Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung hat in der letzten
Ausschusssitzung am 16.11.2022 im nicht öffentlichen Teil mit der Vorlage 51/046/2022 über die wirtschaftliche Situation rund um eine Großtagespflege (GTP)
informiert und wurde damit beauftragt, Zahlungsansprüche des Betreibers zu
prüfen.
Die Prüfung ergab, dass die am 02.11.2021 in Kraft
getretene Satzung nach § 23 SGB VIII Abs. 2 Punkt 3 und 4
„(2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst
3. die Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung sowie die
hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen
Alterssicherung der Kindertagespflegeperson und
4. die hälftige Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.“
nicht
vollständig rechtskonform ist und daher der Überarbeitung bedarf. Im konkreten
Einzelfall konnte eine rückwirkende Erstattung bereits Ende 2022 ausgezahlt
werden.
Der
Prüfauftrag des Jugendhilfeausschusses machte deutlich, dass die Verwaltung die
derzeitig gültige Satzung für die
Förderung von Kindern in der Kindertagespflege ein weiteres Mal überarbeiten
muss. Hierbei ist es der Verwaltung ein großes Anliegen, die
Tagespflegepersonen mit ins Boot zu nehmen und sie von Anfang an in den Prozess
der Überarbeitung mit einzubinden. Da dieses Vorgehen jedoch einen größeren
Zeitaufwand bedeutet, schlägt die Verwaltung vor, den Entwurf der neuen Satzung
im nächsten JHA am 23. Mai 2023 vorzuberaten. Erst wenn alle Parameter
abgestimmt sind, ist es möglich, eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen
vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
JHA der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung, die derzeitig gültige Fassung der
Satzung für die Förderung von Kindern
in der Kindertagespflege vom 02.11.2021 in enger Zusammenarbeit mit den Haaner
Kindertagespflegepersonen zu überarbeiten und dem JHA in der nächsten Sitzung
am 23. Mai 2023 vorzulegen.
Finanz. Auswirkung:
Keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.