Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgenfür die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan
Vorlage
51/056/2023
Aktenzeichen
51
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die bestehende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan bedurfte einer inhaltlichen und redaktionellen Überarbeitung. Zudem schlägt die Verwaltung angesichts der sich erheblich verschlechternden Haushaltssituation der Stadt Haan moderate, sozialverträgliche Beitragserhöhungen für den Besuch von Kitas, Kindertagespflegestellen und OGS vor. Insofern werden Satzung und die Beitragstabelle (2 Alternativen) in einer Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rot markiert. Die aktuelle Version der Satzung findet sich zum Vergleich als Anlage 4.

 

Inhaltlich wurde in diesem Zusammenhang der Personenkreis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der bestehenden Satzung überprüft und unter Berücksichtigung moderner Familienkonstellationen mit § 1 Abs. 2 (Anlage 1 und 2) des vorliegenden Vorschlags erweitert. Hier finden nun auch sog. „Patchwork-Familien“ etc. Berücksichtigung. 

 

„Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen. Lebt die beitragspflichtige Person in einem Haushalt mit ihrer Ehegattin bzw. ihrem Ehegatten oder Partnerin bzw. Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ist diese bzw. dieser nicht zugleich Elternteil des Kindes, gehören auch das Einkommen der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Partnerin bzw. des Partners zum beitragsrelevanten Einkommen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen und der in Satz 2 genannten Personen.

 

Der beitragspflichtige Personenkreis bleibt von der Änderung unberücksichtigt, lediglich der Personenkreis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wurde ergänzt.

 

Mittels zweier verschiedener Simulationen im Bereich der Beitragstabellen wurde geprüft, wie viel Mehreinnahmen durch eine mögliche Erhöhung von Elternbeiträgen generiert werden können. Diese wurde vorgenommen lediglich für die aktuell bestehenden oberen Einkommensklassen von 87.000 € - 100.000 €, sowie oberhalb der aktuell bestehenden höchsten Einkommensklasse von aktuell über 100.000 €.

 

Zu den sozialverträglichen Beitragserhöhungen in diesen beiden Klassen wird die Einführung einer neuen Beitragsklasse (Einkommen über 113.000 €) als sinnvoll erachtet, welche ebenfalls in die aktuellen Tabellenentwürfe aufgenommen wurde und in beiden Vorschlägen identisch ist.

 

Elternbeiträge für die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege:

 

Durch die Beitragstabelle der Anlage 2 könnten durch die Erhöhung der Beträge im Bereich der Kindertagesbetreuung Mehreinahmen von rund 40.000 € jährlich und durch die Beitragstabelle der Anlage 3 Mehreinahmen von 48.000 € jährlich generiert werden. Die Mehreinnahmen in einer neuen oberen Beitragsklasse für Einkommen ab 113.000 € war in diesem Zusammenhang nicht zu simulieren. Aufgrund der künftigen Nachvollziehbarkeit hat das Jugendamt in diesem Zusammenhang auf prozentuale Steigerungen bei der Erhöhung der Beiträge für die Kindertagesbetreuung zurückgegriffen.

 

Insgesamt wurde bei der Erhöhung der Elternbeiträge darauf geachtet, dass die angebotene Betreuungsstunde trotz Erhöhungen erschwinglich bleibt. So bleibt diese mit Erhöhung und neuer Einkommensklasse in beiden ausgearbeiteten Varianten der Beitragstabelle maximal bei ca. 4,50 € pro Betreuungsstunde.

 

Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule:

 

Der Höchstbeitrag für die Offene Ganztagsschule wird im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Offene und Gebunde Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und der Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 in der aktuell geltenden Fassung geregelt (Bass 12-63-Nr. 2). Für das Schuljahr 2023/24 liegt der mögliche Höchstbeitrag bei 221 €. Ab dem 01.08.2024 erhöht sich der maximal mögliche Höchstbeitrag jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent. Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern können auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie ein Ausgleich zwischen Stadt- oder Gemeindeteilen oder Schulen mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorgesehen werden. Eine Geschwisterregelung ist bereits in der bisherigen Satzung implementiert. Diese soll auch inhaltlich nicht verändert werden, hier wurde nur eine aus Sicht der Verwaltung verständlichere Lesart gewählt.

 

Für die OGS-Standorte in Haan wurde letztmalig zum 01.08.2017 von der Möglichkeit des Höchstbeitrags Gebrauch gemacht und dieser seinerzeit ab einem Einkommen von 75.000 € auf 180 € angehoben. Mit Rücksicht auf die Pandemie und die bestehenden Einschränkungen wurde verwaltungsseitig auf den Vorschlag einer weiteren notwendigen Anpassung der Beiträge in den vergangenen drei Jahren verzichtet. Mit Blick auf die Haushaltslage verbunden mit dem Ziel, die Qualität an den OGS-Standorten langfristig zu sichern, ist eine Anpassung der Elternbeiträge nunmehr zwingend erforderlich. Hierbei sollen soziale Aspekte weiterhin Berücksichtigung finden, indem eine Anpassung nur ab einem Einkommen ab 87.000 € erfolgt und durch zwei zusätzliche Einkommensstufen eine weitere Differenzierung erfolgt. Da bisher bei einem zu berücksichtigenden Einkommen ab 100.000 € keine Einkommensnachweise eingereicht werden müssen, können die Mehreinnahmen in der neuen Einkommensstufe ab 113.000 € erst nach tatsächlicher Vorlage der Einkommensnachweise beziffert werden. Eine entsprechend des Runderlasses o.g. mögliche automatisierte Erhöhung zum 01.08. eines jeden Jahres wird aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet. Hier sollte in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage und den Einkommensverhältnissen zu späterer Zeit die Beitragsstaffel in Gänze neu betrachtet und ggf. angepasst werden.  

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der Beitragsstaffel entsprechend der Anlage xx (nach Beratung) beschlossen

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Mehreinnahmen Elternbeiträge Kita / Tagespflege

Produkte:

 

-       060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

-       060125 Städt. Kindertageseinrichtungen

-       060130 Kindertagespflege

 

Durch die Neuberechnung der Beiträge stehen der Verwaltung in Variante 1 voraussichtlich 40.000 € jährlich und Variante 2 voraussichtlich 48.000 € jährlich an Mehreinnahmen aus den Beiträgen der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

 

Mehreinnahmen Elternbeiträge OGS

Produkt:

 

-       030710 Offene Ganztagsschule

 

Im Bereich der OGS können mit der Erhöhung der Elternbeiträge in der Anlage 1 voraussichtlich 58.400 € Mehreinnahmen im Jahr erzielt werden. Durch die Erhöhung der Elternbeiträge in der Anlage 2 können ungefähr 72.000 € Mehreinnahmen im Jahr erzielt werden.

 

Ferner kann durch die Einführung einer neuen oberen Beitragsklasse (ab 113.000 €) mit weiteren Mehreinnahmen, welche aktuell nicht genauer zu beziffern sind, gerechnet werden.

 

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.