Betreff
Neuorganisation des Amtes 51
Vorlage
51/050/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seitens der Verwaltung konnte eine Kooperation mit einem Träger abgeschlossen werden, der die Aufgaben im Rahmen der Vormundschaften übernimmt.

Darüber hinaus wird noch mit anderen Jugendämtern geprüft, ob eine Kooperation für den Bereich der pflichtigen Aufgaben des Jugendamtes notwendig ist.

 

Zum 01.01.2023 haben die neuen Abteilungsleiterinnen in der Verwaltung (51-2 und 51-3) ihre Tätigkeit begonnen. Eine Vorstellung der neuen Kolleginnen erfolgt in diesem und dem darauffolgenden JHA.

 

Aufgrund der unbesetzten Amtsleitungsstelle im Jahr 2022 rückten der Pflegekinderdienst und die Abteilung Pädagogik enger zusammen. Hier konnte festgestellt werden, dass eine Überleitung des Pflegekinderdienstes in die Abteilung 51-1 aufgrund verschiedener Schnittstellen und der pädagogischen Anbindung sinnvoll ist.

 

Da die Kolleg_innen der Stellen kinderfreundliche Kommune, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie die neu beantragte Stelle Koordinierung Kinderschutz eher fachamtsübergreifend tätig sind, ist hier eine Anbindung an die Amtsleitung sinnvoll.

 

Näheres kann dem beigefügten Organigramm entnommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.            Der JHA nimmt den Umsetzungsstand zum letzten JHA-Beschluss vom 01.06.2022 zur Kenntnis.

2.            Der JHA nimmt die beabsichtigten Veränderungen zur Organisation des Jugendamtes zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.