Sachverhalt:

Gem. § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor.

 

Gem. § 80 Abs. 2 GO ist der Haushaltsplanentwurf 2023 am 13.12.2022 in den Rat eingebracht und am 16.12.2022 im Amtsblatt Nr. 20 der Stadt Haan bekannt gemacht worden. Gem. § 80 Abs. 3 GO wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen vom 19.12.2022 bis 19.01.2023 Gelegenheit gegeben, gegen den Haushaltsplanentwurf Einwendungen zu erheben, über die in öffentlicher Sitzung zu beschließen wäre.

 

Einwendungen von Abgabepflichtigen oder Einwohnern liegen nicht vor.

 

Gem. § 80 Abs. 4 GO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beratung, Beschlussfassung und Verabschiedung des Haushaltes 2023 ist für den 28. Februar 2023 vorgesehen. Eine Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung in den einzelnen Fachausschüssen zwischen dem 25. Januar und 14. Februar 2023 sowie abschließend im Haupt- und Finanzausschuss am 21. bzw. 23. Februar 2023.

 

Zu dem Haushaltsplanentwurf sind Veränderungsanträge sowohl seitens der Verwaltung als auch der Politik gestellt worden. Die abschließende Vorberatung der Anträge ist für den 21.02. bzw. optional in einer weiteren Sitzung am 23.02.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die sich aus den hierzu gefassten Empfehlungen des HFA insgesamt ergebenden Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan sowie der Haushaltssatzung werden im Anschluss an die Sitzungen des HFA in einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt und sind abschließend im Rat zu beraten und zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der am 13.12.2022 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den einzelnen Veränderungsanträgen beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Haushaltsplan