Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
60/036/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage:

Die Abfallentsorgungsgebühren sind durch Satzung festzulegen. Grundlage für die Neufestsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

Anlassbezogen wird zusätzlich die Abfallentsorgungssatzung geändert.

Wesentliche Änderungen

Wegen des Schnittverbotes ab dem 01. März nehmen vielen Gartenbesitzer_innen den Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern im Januar und Februar vor. Die wöchentliche Leerung der Biotonnen erfolgt daher ab dem 01.01.2023 ganzjährig. Mit dieser Maßnahme soll das artenschutzgemäße Verhalten unterstützt und weiterverbreitet werden.

Durch die Preisentwicklung, insbesondere beim Kraftstoff, entstehen höhere Kosten für die Sammlung und Abfuhr sämtlicher Abfallfraktionen (Rest-, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier). Des Weiteren steigen die Kosten bei den Leistungen des städtischen Betriebshof um 50,00%. Ursache sind die zusätzliche Aufstellung von Straßenpapierkörbe und die Erhöhung der Leerungsintervalle sowie die Zunahme an Beseitigungen illegal abgelegter Müllsammlungen („wilde Kippen“).  Die Einführung der ganzjährigen wöchentlichen Leerung der Biotonne und die verstärkte Nutzung der kostenlosen Online-Sperrmüllanmeldung tragen ebenfalls zum Kostenanstieg bei. Insgesamt steigen die Kosten der Abfallbeseitigung um rund 380.000,00 € gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2021/2022. Zur Beibehaltung des bürgerfreundlichen und komfortablen Entsorgungsangebots ist es erforderlich, die gestiegenen Kosten auf die Gebühren umzulegen. Somit erhöhen sich die Abfallgebühren je nach Behältergröße zwischen 16,03% und 22,60%.

Gebührenabrechnungen aus Vorjahren

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die Gebührenabrechnung 2020 ist als Anlage 4 angefügt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Abrechnung geprüft. Als Ergebnis ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 245.251,74 €. Gemäß KAG ist die Unterdeckung spätestens mit der Gebührenbedarfsberechnung 2024 auszugleichen. Zur Vermeidung eines übermäßigen Gebührenanstiegs 2024 ist von der Überdeckung der Teilbetrag von 70.000,00 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 eingerechnet. Die gleichzeitige Einstellung der verbliebenen Überdeckung aus der Gebührenabrechnung 2018/2019 in Höhe von 138.001,77 € gleicht die Unterdeckung aus.

Sonstiges

Sollten durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes Änderungen dieser Gebührenbedarfsberechnung erforderlich werden, erfolgt die Einarbeitung und ggf. die Satzungsänderung bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 13.12.2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unterlagen zur Prüfung am 30.08.2022 erhalten.

Satzung über die Abfallentsorgung

Das in Kraft treten des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (LKrWG NRW) am 19.02.2022 sowie Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erfordern die Aktualisierung von Gesetzesbezügen in der Präambel der Abfallentsorgungssatzung und im Satzungstext. Des Weiteren ist die ganzjährige wöchentliche Leerung der Biotonnen aufgenommen. Gestrichen sind die nicht mehr angebotenen 2,5 m³, 5,0 m³ und 5,5 m³ Restmüll-Abfallbehälter.

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Die Satzung der Stadt Haan über die 3. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.