Sachverhalt:

 

Gem. § 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NW) wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 von der Kämmerin aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt.

 

Der von der Bürgermeisterin bestätigte unveränderte Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wird dem Rat der Stadt Haan hiermit als Tischvorlage zugeleitet.

 

Gem. § 80 Abs. 4 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. In Verbindung mit § 59 Abs. 2 GO und der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse beraten die Fachausschüsse und insbesondere der Haupt- und Finanzausschuss den Haushaltsplanentwurf für den Rat vor.

 

Unmittelbar nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes ist der Entwurf gem. § 80 Abs. 3 GO öffentlich bekannt zu machen, um Einwohnern und Abgabepflichtigen die Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen den Entwurf erheben zu können.

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Haushaltsplanentwurf 2023