Betreff
Bürgerantrag vom 27.08.2022
hier: Verkehrsberuhigter Bereich im Straßenraum Neuer Markt / Dieker Straße
Vorlage
66/054/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass

Mit Schreiben vom 27.08.2022 erhielt die Verwaltung einen Bürgerantrag zur Änderung der in der Straße Neuer Markt bisher geltenden Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich. Konkret angesprochen ist der Bereich zwischen dem Brunnen und der Einmündung in die Dieker Straße. Darüber hinaus soll der Kreuzungsbereich Dieker Straße/Neuer Markt ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Örtliche Situation im Bestand

Der in Rede stehende Straßenabschnitt ist derzeit eine Sackgasse. Die Straße wird ausschließlich von den Anwohnenden, den Lieferdiensten und dem Parksuchverkehr befahren. Entlang der Ostseite befindet sich ein niveaugleicher Gehweg, welcher durch einen Parkstreifen in Senkrechtaufstellung von der Fahrbahn getrennt wird. An der Westseite fehlt es an einem durchgängigen Gehweg. Daher sind immer wieder zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn zu finden. Nach Rücksprache mit der Polizei ist das Unfallgeschehen dennoch unauffällig. Unmittelbar hinter dem Ärztehaus zweigen die Zufahrten zu den Tiefgaragen des Best Western Plus Hotels, des Ärztehauses und der Vom Eigens Gasse ab, die einen nicht unerheblichen Anteil an Kfz-Verkehr erzeugen.

 

 

Verkehrsrechtliche Situation

Der Straßenabschnitt des Neuer Markt liegt, wie auch der Einmündungsbereich in die Dieker Straße, aktuell innerhalb einer Tempo-30-Zone. Die Dieker Straße wird im Jahr 2023 als Fahrradstraße ausgewiesen. Damit kann der Einmündungsbereich nicht in einen verkehrsberuhigten Bereich gewandelt werden. Alle übrigen Flächen in der Straße Neuer Markt könnten ohne bauliche Veränderungen als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden. Allerdings müssten die Parkplätze gesondert markiert werden, da das Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur in den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.

 

 

Unterschiede zwischen verkehrsberuhigtem Bereich und Tempo-30-Zone

In einer Tempo-30-Zone gilt das Separationsprinzip. Das heißt, der Fahrverkehr wird getrennt vom Fußgängerverkehr geführt. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h. Parken ist nicht nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen möglich, sondern auch überall dort, wo es andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder durch die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung verboten ist.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich zeichnet sich durch eine Mischfläche aus. Alle Verkehrsteilnehmende teilen sich gleichberechtigt den zur Verfügung stehenden Raum. Geparkt werden darf ausschließlich in den besonders gekennzeichneten Flächen. Es darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Von grundlegender Bedeutung ist die Aufenthaltsfunktion. Hierin unterscheidet sich der verkehrsberuhigte Bereich von allen anderen Verkehrsbereichen. Der Fußverkehr kann die gesamte Mischfläche nutzen und spielende Kinder sind ausdrücklich und überall erlaubt.

 

 

Zusammenfassung

 

Alternative 1:

Eine Änderung der aktuellen Zonenregelung ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich. Unfälle sind der Polizei nicht bekannt. Das Geschwindigkeitsniveau ist sehr eingeschränkt, so dass selbst die erlaubten 30 km/h von den meisten Fahrzeugführenden nicht erreicht wird.


Alternative 2:

Ein verkehrsberuhigter Bereich bietet in erster Linie den schwächeren Verkehrsteilnehmenden einen Mehrwert. Sie können sich auf der gesamten Fläche bewegen, es gibt keine Bevorrechtigung des Fahrverkehrs und das Geschwindigkeitsniveau sinkt. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit, das Parken neu zu ordnen, Sondernutzungen der anliegenden Geschäfte und Lokale zu regeln oder die Fläche im Rahmen der Planungen zur Umgestaltung des unteren Neuen Markt mehr in die „Fußgängerzone“ zu integrieren.

 

 

Alternative 3:

Polizei, örtliche Straßenverkehrsbehörde und die Verwaltung als Straßenbaulastträgerin können sich auch eine zweigeteilte Lösung vorstellen, die einen verkehrsberuhigten Bereich erst hinter der Zufahrt zu den Tiefgaragen Ärztehaus, Best Western Plus Hotel und Vom Eigens Gasse vorsieht. Die ersten ca.40 Meter der Straße Neuer Markt bliebe bei der Zonenregelung, um hier den gegenüber dem Restbereich doch stärkeren Fahrverkehr Rechnung zu tragen. Die zu Fuß Gehenden sind auf dieser Länge hinter den beidseitigen Pflanzstreifen gegenüber dem Fahrverkehr gesichert. Hinter der Zufahrt gilt das für Alternative 2 Aufgeführte in Analogie.

 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:             Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

Alternative 2:            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bereich zwischen Brunnen und Dieker Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Alternative 3:            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bereich zwischen der Zufahrt zu den Tiefgaragen und dem Brunnen Neuer Markt als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.