hier: Darlegung der weiteren Vorgehensweise
Sachverhalt:
Sachstand:
In der Sitzung des
SPUBA vom 15.06.2021 wurde beschlossen, dass die Verwaltung zusammen mit den Antragstellern
zur Umnutzung der Flächen im Bereich Gut Hahn die Bauleitplanänderungsverfahren
abstimmt, die erforderlich sind, um die im Bebauungsplan Nr. 40b als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzten Flächen nördlich der
Bergischen und westlich der Rheinischen Straße einer gewerblichen Nutzung
zuzuführen. Es sind im Randbereich umfangreiche Pflanzflächen zur Sicherung der
bestehenden Grünstrukturen oder Neuanpflanzungen vorzusehen und die in der
Sitzung gemachten Anregungen der CDU-, SPD-, WLH- und GAL-Fraktion in die
Prüfung mit aufzunehmen. Ein Planungsvertrag zur Übernahme von Planungskosten
ist abzuschließen.
Die Verwaltung hat basierend auf dieser Beschlusslage im Spätsommer 2021
mit dem damaligen Planungsbüro des Vorhabenträgers eine mögliche Abgrenzung des
Plangebietes besprochen und das erforderliche Planverfahren abgestimmt. Die
Ergebnisse wurden durch das Planungsbüro an den Auftraggeber weitergeleitet.
Eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Im August 2022 hat die Verwaltung mit
den Antragstellern und dem seinerzeit beauftragten Planungsbüro ein gemeinsames
Gespräch geführt. Im Rahmen des Termins wurde durch die Verwaltung nachfolgend
beschriebene Vorgehensweise, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung
durch den Fachausschuss, vorgeschlagen.
1. Abgrenzung des Plangebietes und Darlegung
der Planungsziele
Wie bereits im Rahmen der Beratungen am
15.06.2021 (61/013/2021) zu diesem Thema aufgeführt, kann die Überplanung der
festgesetzten Grünfläche nicht nur für die beantragten Flächen der Firma JB
CarConcept allein erfolgen. Durch die Aufgabe der Nutzung in diesem Bereich,
durch die bereits vorhandenen und genehmigten Umnutzungen für die Parkplätze im
Eckbereich Bergische Straße / Rheinische Straße sowie für das Gut Hahn, kann
die ehemals angedachte Grünfläche in ihrer angedachten Funktion nicht mehr
umgesetzt werden, sodass sich das städtebauliche Erfordernis zur Neuregelung der
gesamten Fläche ergibt.
Des Weiteren ergeben
sich im westlich angrenzenden Plangebiet weitere städtebauliche
Regelungsbedarfe, die aus Sicht der Verwaltung im Rahmen eines solchen
Verfahrens im Sinne eines Planungserfordernis gem. § 1 (3) BauGB gesamthaft
mitbetrachtet werden müssen. So sind die angrenzenden Flächen des Gutes Hahn
und der Tennishalle als Mischgebietsflächen auf der Grundlage der BauNVO 1968
festgesetzt worden (s. hierzu auch Anlage 1). Um eine gewerbliche Nutzung in
diesem Bereich langfristig zu sichern und Immissionskonflikte mit den
angrenzenden Industriegebieten auszuschließen ist es sinnvoll, diese Bereiche
als eingeschränkte Gewerbegebiete zu überplanen.
In diesem
Zusammenhang könnten auch Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten
gesteuert werden, die gemäß der BauNVO 1968 in den Mischgebieten derzeit
zulässig sind.
Zudem befinden sich
südlich des Panoramaradweges noch Flächen der Stadt Haan und des Eigentümers
des Gutes Hahn, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40b als nicht
überbaubare Mischgebietsflächen festgesetzt wurden, auf denen aber Stellplätze
und Garagen errichtet werden könnten. Eine bauliche Entwicklung im Bereich des
bisher als Grünzug ausgebildeten Bereichs um den Panoramaradweg ist aus Sicht
der Verwaltung städtebaulich nicht wünschenswert. Entsprechend sollten im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens diese Flächen als Pflanz- oder öffentliche
Grünflächen überplant werden (s. hierzu Anlage 2).
