Sachverhalt:
Anlass der
Vorlage
Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Rettungs- und Krankentransportdienst sind durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
Erläuterungen
zu der Gebührenbedarfsberechnung:
1. Rettungsmittelvorhaltung
Vergleich Rettungsmittelvorhaltung 2021 und
2022:
Vorhaltung 2022 |
Vorhaltung 2021 |
|
Krankentransport |
Montag-Freitag 10 Stunden tägl. Samstag, Sonntag Durchführung durch Hilfsorganisationen |
Montag-Freitag 14 Stunden tägl. Samstag, Sonntag Durchführung durch Hilfsorganisationen |
Rettungstransport |
RTW 1: Montag-Sonntag 24 Stunden tägl. RTW 2: Montag-Freitag 8 Stunden tägl. |
RTW 1: Montag-Sonntag 24 Stunden tägl. RTW 2: Montag-Freitag 8 Stunden tägl. |
Mit der Reduzierung der Vorhaltung beim Krankentransport wird der Vorgabe des am 13.12.2021 durch den Kreistag beschlossenen fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann entsprochen.
2.
Personalkosten
Durch die Reduzierung der KTW-Vorhaltungszeiten und der damit einhergehenden Änderung der Verteilschlüssel sinken die Personalkosten bei der Kostenstelle Krankentransport um rund 135.000.- € gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2021.
Bei der Kostenstelle Rettungstransport ist ein Anstieg von rd. 22.000. € zu verzeichnen. Den gesunkenen Kosten für das Fahrpersonal, der Abrechnungsstelle und den Notfallsanitäter-Auszubildenden steht ein aus den geänderten Verteilschlüsseln resultierender Kostenanstieg beim Verwaltungspersonal und die erstmals eingerechneten Kosten für die Praxisanleitung gegenüber. Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 02.06.2021 gehören zu den Kosten der Notfallsanitäterausbildung auch die Kosten der Praxisanleitung der Auszubildenden. Die Praxisanleitung erfolgt durch Notfallsanitäter_innen mit der Zusatzqualifikation Praxisanleiter_in. Die kostenbildenden Merkmale für die Praxisanleiter/-innen beinhalten Zeitanteile, die sich aus der NotSan-AusbildungPrüfungs Verordnung in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung ergeben. Der personelle Bedarf für die Praxisanleiter_innen ist in die Rettungsdienstbedarfspläne aufzunehmen. Der fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann sieht ein Verhältnis von einer Praxisanleitung zu drei Auszubildenen vor. 2022 werden auf der Rettungswache Haan durchgehende zwei Notfallsanitäter ausgebildet, so dass in der Gebührenbedarfsberechnung 66,66 % der Gehaltkosten der Praxisanleitung angesetzt sind.
3. Betriebskosten
Bei den Betriebskosten sind die auf den Krankentransport entfallenden Anteile nahezu unverändert gegenüber 2021.
Beim Rettungstransport erhöhen sich die Kosten um rund 63.000.- €, hauptsächlich bedingt durch die Erhöhung der Leitstellenumlage und den gestiegenen Kosten der Gebäudeunterhaltung.
4.
Kalkulatorische Zinsen
Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des OVG NRW war bei den vergangenen Gebührenberechnungen der Durchschnittswert der Emissionsrendite für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten der letzten 50 Jahre maßgebend für die Höhe des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das aufgewandte Kapital. Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 17.05.2022 seine bisherige Meinung aufgegeben und diese Zinssatzermittlung für nicht mehr gerechtfertigt erklärt. Das Gericht hält es für angemessen, den zehnjährigen Durchschnittswert dieser Geldanlagen zugrunde zu legen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil gegen das Urteil eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Nicht-Zulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben wird, weil die Auslegung von Landesrecht und nicht von Bundesrecht den Verfahrensgegenstand bildet.
Im Interesse der Bürger und der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW folgend ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2022 der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen entsprechend dem OVG Urteil vom 17.05.2022 ermittelt. Dies führt zum einen anzusetzenden Zinssatz von 0,73 %. Durch die Minderung des Zinssatzes reduzieren sich die kalkulatorischen Zinsen beim Rettungstransport um rund 63.000.- €, beim Krankentransport um 26.000.- € gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2021.
5. Unterdeckungen
Bei der Kostenstelle Rettungstransport ist eine Unterdeckung aus Gebührenabrechnungen der Vorjahre von 335.238,87 €, bei der Kostenstelle Krankentransport von 303.398,07 € eingerechnet. Gemäß KAG NRW sollen Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Aufgrund des Ablaufes der 4 Jahresfrist musste der Ausgleich der Unterdeckungen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2022 erfolgen.
6.
Gegenüberstellung der gebührenrelevanten Kosten und der Gebührensätze
Kosten
Kostenstelle |
2022 |
2021 |
Differenz |
Rettungstransport |
1.874.023, 75 € |
1.395.355,25 € |
478.668,50 € |
Krankentransport |
699.916,97 € |
904.609,78 € |
-204.692,81 € |
Gebührensätze
Gebührenart |
2022 |
2021 |
Differenz |
Rettungstransport |
506,00 € |
448,00 € |
58,00 € |
Krankentransport |
482,00 € |
605,00 € |
-123,00 € |
Gebührenabrechnungen
aus Vorjahren
Die Gebührenabrechnungen werden für Rettungs- und Krankentransport getrennt ermittelt und entsprechend getrennt in Folgebedarfsberechnungen eingerechnet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Gebührenabrechnungen 2018 und 2019 geprüft. Als Ergebnis ergaben sich folgende Unterdeckungen:
Gebührenabrechnung 2018:
Rettungstransport: -332.783,17 €
Krankentransport: -293.331,42 €
Gebührenabrechnung 2019:
Rettungstransport: -2.455,70 €
Krankentransport: -10.066,65 €
Die Unterdeckungen sind vollständig in die Gebührenbedarfsberechnung 2022 eingerechnet.
Die Gebührenabrechnungen 2018 und 2019 sind als Anlage 3 und 4 angefügt.
Sonstiges
Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird aktuell durch das Rechnungsprüfungsamt und den Verbänden der Krankenkassen geprüft. Somit steht der Beschlussentwurf unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen. Sofern erforderlich, wird die Verwaltung diesbezüglich im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat mündlich oder durch Tischvorlage berichten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 6. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.