Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan
2021 wurde vom Rat der Stadt Haan beschlossen, dass für die Jahre 2021 ff. ein
Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote in den
Kindertagesstätten freier Träger in Höhe von jährlich 80 T€ eingestellt wird.
Gleiche Bildungsangebote sollen auch in den Kindertagesstätten in städtischer
Trägerschaft angeboten werden. Für die Förderung werden Förderbedingungen
entwickelt, welche insbesondere Wert auf eine Zusammenarbeit mit anerkannten
bzw. etablierten Partnern legen.
Auf
Antrag der AG 78 beschloss der JHA am 17.11.2021, die Themenbindung der
Förderrichtlinie an der musikalisch-künstlerischen Orientierung aufzuheben und
stattdessen nach der Vielfalt der zehn Bildungsbereiche des Landes NRW
auszurichten. Diesem Vorschlag folgte der Rat mit Beschluss vom 14.12.2021
unter Erhöhung des Budgets von bislang 80.000 € auf 100.000 € jährlich. Die
Verwaltung wurde beauftragt, hierfür die Förderrichtlinie zu überarbeiten. Die
überarbeitete Förderrichtlinie wurde vom Rat der Stadt Haan am 25.10.2022
zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese beinhaltet auch eine Partizipation der
Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem 01.08.2023, um die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Angesichts
der sich deutlich verschlechternden Haushaltslage der Stadt Haan macht die
Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den Konsolidierungsvorschlag,
das Förderbudget für freie Träger von Kitas und Kindertagespflege wieder auf 80
T€ pro Jahr zu reduzieren. Im Haushaltsjahr 2022 wurden 58.581,16 € durch die
freien Träger in Anspruch genommen. Die sich ergebenden Veränderungen sind der
angepassten Förderrichtlinie laut Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Haan nimmt die angepasste Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen laut Anlage zur Kenntnis. Diese ersetzt die Richtlinie, die der Rat
der Stadt Haan anlässlich seiner Sitzung am 25.10.2022 zur Kenntnis genommen
hat.
Finanz. Auswirkung:
Aufwandsminderung
i.H. v. 20 T€ jährlich
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.