Auch wurde deutlich,
dass seitens der Fraktionen der Wunsch besteht, dass die vorhandenen
Grünstrukturen auf den zugehörigen Flächen des Gutes Hahn und insbesondere im
Anschluss zum Panoramaradweg möglichst umfangreich erhalten und entsprechend
planerisch gesichert werden sollen. Im Rahmen der letzten Beratung wurden
folgende Vorschläge unterbreitet, die im weiteren Verfahren zu prüfen sind:
· ausreichende
Eingrünung des geplanten Firmengeländes JB CarConcept zum Panoramaradweg
· Prüfung der Anlage
eines begrünten Parkhauses
· Einfassung der neuen
Gewerbeflächen mit einer 3 bis 5 m breiten Wildgehölzhecke
· Anlage von
Entwässerungsmulden
· Anlage von
kleinkronigen Bäumen mit Pflanzinseln auf den Parkplatzflächen (möglichst 1
Baum / 200 qm Stellplatzfläche)
· Dachbegrünung von
Garagen (Biodiversitätsdach)
Die Flurstücke 382 und 1272 des bestehenden Betriebes JB CarConcept sind
im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40b als Industriegebiete ausgewiesen. Da
der Bebauungsplan Nr. 40b auf der Grundlage der BauNVO 1968 erstellt worden
ist, sind in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe (auch großflächiger Art)
allgemein zulässig. Um hier planerisch steuern zu können, sollte auch dieser
Bereich mit in das Bebauungsplanänderungsverfahren aufgenommen werden.
Aufgrund der vorangehend beschriebenen städtebaulichen Regelungsbedarfe
umfasst das seitens der Verwaltung vorgeschlagene Planänderungsgebiet eine
Fläche von rund 3,8 ha. Es ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Der Beschlussfassung vom 15.06.2021 lag ein Antrag zugrunde, der nur
eine Bebauung nördlich der Zufahrt zum Gut Hahn für das Unternehmen JB
CarConcept und für die Ersatzstellplätze für Gut Hahn vorsah. Seitens des
Eigentümers des Gutes Hahn wird jedoch weiterhin beabsichtigt, auch die südlich
der Zufahrt zum Gut Hahn gelegenen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Da durch die oben geschilderten Änderungen im Bereich des Panoramaradweges
Mischgebietsflächen des Eigentümers zurückgenommen werden und zusätzlich
umfangreiche Gehölzbereiche gesichert oder auch zur Neupflanzung angelegt
werden sollen, kann dieser Wunsch seitens der Verwaltung grundsätzlich
nachvollzogen werden. Die konkreten Flächenausweisungen sind im Rahmen der
Entwurfserarbeitung und auch unter Berücksichtigung des
Landschaftspflegerischen Begleitplans darzustellen.
2. Erforderliche Planänderungsverfahren
Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele
muss der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 40b und der Flächennutzungsplan
geändert werden. Aufgrund der Größe des Plangebietes und der überwiegenden
Einbeziehung von derzeit als Außenbereich zu wertenden Grundstücksflächen, muss
der Bebauungsplan im Regelverfahren, d.h. mit der Durchführung einer
Umweltprüfung, der Erarbeitung eines Umweltberichtes und der Erstellung einer
zusammenfassenden Erklärung erarbeitet werden. Als neue Ordnungsnummer soll
dieses Planänderungsverfahren die Nummer 205 erhalten.
Neben dem Bebauungsplan muss auch der Flächennutzungsplan zur Umsetzung
der vorgenannten Planungsziele im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert
werden (46. Änderung des FNP). Um die vorgenannten Zielsetzungen auf der
übergeordneten Planungsebene umzusetzen, muss das Areal unter den
Hochspannungsleitungen, im Bereich Gut Hahn und der Tennishalle ebenfalls als
Gewerbefläche dargestellt werden. Im Umfeld des Panoramaradweges wird das
Mischgebiet hingegen zurückgenommen und als öffentliche Grünfläche dargestellt.
Die bestehende Betriebsfläche von JB CarConcept ist im rechtskräftigen FNP noch
als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“
dargestellt. Da diese Flächennutzung nicht mehr erforderlich ist, muss der
Flächennutzungsplan an dieser Stelle angepasst und entsprechend der vorhandenen
Nutzung eine Gewerbefläche dargestellt werden (s. hierzu auch Anlage 4).
