Betreff
Satzung der Stadt Haan über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Vorlage
32-3/001/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Personenstandswesen ist es in den vergangenen Jahren zu diversen Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gekommen. Die Prüfung und Anwendung des internationalen Privatrechts werden daher immer bedeutsamer und somit arbeitsintensiver. Durch die Erstellung einer eigenen Satzung der Stadt Haan über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung im Sinne des § 3 Abs. 1 des Gebührengesetzes NRW geschaffen werden.

Der Gesetzgeber hat den Kommunen durch § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes NRW die Möglichkeit eingeräumt, von den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung durch Satzung abzuweichen, um auf einen erhöhten Aufwand zu reagieren.

Die Gebühren für die Leistungen des Standesamtes Haan sind daher durch eine eigene Satzung neu festzusetzen. Bisher richtete sich die Gebührenhöhe beim Standesamt Haan nach den Vorgaben des Gebührengesetzes NRW. Die meisten Standesämter in NRW haben die Gebühren bereits erhöht. Die empfohlenen Gebührensätze liegen im Vergleich mit denen der anderen Standesämter im Kreis Mettmann im Mittelwert.

 

In der folgenden Tabelle (Anlage 3) sind die alten und die neu empfohlenen Gebührensätze enthalten.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Satzung der Stadt Haan über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes nach der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

2.    Die Auslagen für Bereitstellung von Räumen für die Eheschließungen im Sitzungssaal des Rathauses, im Haus am Quall und in der Heidberger Mühle werden gemäß der Anlage 2 festgesetzt.

Finanz. Auswirkung:

 

Mit Inkrafttreten der Satzung werden zusätzliche Erträge zugunsten des städtischen Haushaltes erzielt. Die Mehrerträge ergeben sich aus erhöhten Gebühren. für Amtshandlungen des Standesamtes.