Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 3. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
60/038/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

Die Gebühren für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung

Wesentliche Änderungen

Die Gebührenabrechnungen erfolgen seit 2018 getrennt für die Gebührentatbestände Kleinkläranlagen und Abwassergruben. Über- bzw. Unterdeckungen werden in den neuen Gebührenbedarfsberechnungen beim jeweiligen Tatbestand eingerechnet.

Bei den Gebühren für die Entsorgung der Abwassergruben führt die Einrechnung der hohen Überdeckung aus der Abrechnung 2018/2019 zu einer außerordentlichen Minderung des Gebührensatzes von 9,12 € auf 3,22 €. Es handelt sich um einen einmaligen Effekt. Für das Jahr 2024 wird sich der Satz wieder erhöhen.

Umgekehrt bewirkt bei den Kleinkläranlagen die Einrechnung der Unterdeckung aus 2018/2019 einen Anstieg des Gebührensatzes von 2,01 € auf 2,44 €.

Gebührenabrechnungen aus Vorjahren

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die Gebührenabrechnung 2020 ist als Anlage 3 angefügt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Abrechnung geprüft. Es errechnen sich folgende Ergebnisse:

Abwassergruben:    7.677,61 €

Kleinkläranlagen: - 7.949,91 €

Gemäß KAG ist die Überdeckung bei den Abwassergruben bzw. die Unterdeckung bei den Kleinkläranlagen spätestens mit der Gebührenbedarfsberechnung 2024 auszugleichen.

Sonstiges

Sollten durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes Änderungen dieser Gebührenbedarfsberechnung erforderlich werden, erfolgt die Einarbeitung und ggf. die Satzungsänderung bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 13.12.2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 01.09.2022 die Unterlagen zur Prüfung erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Haan über die 3. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.