Sachverhalt:
Die bestehende Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt
Haan bedurfte einer inhaltlichen und redaktionellen Überarbeitung. Zudem
schlägt die Verwaltung angesichts der sich erheblich verschlechternden
Haushaltssituation der Stadt Haan moderate, sozialverträgliche
Beitragserhöhungen für den Besuch von Kitas, Kindertagespflegestellen und OGS
vor. Insofern werden Satzung und die Beitragstabelle (2 Alternativen) in einer
Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rot
markiert. Die aktuelle Version der Satzung findet sich zum Vergleich als Anlage
4.
Inhaltlich wurde in diesem Zusammenhang der
Personenkreis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der bestehenden Satzung
überprüft und unter Berücksichtigung moderner Familienkonstellationen mit § 1
Abs. 2 (Anlage 1 und 2) des vorliegenden Vorschlags erweitert. Hier finden nun auch sog. „Patchwork-Familien“ etc.
Berücksichtigung.
„Die Beitragspflichtigen werden entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen. Lebt die beitragspflichtige Person in einem Haushalt mit
ihrer Ehegattin bzw. ihrem Ehegatten oder Partnerin bzw. Partner in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft und ist diese bzw. dieser nicht zugleich
Elternteil des Kindes, gehören auch das Einkommen der Ehegattin bzw. des
Ehegatten oder der Partnerin bzw. des Partners zum beitragsrelevanten
Einkommen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem
Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen und der in Satz 2 genannten Personen.“
Der beitragspflichtige Personenkreis
bleibt von der Änderung unberücksichtigt, lediglich der Personenkreis für die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wurde ergänzt.
Mittels zweier verschiedener
Simulationen im Bereich der Beitragstabellen wurde geprüft, wie viel
Mehreinnahmen durch eine mögliche Erhöhung von Elternbeiträgen generiert werden
können. Diese wurde vorgenommen lediglich für die aktuell bestehenden oberen
Einkommensklassen von 87.000 € - 100.000 €, sowie oberhalb der aktuell
bestehenden höchsten Einkommensklasse von aktuell über 100.000 €.
Zu den sozialverträglichen
Beitragserhöhungen in diesen beiden Klassen wird die Einführung einer neuen
Beitragsklasse (Einkommen über 113.000 €) als sinnvoll erachtet, welche
ebenfalls in die aktuellen Tabellenentwürfe aufgenommen wurde und in beiden
Vorschlägen identisch ist.
Elternbeiträge für die Kitas und
Einrichtungen der Kindertagespflege:
Durch die Beitragstabelle der Anlage 2
könnten durch die Erhöhung der Beträge im Bereich der Kindertagesbetreuung
Mehreinahmen von rund 40.000 € jährlich und durch die Beitragstabelle der
Anlage 3 Mehreinahmen von 48.000 € jährlich generiert werden. Die Mehreinnahmen
in einer neuen oberen Beitragsklasse für Einkommen ab 113.000 € war in diesem
Zusammenhang nicht zu simulieren. Aufgrund der künftigen Nachvollziehbarkeit
hat das Jugendamt in diesem Zusammenhang auf prozentuale Steigerungen bei der
Erhöhung der Beiträge für die Kindertagesbetreuung zurückgegriffen.
Insgesamt wurde bei der Erhöhung der
Elternbeiträge darauf geachtet, dass die angebotene Betreuungsstunde trotz
Erhöhungen erschwinglich bleibt. So bleibt diese mit Erhöhung und neuer
Einkommensklasse in beiden ausgearbeiteten Varianten der Beitragstabelle
maximal bei ca. 4,50 € pro Betreuungsstunde.
Elternbeiträge für die Offene
Ganztagsschule:
Der Höchstbeitrag für die Offene
Ganztagsschule wird im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
„Offene und Gebunde Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote im Primarbereich und der Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 in
der aktuell geltenden Fassung geregelt (Bass 12-63-Nr. 2). Für das Schuljahr
2023/24 liegt der mögliche Höchstbeitrag bei 221 €. Ab dem 01.08.2024 erhöht
sich der maximal mögliche Höchstbeitrag jährlich zum Schuljahresbeginn -
kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent. Zusätzlich zur sozialen
Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern können auch eine Ermäßigung
für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, sowie ein Ausgleich zwischen Stadt- oder Gemeindeteilen oder Schulen
mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorgesehen werden. Eine Geschwisterregelung
ist bereits in der bisherigen Satzung implementiert. Diese soll auch inhaltlich
nicht verändert werden, hier wurde nur eine aus Sicht der Verwaltung
verständlichere Lesart gewählt.
Für die OGS-Standorte in Haan wurde
letztmalig zum 01.08.2017 von der Möglichkeit des Höchstbeitrags Gebrauch
gemacht und dieser seinerzeit ab einem Einkommen von 75.000 € auf 180 €
angehoben. Mit Rücksicht auf die Pandemie und die bestehenden Einschränkungen
wurde verwaltungsseitig auf den Vorschlag einer weiteren notwendigen Anpassung
der Beiträge in den vergangenen drei Jahren verzichtet. Mit Blick auf die
Haushaltslage verbunden mit dem Ziel, die Qualität an den OGS-Standorten
langfristig zu sichern, ist eine Anpassung der Elternbeiträge nunmehr zwingend
erforderlich. Hierbei sollen soziale Aspekte weiterhin Berücksichtigung finden,
indem eine Anpassung nur ab einem Einkommen ab 87.000 € erfolgt und durch zwei
zusätzliche Einkommensstufen eine weitere Differenzierung erfolgt. Da bisher
bei einem zu berücksichtigenden Einkommen ab 100.000 € keine
Einkommensnachweise eingereicht werden müssen, können die Mehreinnahmen in der
neuen Einkommensstufe ab 113.000 € erst nach tatsächlicher Vorlage der
Einkommensnachweise beziffert werden. Eine entsprechend des Runderlasses o.g.
mögliche automatisierte Erhöhung zum 01.08. eines jeden Jahres wird aus Sicht
der Verwaltung nicht befürwortet. Hier sollte in Abhängigkeit der
wirtschaftlichen Lage und den Einkommensverhältnissen zu späterer Zeit die
Beitragsstaffel in Gänze neu betrachtet und ggf. angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wird in der als Anlage 1
beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der Beitragsstaffel entsprechend der
Anlage xx (nach Beratung) beschlossen
Finanz. Auswirkung:
Mehreinnahmen Elternbeiträge Kita / Tagespflege
Produkte:
-
060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder
Träger)
-
060125 Städt. Kindertageseinrichtungen
-
060130 Kindertagespflege
Durch die Neuberechnung der Beiträge stehen der Verwaltung
in Variante 1 voraussichtlich 40.000 € jährlich und Variante 2 voraussichtlich
48.000 € jährlich an Mehreinnahmen aus den Beiträgen der Kindertagesbetreuung
zur Verfügung.
Mehreinnahmen Elternbeiträge OGS
Produkt:
-
030710 Offene Ganztagsschule
Im Bereich der OGS können mit der Erhöhung der
Elternbeiträge in der Anlage 1 voraussichtlich 58.400 € Mehreinnahmen im Jahr
erzielt werden. Durch die Erhöhung der Elternbeiträge in der Anlage 2 können
ungefähr 72.000 € Mehreinnahmen im Jahr erzielt werden.
Ferner kann durch die Einführung einer neuen oberen
Beitragsklasse (ab 113.000 €) mit weiteren Mehreinnahmen, welche aktuell nicht
genauer zu beziffern sind, gerechnet werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.