Sachverhalt:
Anlass der
Vorlage
Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung sind durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
Wesentliche
Änderungen:
Für das Jahr 2023 sinken die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr.
Beim Schmutzwasser stehen dem Anstieg der Kosten für Personal, Unterhaltung der Abwasseranlagen, Abschreibungen und der Abgaben an den Wasserverband um insgesamt rund 570.000,00 € ein Rückgang der kalkulatorischen Zinsen um rund 245.000,00 € und die eingerechneten Überdeckungen aus Vorjahren von 472.000,00 € gegenüber. Der Kostenanstieg ist hauptsächlich der um 412.000,00 € gestiegenen Schmutzwasserabgabe geschuldet.
Beim Niederschlagswasser vermindern sich die Personal-, Unterhaltungs- und Abschreibungskosten sowie die Verbandsabgaben um insgesamt rund 136.000,00 €, die kalkulatorischen Zinsen um 255.000,00 €. Eingerechnet ist eine Überdeckung von rund 78.000,00 €.
Bei den kalkulatorischen Zinsen wirkt sich die Berechnung des Zinssatzes auf Grundlage des OVG Urteils vom 17.05.2022 aus. Es errechnet sich ein Zinssatz von 0,46% für die Verzinsung der Anlagegüter. Bei der vorherigen Gebührenberechnung betrug der nach damaliger OVG-Rechtsprechung ermittelte Zinssatz 5,42%.
Gebührenabrechnungen
aus Vorjahren
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Abrechnungen werden seit 2018 für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt ermittelt und entsprechend getrennt in Folgebedarfsberechnungen eingerechnet.
Die Gebührenabrechnung 2020 ist als Anlage 4 angefügt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Abrechnung geprüft. Als Ergebnis ergeben sich folgende Überdeckungen:
Schmutzwasser: 671.688,87 €
Niederschlagswasser: 189.616,23 €
Von der Überdeckung beim Schmutzwasser ist der Teilbetrag von 340.000,00 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2023 eingerechnet. Die verbliebene Überdeckung von 331.688,87 € sowie die Überdeckung beim Niederschlagswasser sind gemäß KAG spätestens mit der Gebührenbedarfsberechnung 2024 auszugleichen.
Sonstiges
Sollten durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes Änderungen dieser Gebührenbedarfsberechnung erforderlich werden, erfolgt die Einarbeitung und ggf. die Satzungsänderung bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 13.12.2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unterlagen zur Prüfung am 01.09.2022 erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.