt Haan mit entsprechenden Satellitentelefonen ausgestattet, um eine Kommunikation nach extern (operativ-taktische Einsatzleitung der Feuerwehr sowie administrativ-organisatorischen Verwaltungsstab) sicherzustellen.

 

Zur Sicherstellung der Bewältigung eines solch außergewöhnlichen Ereignisses aktualisiert die Stadtverwaltung zurzeit die Stabsdienstordnung für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Der SaE ist hierbei eine besondere Organisationsform der Behörde, die ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet und besetzt wird, um eine reibungslose Zusammenarbeit bei außergewöhnlichen Ereignissen sicherzustellen (Krisenmanagement). Entsprechende Alarmierungsmöglichkeiten des Personals werden aktuell auch vorgeplant.

 

Zur Sicherstellung der Kommunikation insbesondere mit dem Krisenstab des Kreis Mettmann hat die Stadtverwaltung Satellitentelefone beschafft. Für die interne Kommunikation wird derzeit -abgesehen vom Einsatz von Boten- die Nutzung des Funkes des Ordnungsamtes in Erwägung gezogen. Aufgrund der fehlenden Notstromversorgung des Rathauses wird hier eine Umsetzung der Antenne auf die mit Notstrom versorgte Feuer- und Rettungswache Haan geprüft.

 

Zum Thema Sensibilisierung der Bevölkerung erarbeitet die Stadt aktuell einen Flyer zu dem Thema „Blackout“, der an sämtliche Haaner Haushalte gehen soll und in enger Abstimmung mit dem Krisenstab des Kreises Mettmann erfolgt. Zielsetzung des Flyers ist, die Haaner Bevölkerung auf den möglichen Eintritt einer Energiemangellage und eines darauffolgenden Blackouts hinzuweisen und ihr Hinweise zur Vorbereitung an die Hand zu geben. Inhaltlich wird daher unter anderem auf die Themen „Was funktioniert nicht während eines Stromausfalls“ bzw. „Was für einen Notvorrat soll ich anlegen?“, eingegangen. Eine Veröffentlichung des Flyers sowie die Einführung eines eigenen Themenblocks zur Energiemangel auf den Internetseiten der Stadt Haan ist vorgesehen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.