Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2023/2024
Vorlage
51/057/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Siehe beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplanung (Anlage 1) und Detailaufschlüsselung Meldeplätze (Anlage 2).

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August 2023 bis 31.Juli 2024, Anlage 1) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 und § 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.

1.    Um einer möglichen Unterbelegung bzw. einer daraus folgenden Finanzierungslücke entgegenzuwirken, wird eine fortlaufende, vierteljährliche Berichterstattung zur Belegungssituation in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen durch die Verwaltung vorgenommen.

 

2.    Aufgrund der Tendenz einer sinkenden Kindergesamtzahl und möglicher ungenutzter Platzkapazitäten wird der weitere Abbau von vorhandenen Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen veranlasst.

 

3.    Zur fortwährenden Erfassung der Betreuungsbedarfe, Bedarfsänderungen und der möglichen Fortentwicklung des Angebotsrahmens wird die Bedarfsabfrage bei Haaner Eltern mit Kindern bis sechs Jahre zum kommenden Sommer in niederschwelliger Form erneut durchgeführt. Der Einbezug der Frühen Hilfen im Rahmen der Babybegrüßung ist in diesem Zusammenhang zu prüfen.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Detailaufschlüsselung Meldeplätze für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August 2023 bis 31.Juli 2024, Anlage 2) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 und 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.

 

1.    Die anliegende Detailaufschlüsselung der Betreuungsplatzplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird zur Kenntnis genommen und der Meldung gegenüber dem Landesjugendamt zugestimmt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Produkte:

060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen

 

Im Haushalt 2023 werden eingeplant (lt. neuer Berechnung 2023 mit höheren Steigerungsraten):

 

Ertrag:

Landeszuweisung für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita, Sprachförderung, Beitragsfreiheit für die letzten zwei Kindergartenjahre, u.a.

Produkt 060 110                                                                                     7.150.918 Euro                                                         

Produkt 060 125                                                                                     1.242.016 Euro                     

Aufwand:

Produkt 060 110 (fremde Träger)

Jugendamtszuschuss (§ 36KiBiz) zum laufenden Betrieb,

Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,

plusKita, Sprachförderung, u.a.                                                           12.127.085 Euro                      

 

Städtischer Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.)                              904.512 Euro

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.