Neben der Erarbeitung der Pläne, der
Begründungen inkl. Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärungen sind im
Rahmen des Verfahrens nach Einschätzung der Verwaltung folgende Fachgutachten /
-leistungen zu beauftragen:
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
·
Artenschutzprüfung
·
Vermessung
·
Erschließung
/ Entwässerungsplanung
·
Schallschutzgutachten
·
ggf.
Baugrund-/ Altlastengutachten, Gutachten zu elektrischen und
magnetischen
Wechselfeldern (Hochspannung)
3.
Planungskosten
In der Sitzung des
SPUBA am 15.06.2021 wurde die Verwaltung damit beauftragt, zur Übernahme der
Planungskosten einen Planungsvertrag mit dem Antragsteller zu schließen. Die in
dieser Sitzungsvorlage vorgestellten Planungsziele führen jedoch fast zu einer
Verdoppelung des Plangebietes und zur Umsetzung von Planungszielen, die nicht
durch das Vorhaben der Antragsteller unmittelbar verursacht werden. Es wird
daher vorgeschlagen, dass auch ca. die Hälfte der Planungsleistungen durch die
Verwaltung erbracht bzw. vergeben und somit durch die Stadt Haan finanziert
wird.
Im
Detail schlägt die Verwaltung vor, dass durch die Antragsteller der
Bebauungsplan inkl. Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung
beauftragt wird und in diesem Zusammenhang auch die Artenschutzprüfung, der
Landschaftspflegerische Begleitplan, das Schallgutachten sowie ggf.
Untersuchungen zum Baugrund, Altlasten und zu elektrischen und magnetischen
Wechselfeldern übernommen werden.
Die
Stadt würde die Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung inkl. Begründung,
Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung übernehmen, zudem die Vermessung
des Plangebietes und das Entwässerungsgutachten. Die hieraus resultierenden
Kosten für Vergabeleistungen liegen bei ca. 44.000 €. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden im Haushaltsansatz 2023 berücksichtigt.
4.
Weitere Vorgehensweise Beschlussfassung
Die Verwaltung
empfiehlt, auf der Grundlage der vorgestellten Planungsziele und der
Plangebietsabgrenzung die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205
und zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten. Sofern seitens des
Ausschusses der vorgeschlagenen Kostenteilung zugestimmt werden kann, wird die
Verwaltung einen entsprechenden Entwurf eines Planungsvertrages mit den
Antragstellern abstimmen und abschließen.
5.
Nachhaltigkeitskriterien und Generationengerechtigkeit
Durch die angedachte Planung werden derzeit
bestehende Freiflächen einer Versiegelung zugeführt und gewerblich genutzt, was
dem operativen Ziel 4.1.2 „Begrünung und Entsiegelung auf privaten Flächen
voranbringen“ der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie zuwiderläuft. Auf der anderen
Seite sollen durch die vorgelegte Planung vorhandene Freiflächen und
Gehölzbestände geschützt und planerisch gesichert werden, sowie Bereiche, die
planungsrechtlich derzeit baulich nutzbar sind, als Pflanzflächen festgesetzt
und damit einer Versiegelung entzogen werden. Hierdurch wird das operative Ziel
4.2.2 „Begrünung in Gewerbegebieten vorantreiben und Gewerbetreibende
einbinden“ gestärkt. Zudem werden im Rahmen des Planverfahrens die Eingriffe in
die Landschaft im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags bewertet
und Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen vorgegeben. Die Auswirkungen der
Planung werden im Rahmen der Umweltberichte umfassend dargelegt. Konkrete Aussagen
zu den Nachhaltigkeitskriterien und zur Generationengerechtigkeit lassen sich
daher erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage der aufgezeigten Planungsziele und der Plangebietsabgrenzung einen
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 205 und zur 46. Änderung des
Flächennutzungsplans vorzubereiten.
2. Der aufgezeigten Kostenbeteiligung wird
zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023
einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage einen
Planungsvertrag abzuschließen.