Betreff
Straßenverkehrliche Maßnahmen auf der Kampheider Straße
Hier: Stellungnahme der Fachaufsicht
Vorlage
66/062/2023
Art
Beschlussvorlage

Anlass

 

Im Zuge der Beratung über den Bürgerantrag zum Umbau der Kampheider Straße beauftragte der UMA die Verwaltung Gespräche mit dem Kreis Mettmann und der Bezirksregierung zu führen. Nach niederländischem Vorbild sollte auf der Kampheider Straße ein beidseitiger, rotmarkierter Radschutzstreifen als Teststrecke eingerichtet werden. Die so verengte Kernfahrbahn sollte die Fahrzeugführenden auf das zulässige Geschwindigkeitsniveau einbremsen. Darüber hinaus sollte die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessstelle geprüft werden. Zu beiden Punkten sollte das Einvernehmen mit den Fachaufsichtsbehörden erzielt werden.

 

 

Sachverhalt

 

1. Teststrecke mit beidseitigem Radschutzstreifen

Mit dem Hinweis auf den „Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz“ des Bundesverkehrsministeriums hat der Kreis Mettmann die Anlage der Radschutzstreifen auf der Kampheider Straße abgelehnt. Es seien Sicherheitsdefizite ersichtlich geworden, welche das Ministerium veranlassten Schutzstreifen außerorts und eine entsprechende Zulassung durch Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nicht weiterzuverfolgen. Somit kommen die Radschutzstreifen im Außerortsbereich generell, und im Fall der Kampheider Straße auch als Teststrecke, nicht in Betracht.

 

2. Stationäre Geschwindigkeitsmessstelle

Die Einrichtung einer stationären Messstelle für Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen wird vom Kreis Mettmann für die Kampheider Straße abgelehnt. Die Neuerrichtung einer solchen Anlage erfolge „nur auf Beschluss der Unfallkommission zur Entschärfung einer Unfallhäufungsstelle, bei der sich die Ursache auf die nachweisbare Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückführen lässt.“ Auf der Kampheider Straße sind diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben. Daher besteht weder ein Erfordernis, noch eine rechtliche Grundlage für eine solche Messstelle.

 

3. Grundsätzliche Betrachtung des Kreis Mettmann zur Kampheider Straße

Hinsichtlich der verkehrsrechtlichen und verkehrsbedeutenden Situation der Kampheider Straße machte der Kreis Mettmann in den Gesprächen mit der Verwaltung noch einmal deutlich, dass die Straße ausschließlich entsprechend ihrer unstrittig vorhandenen Bedeutung ausgebaut werden darf. Dazu zählen in erster Linie die erforderlichen Querschnittsbreiten für die Regelgeschwindigkeiten. Keinesfalls sind (weitere) geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in Form von Schwellen oder Verschwenkungen zulässig. Ziel eines Ausbaues muss es sein, eine Regelgeschwindigkeit von (mindestens) 50 km zu garantieren.

 

 

Fazit

 

Die aktuelle Situation der Kampheider Straße wird vom Kreis Mettmann derzeit geduldet. Sollte die Stadt Haan die Straße überplanen, ist eine Tempobeschränkung auf 30 km nicht länger haltbar. Die Straße müsste auf mindestens 50 km ausgelegt werden. Die dafür erforderliche Fahrbahnbreite beträgt wenigstens 6,50 m. Unter Berücksichtigung der notwendigen Randeinfassungen sowie eines einseitigen Gehweges summiert sich die Gesamtbreite auf über 8,50 m. Diese Grundstücksbreite ist auf der Kampheider Straße, wenn auch knapp, nicht an allen Stellen gegeben. Auf einer Länge von ca. 120 m müsste ein ca. 1 m breiter Grundstücksstreifen von den Anliegern erworben werden. Die auszubauende Fläche allein zwischen der Stadtgrenze und der Einmündung Irdelen beträgt über 3.000 m². Die Kosten für einen Vollausbau lägen damit bei über 600.000,- €.

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung im Ausschuss.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung: