Betreff
Erstellung eines Konzeptes zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze).
Vorlage
II/036/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem Betrieb und der Vermietung einer (auch) für den Schulsport genutzten Sporthalle bzw. -anlage kann die Stadt unternehmerisch tätig sein und somit umsatzsteuerpflichtig werden. Die erzielten Einnahmen müssen dabei nicht kostendeckend sein, eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht bestehen. Gleichzeitig eröffnet sich jedoch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Auch wenn die Vorsteuer nur auf den Teil gezogen werden kann, der auf den wirtschaftlichen Betrieb entfällt, ergeben sich finanzielle Vorteile für die Stadt. Bislang hat der Rat die Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren allerdings abgelehnt.

 

Im Zuge diverser Verhandlungsrunden zum Thema Haftmittelnutzung wurde auch von Seiten eines Vereines angeregt, dass die Stadt Haan zukünftig Nutzungsgebühren für die städtischen Sport- und Turnhallen erhebt, um steuerliche Vorteile hinsichtlich der Verrechnung von Vorsteuerabzügen bei den Reinigungskosten nach der Haftmittelnutzung zu generieren und somit eine „Win-Win-Situation“ für die Handballvereine und die Stadt Haan zu schaffen.

Unabhängig von der jederzeit möglichen Einrichtung eines Betriebes gewerblicher Art (würde automatisch mit der Vermietung begründet), regt die Verwaltung an, ab dem 01.01.2024 Nutzungsgebühren zu erheben.  Auch angesichts der sich deutlich verschlechternden Haushaltssituation der Stadt Haan ist eine Befassung mit dem Thema aus Sicht der Verwaltung unerlässlich.

Zum Stichtag 31.12.2022 hat die Verwaltung eine Vollkostenrechnung für das Jahr 2022 erstellt, und zwar differenziert nach Turn- und Sporthallen bzw. Sportplätzen.

Eingeflossen sind die tatsächlichen Personalkostenanteile, welche für die Unterhaltung und den Betrieb der Sportstätten regelmäßig angefallen sind. Als Sachkosten wurden die Kosten für Instandhaltung/Wartung, Verbrauchsmaterial, Kanalbenutzungsgebühr, Schornsteinfeger, Reinigung, Versicherung, Strom, Gas, Wasser, Abschreibungen und Sportgerätewartung berücksichtigt. Als Basis für die Erhebung von Gebühren für außerschulische Nutzungen ist beabsichtigt, die Gesamtaufwendungen für die Turn- und Sporthallen durch die tatsächlichen Nutzungszeiten von Schulen und Vereinen zu dividieren und den Vereinen selbstverständlich nur ihre individuellen Nutzungszeiten in Rechnung zu stellen. Bei den Sportplätzen sollen die Gesamtaufwendungen zu den Gesamt-Öffnungszeiten und den individuellen Nutzungszeiten durch die Vereine ins Verhältnis gesetzt werden. Das Nutzungsentgelt der Turn- und Sporthallen erfolgt entsprechend ihrer jeweiligen Größe. Die Turnhallen der Grundschulen Bollenberg, Don Bosco, Mittelhaan und Gruiten stellen eine Einheit dar, die Turnhalle der Grundschule Unterhaan zwei Einheiten, die Sporthallen von Gymnasium und Gesamtschule je drei Einheiten. Die grobe Kostenstruktur ergibt sich aus der Anlage. Diese wird zu den Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2024 noch verfeinert und insbesondere um die Vorteile der anteiligen Umsatzsteuerverrechnung ergänzt.

Der interkommunale Vergleich hat ergeben, dass verschiedene Städte im Kreis Mettmann Gebühren für die Nutzung ihrer Sportstätten erheben. Somit erscheint es auch aus diesem Grund nur folgerichtig, wenn sich die Stadt Haan diesem Zustand annähert und bei dieser Gelegenheit mögliche steuerliche Vorteile generiert.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kalkulation der Verwaltung für die Unterhaltung der städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze) mit Stand 31.12.2022 laut Anlage wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 01.01.2024 eine Konzeption zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze) in Abstimmung mit den Sportvereinen zu entwickeln und diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu wird eine Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten vom 24.05.1995 in der jeweils aktuellen Fassung vorbereitet.

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.