Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 29.03.2022 wurde entsprechend der Beratungsvorlage II/019/2022 und nach vorheriger Beratung im BSA der Einstieg in die Vollausstattung mit I-Pads an den weiterführenden Schulen, beginnend zum Schuljahr 2022/23, beschlossen. Hierzu bedarf es einer Korrektur mit Blick auf die haushalterischen Auswirkungen. Bei einem direkten Eigentumsübergang müsste der Aufwand konsumtiv verbucht werden und würde den städtischen Haushalt im Finanzplanungszeitraum 2022 -2025 zusätzlich in Höhe von rd. 400 €/I-Pad belasten. Im laufenden Haushaltsjahr wären das bei 400 anzuschaffenden Geräten 160.000 €.
Um dies zu vermeiden, ist vorgesehen, die Geräte zunächst mit einem Leihvertrag an die SuS auszugeben mit einem Passus, dass diese nach 4 Jahren in das Eigentum der SuS übergehen. Inzwischen konnte in gemeinsamer Abstimmung zwischen Schulen und Verwaltung eine geeignete Lizenzlösung gefunden werden, die sowohl den schulischen Bedarfen und als auch den Anforderungen an einen Support durch die IT der Stadt Haan in geeigneter Weise gerecht wird. Mit der nun vorgeschlagenen Lösung kann neben finanziellen Aspekten auch sichergestellt werden, dass die ausgegebenen Geräte für schulische Zwecke optimal genutzt, bei Verlust oder Zerstörung ersetzt werden und bei vorzeitigem Verlassen einer Haaner Schule auch zurückgegeben werden können/müssen.
Die bereits zur Ausgabe zum Schuljahresbeginn vorgesehenen Geräte wurden seitens der Verwaltung frühzeitig bestellt. Leider hat es hier erhöhte Lieferengpässe gegeben, auf die leider trotz mehrfacher Intervention kein Einfluss genommen werden konnte. Inzwischen sind die Geräte zumindest in Deutschland angekommen und die Verwaltung rechnet mit einer Ausgabe an die Haaner Schulen im Januar des neuen Jahres.
Beschlussvorschlag:
Die für die Schüler/innen (SuS) der weiterführenden Schulen mit Beginn des laufenden Schuljahres anzuschaffenden I-Pads (Klasse 6 und 10 der Gesamtschule sowie 5 und 9 des Gymnasiums) werden mit einer Nutzungsvereinbarung an die SuS bzw. deren Erziehungsberechtigten ausgegeben, die mit einem Zusatz versehen wird, dass das I-Pad nach Ablauf des vorgesehenen Nutzungszeitraums (z.B. Ende Jahrgansstufe 8,9 oder 13) in das Eigentum der Schülerin/des Schülers übergeht.
Finanz. Auswirkung:
s. Ausführungen in der Vorlage