Betreff
Antrag der IG Kindertagespflege Haan vom 21.09.2022 - Zuschuss zu den erhöhten Energiekosten
Vorlage
51/049/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zum Jugendhilfeausschuss am 16. November 2022 hat die IG Kindertagespflege Haan einen Antrag auf Energiekostenzuschuss gestellt (siehe hierzu Anlage 1). Die Verwaltung hat in dieser Sitzung zugesagt, den Antrag bis zur nächsten Jugendhilfeausschusssitzung am 09.02.2023 zu prüfen.

Bereits im Jugendhilfeausschuss vom 30.05.2022 wurde aufgrund eines Antrages der IG Kindertagespflege Haan eine Einmalzahlung von 600,-- € an jede der 35 Haaner Tagespflegepersonen beschlossen (siehe hierzu Vorlage Nr. 51/037/2022). Hiermit hat die Stadt Haan die Kindertagespflegepersonen mit eigenen freiwillig gezahlten Mitteln von insgesamt 20.400,-- € unterstützt. Nur wenige der umliegenden Kommunen haben eine derartige freiwillige Förderung gezahlt, um die Kindertagespflege bei den gestiegenen Kosten zu entlasten. Durch diese Zahlung hat die Stadt Haan bereits eine große finanzielle Entlastung der Kindertagespflegepersonen realisiert. Zusätzlich zu der Einmalzahlung von 600,-- € hatten die Tagespflegepersonen im vergangenen Jahr die Möglichkeit, einen Antrag auf Defizitausgleichszahlung bei der Stadt Haan zu stellen. Diese Möglichkeit wurde unter anderem aufgrund des hohen Aufwandes lediglich von zwei Tagespflegepersonen genutzt. Darüber hinaus war es den Tagespflegepersonen möglich, die steuerlichen Vorauszahlungen im Oktober um 300,-- € zu kürzen, um zeitnah finanzielle Entlastung zu schaffen. Auch von dieser Möglichkeit haben nur wenige Tagespflegpersonen Gebrauch gemacht. Für den Monat Dezember wurden alle privaten Haushalte von den Stromabgaben befreit. Von dieser Befreiung haben die Einrichtungen und auch die Tagespflegestellen ebenfalls profitiert.

Die IG Kindertagespflege Haan bittet nun um eine weitere finanzielle Unterstützung für die gestiegenen Energiekosten für alle Haaner Tagespflegepersonen. Das Schreiben vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2022 kündigt eine geplante Sonderzahlung als einmaligen Aufschlag für die gestiegenen Energiekosten an. Durch den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ wird die Landesregierung die KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und die Angebote der Kindertagespflege mit insgesamt
60,2 Millionen Euro unterstützen. Hierdurch sollen die steigenden Energiekosten abgefedert werden. Die Gelder sind als einmaliger Aufschlag sowohl auf die Kindpauschalen für die Kindertagesbetreuung als auch auf die Kindertagespflegepauschalen vorgesehen. Die Mittel sollen den einzelnen Jugendämtern pauschal mit der jeweiligen Aufschlüsselung der Aufschläge zur Verfügung gestellt werden. Diese sind verpflichtet, die Mittel entsprechend an die Träger und die Kindertagespflegepersonen weiterzuleiten. Derzeit liegen der Verwaltung noch keine genauen Zahlen vor.

Aufgrund der geplanten finanziellen Unterstützung durch das Land und der bereits erbrachten freiwilligen finanziellen Unterstützung der Stadt Haan sowie der verschiedenen finanziellen Entlastungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit eines darüber hinaus zu zahlenden Energiezuschusses an die Haaner Kindertagespflegepersonen. Sobald die weiterzuleitende Summe aus dem Sonderprogramm feststeht, werden die Gelder entsprechend eines festzulegenden Verteilerschlüssels an die Tagespflegepersonen weitergeleitet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

Keine, da Landesfördermittel an die Tagespflegepersonen weitergeleitet werden.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.