Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich
Vorlage
66/066/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass:

 

Die GAL-Fraktion bemängelte in einer der letzten UMA-Sitzungen die umständliche Wegeführung für die Radfahrenden im Bereich der Hochdahler Straße im und vor dem Kreuzungspunkt Düsseldorfer Str./Am Schlagbaum/Hochdahler Str.. Die Verwaltung sagte eine Überprüfung der Situation, sowie eine Vorstellung des Ergebnisses in einer der folgenden Sitzungen zu.

 

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Auf der westlichen Seite der Hochdahler Straße werden die Radfahrenden ab der Einmündung Bachstraße in Richtung Düsseldorfer Straße über einen vom Fußweg getrennten Radweg auf dem Hochbord geführt. Die letzten 50 Meter bis zur Kreuzung mit der Bundesstraße sind als kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen. An der Ampel angekommen, stellt sich die Situation für die Radfahrenden wie folgt dar:

1. Rechtsabbiegend in Richtung Hilden

Der Gehweg ist für Radfahrende zwar freigegeben, sie müssen sich jedoch dem Gehwegverkehr unterordnen. Alternativ dürfen sie auf der Fahrbahn der Bundesstraße fahren. Hierzu müssen sie sich aber zunächst vom Hochbord verkehrssicher in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn einfädeln.

2. Geradeaus in die Straße Am Schlagbaum

Die Radfahrenden queren über die Fußgängerfurt der Lichtsignalanlage die Bundesstraße. Auf dem gegenüberliegenden Gehweg ist das Radfahren freigegeben, allerdings nur entlang der Düsseldorfer Straße. In der Straße Am Schlagbaum müssen die Radfahrenden den neu markierten Radschutzstreifen nutzen. Hierzu müssen sie sich im Kreuzungsbereich unter Beachtung des fließenden Verkehrs vom Hochbord aus einfädeln.

 

3. Linksabbiegend in Richtung Innenstadt

Wie bei den Geradeausfahrenden wird zunächst die Bundesstraße gequert. Eine zweite Querung erfolgt über die Fußgängerfurt über die Straße Am Schlagbaum. An dieser Stelle angekommen müssen sich die Radfahrenden, wie in den beiden anderen Fällen bereits beschrieben, vom Hochbord aus in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn einfädeln, um im weiteren Verlauf den Radschutzstreifen auf der Düsseldorfer Straße nutzen zu können.

 

Alle drei beschriebenen Fahrbeziehungen sind mit Behinderungen behaftet. Insbesondere die Punkte 2 und 3 sind umständlich, bringen einen Zeitverlust mit sich und bergen unnötige Risiken in sich. Eine Gleichbehandlung des Radverkehrs und des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nicht gegeben.

 

 

Lösungsvorschlag der Verwaltung

 

Damit die Radfahrenden gleichberechtigt mit dem MIV die Straßenkreuzung nutzen können, sind sie vor dem Kreuzungspunkt auf die Fahrbahn zu leiten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Bäume, Parkplätze, Fahrbahnverschwenkungen etc.) ist eine verkehrssichere Führung vom Hochbord auf die Fahrbahn aus Sicht der Verwaltung nur vor dem Gebäude Hochdahler Straße 13/15 möglich. Hier befindet sich aktuell ein Längsparkstreifen für bis zu 5 Pkw, der ein zeitlich befristetes Parken erlaubt. Wird der Parkstreifen durch einen Radschutzstreifen (RSS) ersetzt, können die Radfahrenden vom Hochbord geradeaus auf den RSS rollen. Hier werden sie vom parallel fahrenden MIV wahrgenommen, und schießen nicht plötzlich und unerwartet punktuell auf die Fahrbahn. Mit dem bisherigen Ende des Parkstreifens hört nach knapp 30 Metern auch der RSS auf. Da sich hier die Radfahrenden bereits im Blickfeld des MIV befinden, können sie sich jetzt gefahrloser in die für sie richtige Aufstellspur vor der Kreuzung einordnen. Das Passieren der Kreuzung wird so insbesondere für die Geradeausfahrenden und die Linksabbiegenden sehr viel komfortabler (deutliche Zeitersparnis) und in erster Linie auch sicherer.

Der bisherige Radweg könnte vom Beginn des RSS bis zur Kreuzung als Gehweg ausgeschildert werden, welcher für den Radverkehr freigegeben wird. So könnten unsichere Radfahrende weiter das Hochbord nutzen.

Mit der beschriebenen Variante könnte die derzeitige unbefriedigende Situation für die Radfahrenden wesentlich verbessert werden. Allerdings müssten dafür ca. 5 öffentliche Pkw-Stellplätze entfallen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Längsparkstreifen auf der Hochdahler Straße vor dem Gebäude Nummer 13/15 aufzulösen und stattdessen einen Radschutzstreifen anzulegen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

ca. 5.000,- €