Sachverhalt:
Zum
Jugendhilfeausschuss am 16. November 2022 hat die IG Kindertagespflege Haan
einen Antrag auf Energiekostenzuschuss gestellt (siehe hierzu Anlage 1). Die
Verwaltung hat in dieser Sitzung zugesagt, den Antrag bis zur nächsten
Jugendhilfeausschusssitzung am 09.02.2023 zu prüfen.
Bereits
im Jugendhilfeausschuss vom 30.05.2022 wurde aufgrund eines Antrages der IG Kindertagespflege
Haan eine Einmalzahlung von 600,-- € an jede der 35 Haaner Tagespflegepersonen
beschlossen (siehe hierzu Vorlage Nr. 51/037/2022). Hiermit hat die Stadt Haan
die Kindertagespflegepersonen mit eigenen freiwillig gezahlten Mitteln von
insgesamt 20.400,-- € unterstützt. Nur wenige der umliegenden Kommunen haben
eine derartige freiwillige Förderung gezahlt, um die Kindertagespflege bei den
gestiegenen Kosten zu entlasten. Durch diese Zahlung hat die Stadt Haan bereits
eine große finanzielle Entlastung der Kindertagespflegepersonen realisiert.
Zusätzlich zu der Einmalzahlung von 600,-- € hatten die Tagespflegepersonen im
vergangenen Jahr die Möglichkeit, einen Antrag auf Defizitausgleichszahlung bei
der Stadt Haan zu stellen. Diese Möglichkeit wurde unter anderem aufgrund des
hohen Aufwandes lediglich von zwei Tagespflegepersonen genutzt. Darüber hinaus
war es den Tagespflegepersonen möglich, die steuerlichen Vorauszahlungen im
Oktober um 300,-- € zu kürzen, um zeitnah finanzielle Entlastung zu schaffen.
Auch von dieser Möglichkeit haben nur wenige Tagespflegpersonen Gebrauch
gemacht. Für den Monat Dezember wurden alle privaten Haushalte von den
Stromabgaben befreit. Von dieser Befreiung haben die Einrichtungen und auch die
Tagespflegestellen ebenfalls profitiert.
Die
IG Kindertagespflege Haan bittet nun um eine weitere finanzielle Unterstützung
für die gestiegenen Energiekosten für alle Haaner Tagespflegepersonen. Das
Schreiben vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2022 kündigt eine
geplante Sonderzahlung als einmaligen Aufschlag für die gestiegenen
Energiekosten an. Durch den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ wird
die Landesregierung die KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und die
Angebote der Kindertagespflege mit insgesamt
60,2 Millionen Euro unterstützen. Hierdurch sollen die steigenden Energiekosten
abgefedert werden. Die Gelder sind als einmaliger Aufschlag sowohl auf die
Kindpauschalen für die Kindertagesbetreuung als auch auf die
Kindertagespflegepauschalen vorgesehen. Die Mittel sollen den einzelnen
Jugendämtern pauschal mit der jeweiligen Aufschlüsselung der Aufschläge zur
Verfügung gestellt werden. Diese sind verpflichtet, die Mittel entsprechend an
die Träger und die Kindertagespflegepersonen weiterzuleiten. Derzeit liegen der
Verwaltung noch keine genauen Zahlen vor.
Aufgrund
der geplanten finanziellen Unterstützung durch das Land und der bereits
erbrachten freiwilligen finanziellen Unterstützung der Stadt Haan sowie der
verschiedenen finanziellen Entlastungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung keine
Notwendigkeit eines darüber hinaus zu zahlenden Energiezuschusses an die Haaner
Kindertagespflegepersonen. Sobald die weiterzuleitende Summe aus dem
Sonderprogramm feststeht, werden die Gelder entsprechend eines festzulegenden
Verteilerschlüssels an die Tagespflegepersonen weitergeleitet.
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Keine,
da Landesfördermittel an die Tagespflegepersonen weitergeleitet werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.