Betreff
Finanzielle Unterstützung Kindertagespflege
Vorlage
51/053/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung hat in der letzten Ausschusssitzung am 16.11.2022 im nicht öffentlichen Teil mit der Vorlage 51/046/2022 über die wirtschaftliche Situation rund um eine Großtagespflege (GTP) informiert und wurde damit beauftragt, Zahlungsansprüche des Betreibers zu prüfen.

 

Die Prüfung ergab, dass die am 02.11.2021 in Kraft getretene Satzung nach § 23 SGB VIII Abs. 2 Punkt 3 und 4

„(2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst

3.    die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson und

4.    die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.“

nicht vollständig rechtskonform ist und daher der Überarbeitung bedarf. Im konkreten Einzelfall konnte eine rückwirkende Erstattung bereits Ende 2022 ausgezahlt werden.

Der Prüfauftrag des Jugendhilfeausschusses machte deutlich, dass die Verwaltung die derzeitig gültige Satzung für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege ein weiteres Mal überarbeiten muss. Hierbei ist es der Verwaltung ein großes Anliegen, die Tagespflegepersonen mit ins Boot zu nehmen und sie von Anfang an in den Prozess der Überarbeitung mit einzubinden. Da dieses Vorgehen jedoch einen größeren Zeitaufwand bedeutet, schlägt die Verwaltung vor, den Entwurf der neuen Satzung im nächsten JHA am 23. Mai 2023 vorzuberaten. Erst wenn alle Parameter abgestimmt sind, ist es möglich, eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der JHA der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung, die derzeitig gültige Fassung der Satzung für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 02.11.2021 in enger Zusammenarbeit mit den Haaner Kindertagespflegepersonen zu überarbeiten und dem JHA in der nächsten Sitzung am 23. Mai 2023 vorzulegen.

 

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.