Sachverhalt:
Mit Bürgerantrag vom 04.07.2009 (siehe Anlage 1) beantragt Herr Klaus Walter die Einführung einer neuen Ehrenamtscard durch die Stadt Haan und den Kreis Mettmann für ehrenamtliche Helfer.
In seiner Sitzung am 01.10.2009 verwies der Haupt- und Finanzausschuss den Bürgerantrag zur weiteren Beratung an den kommenden (auf Grund der durchgeführten Kommunalwahl nach Konstituierung des Rates neu zu bildenden) Haupt- und Finanzausschuss. In seiner Sitzung am 08.12.2009 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss:
"Der Bürgerantrag wird zur weiteren Beratung mit der Maßgabe zunächst an den Sozialausschuss verwiesen, dass alle weiteren beteiligten Ausschüsse zu dieser Sitzung eingeladen werden und sich vorbehalten können, diese Angelegenheit ebenfalls zu beraten."
Herr Walter begründet seinen Antrag
insbesondere mit der durch die Ehrenamtskarte ausgedrückte Wertschätzung und
Würdigung für das bürgerschaftliche Engagement. Er schlägt vor, einen Anspruch
an mindestens 250 Stunden jährlichen Zeitaufwand für ehrenamtliche Tätigkeit zu
knüpfen. Die Vorlage der Ehrenamtskarte
soll Rabatte in Haaner Geschäften und bei Eintrittsgeldern zur Folge haben.
Die Bandbreite der ehrenamtlichen
Tätigkeiten in Haan ist vielfältig, so sind z. B. alle Sportvereine,
karitativen Verbände und Vereine (in Haan bestehen rd. 120 eingetragene Vereine
mit gemeinnütziger Tätigkeit), Kirchen u. a. m. auf ehrenamtliches Engagement
angewiesen.
Im Kreis Mettmann haben sich die Städte
Ratingen und Velbert der durch das Kabinett des Landes NRW am 08.01.2008
landesweit gültigen Ehrenamtskarte angeschlossen und mit dem Land eine
entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Vergabekriterien der Ehrenamtskarte
NRW sollen (weitgehend) landesweit einheitlich sein, jedoch bleibt den Kommunen
ein gewisser Gestaltungsspielraum. Neben Vergünstigungen beim Besuch von
Landeseinrichtungen kann jede Kommune weitere ortsbezogene Vergünstigungen
anbieten. (Informationen: www.ehrensache.nrw.de/index.php).
Die
Stadt Hilden hat Mitte 2005 einen Ehrenamtspass eingeführt und hierfür ein
eigenes Konzept und eigene Vergabekriterien entwickelt. Der Ehrenamtspass gilt
für zwei Jahre und wird für diesen Zeitraum an bis zu 100 Personen ausgegeben.
Der Pass beinhaltet Vergünstigungen oder Wertgutscheine beim Besuch städtischer
oder regionaler Einrichtungen.
(Informationen: http://www.hilden.de/showobject.phtml?La=1&object=tx%7C388.1332.1%7C388.32.1)
Vor Einführung einer Ehrenamtskarte ist,
unabhängig von der Teilnahme am „Landessystem“ oder ausschließlicher
„Eigenregie“, eine konzeptionelle Vorarbeit erforderlich. Die Einführung einer
attraktiven Ehrenamtskarte setzt voraus, dass Rabatte bzw. Vergünstigungen zum
Zeitpunkt der Einführung vor Ort angeboten werden (können). Die Palette der
städtischen Möglichkeiten (z. B. Vergünstigungen bei Eintrittsgelder) ist
überschaubar. Darüber hinaus zielt der Antrag auf Preisnachlässe im Bereich des
örtlichen Handels ab. Dies erfordert Verhandlungen und ggf. Vereinbarungen.
Nach Einführung entsteht Verwaltungsaufwand für Prüfung und Gewährung.
Für Vorbereitung, Einführung und
Abwicklung stehen keine Sach- und Personalressourcen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung
Finanz. Auswirkung:
Unbekannt, abhängig vom Beschluss