Sachverhalt:

 

Ausgangslage

2005 wurde dem zuständigen Ausschuss erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofs. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien und erlaubt so eine - weitestgehend - objektive Beurteilung des Straßenzustands. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und wurde dem HFA zuletzt in der Sitzung im Dezember 2021 vorgelegt.

 

Liste Straßensanierungsprogramm / Liste nach Muster des Ministeriums

Die Verwaltung hat auf Basis der alten Liste von 2005 eine neue Liste für das Jahr 2023 erstellt. Die grundhaften Straßensanierungen können mittlerweile wieder von zwei Projektleitern des Tiefbauamtes übernommen werden. Der HFA hat im vergangenen Jahr die Sanierung der Nebenanlagen der Ohligser Straße auf Platz eins vorgezogen. Die Ausführungsplanung liegt bis Anfang 2023 vor und für das
1. Quartal ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. Voraussichtlich werden die Straßensanierungsarbeiten dann noch im Verlauf des Jahres ausgeschrieben und vergeben.

Unter Berücksichtigung der aktuellen und mittelfristigen Finanzlage der Stadt Haan schlägt die Verwaltung vor, die ursprünglich auf Platz 2 der Ausbauliste stehende Neustraße zu verschieben. Damit stünde die Talstraße als nächstes Projekt nach der Ohligser Straße an. Die Planungen könnten im Jahr 2023 aufgenommen werden, um den Ausbau in 2024 starten zu lassen.

Die weitere Reihenfolge basiert auf dem bestehenden Schadenskataster sowie die Bedeutung der Straße für das Straßennetz, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammengefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Außerdem wird darauf geachtet, dass für die einzelnen Projektleiter weder die Anzahl der Einzelmaßnahmen (max. 2 bis 3 pro Jahr), noch die jährlichen Kosten (bis ca. 1 Mio. € pro Jahr) zu hoch liegen. Dennoch sollte jedes Jahr mindestens ca. 1 Mio € in den Straßenausbau investiert werden, um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen. Ein Abbau des Investitionsstau ist mit dieser Summe aber nicht möglich.

Die in der Tabelle aufgeführten Kosten beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005, sondern auf die aktuell überarbeitete Liste aus Januar 2023. Die Kosten wurden für den Stand Januar 2023 mit einem Ansatz von 215 €/m² (brutto) anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Der Ansatz basiert auf den Kosten der aktuellen Maßnahmen. Aufgrund der aktuellen Krisen wurde noch ein Zuschlag von 20% zur letzten Vorlage eingerechnet. Zusätzlich ist weiterhin eine jährliche Kostensteigerung von 3% angesetzt, eine genau Einschätzung der Preissteigerung ist aufgrund der volatilen Marktlage derzeit nicht möglich. Da eine einfache Deckensanierung bei den Straßen nicht mehr machbar ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet den Ausbau und die Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags, sowie der Schottertrag- und Frostschutzschichten.

Die umfangreiche Liste des Straßensanierungsprogramms (Anlage 3) wird nun ergänzt durch die beiden Listen der geplanten beitragspflichtigen und beitragsfreien Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Jahre (Anlage 1 und Anlage 2). Die Liste für die beitragspflichtigen Maßnahmen basiert auf der Liste des bisherigen Straßensanierungsprogramms.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Listen des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß der Anlagen 1 und 2.

 

Anlass:

 

Aufgrund der Änderung des § 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW und der beschlossenen Änderung der Ausbaubeitragssatzung wird die Stadt verpflichtet, ein Straßen– und Wegekonzept aufzustellen und spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Entsprechend der Liste Anlage 1