Sachverhalt:
Die Verwaltung teilt mit, dass die Eigentümer_innen und Anwohnenden der Ohligser Straße im betroffenen Planungsraum am 06.03.2023 zur Bürgerinformationsveranstaltung über die Planung der Sanierung der Ohligser Straße eingeladen worden sind. Bei der Bürgerinformationsveranstaltung wurde die Projekthistorie skizziert, die Grundlagen der Planung dargestellt und die aktuelle Entwurfsplanung vorgestellt. Zur besseren Einbindung der geladenen Gäste wurden das Planwerk auf der städtischen Internetseite hochgeladen. Im Nachgang an die Veranstaltung wurde überdies auch die Präsentation auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Planvorstellung wurden die Grundsätze der Planung „von außen nach innen“, sowie die Berücksichtigung der Mindestbreiten hinsichtlich der Gehwege vorangestellt. Im Anschluss an die Veranstaltung erreichen die Verwaltung weitere Zuschriften, Anmerkungen und Anregungen, die dankend angenommen worden sind. Auf kleinere Tekturänderungen, wie Fahrbahnabsenkungen oder kleine Anpassungen an Baumscheiben, wird verzichtet. Da dem Ausschuss die Grundzüge der Planung bereits bekannt sind, wird nachfolgend auf offene Fragestellungen und Anregungen eingegangen:
1. Rotmarkierung der Radschutzstreifen im Bereich Sombers
und Pütt
Dem Wunsch die Radschutzstreifen in den Einmündungen Pütt und Sombers rot zu markieren, wird entsprochen. Eine vorgeschlagene durchgehende Rotmarkierung kann nicht empfohlen werden. Folgende Gründe sind zu nennen:
1. Die Rotmarkierung an den Einmündungen soll den Verkehrsteilnehmenden an den neuralgischen Punkten auf das Vorhandensein des Radschutzstreifens und somit auf zu erwartenden Radverkehr aufmerksam machen. Zweck der Rotmarkierung ist hier die Einmündungsbereiche gegenüber die sonst nicht rot markierten Radschutzstreifen visuell hervorzuheben.
2. Ein durchgehend rotmarkierter Radschutzstreifen suggeriert eine Benutzungspflicht, die formell jedoch nicht gegeben ist. Deshalb wird der Radschutzstreifen im Fachjargon auch ebenfalls als Suggestiv- oder Angebotsstreifen bezeichnet. Der oder die Radfahrende hat nach eigenem Risikoermessen die Möglichkeit außerhalb des Radschutzstreifens zu fahren.
3. Durch eine durchgehende Rotmarkierung des Radschutzstreifens erhöhen sich die Kosten für Errichtung und Instandhaltung. Nach aktueller Kostenberechnung würde die Rotmarkierung der Radschutzstreifen an Einmündungspunkten ca. 10.000 EUR kosten. Wird der Einheitspreis auf die gesamte Länge hochskaliert, entstünden schätzungsweise Kosten in Höhe von 167.000 EUR.
4. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat lediglich der Rotmarkierung des Radschutzstreifens an Einmündungen zugestimmt.
2. Parksituation durch die neue Planung der Ohligser
Straße
Hervorzuheben ist, dass die Planung der Ohligser Straße insgesamt auf grundsätzliche Zustimmung stößt. Mitunter wurde auch im Nachgang positiv bewertet, dass die Situation für Fußgehende und Radfahrende wesentlich verbessert wird. Gleichwohl wurde kritisiert, dass durch die aktuelle Planung der Ohligser Straße ein Großteil aller öffentlichen Stellflächen für den ruhenden Verkehr entfallen. Zu beobachten ist, dass einige Anwohnenden und Eigentümer_innen die bevorstehende Parksituation durch Schaffung privater Stellflächen auf eigenem Grund begegnen. In einzelnen Fällen, besonders im Bereich der Ohligser Straße 146 – 179, herrscht ein erhöhter Parkdruck, der mit Hilfe privater Stellflächen nicht zu bewältigen scheint. Beispielhaft zu nennen ist ein 9-Parteienhaus, welches über lediglich acht private Stellplätze verfügt.
3. Einbindung der Gewerbetreibenden entlang des
Planungsabschnitts
In einer weiteren Informationsrunde, die digital stattfinden soll, werden Gewerbetreibende eingeladen mit der Verwaltung in den Austausch zu treten. Ziel soll es sein, den Gewerbetreibenden den Bauablauf zu skizzieren und mit ihnen Möglichkeiten zu eruieren, um Einschränkungen im Zusammenhang von Lieferverkehren zu beseitigen.
4. Parksituation Sombers
Im Rahmen der Veranstaltung wurde von einem Bürger vorgeschlagen, im Bereich der Einmündung Sombers Parkflächen zur Entlastung auf der aktuell vorliegenden kleinen Grünfläche zu errichten. Die Verwaltung ist offen für eine Beauftragung durch den Fachausschuss, sich mit dem Ansinnen zu beschäftigen. Ein Eigentümer schlägt vor und ist zu Verhandlungen bereit, auf einem privaten Grundstück das Anwohnerparken im Bereich Sombers gegen Kostenerstattung zu ermöglichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verwaltung nach dem Ermessen des Eigentümers alle Möglichkeiten anderweitiger Stellplatzmöglichkeiten im öffentlichen Raum ausgeschöpft hat.
5. Wassergebundene Decke
Im Nachgang an die Bürgerinformationsveranstaltung wurde auf den Umstand hingewiesen, dass der technische Begriff „wassergebundene Decke“ Fragen zur Erscheinung, Festigkeit und Haptik offenließ. Im Zuge dessen wird eine Musterfläche einer wassergebundenen Decke des Herstellers HanseGrand an der Ohligser Straße zur Bemusterung ausgestellt. Interessierte Eigentümer_innen und Anwohnende können bereits jetzt eine gleiche Fläche bereits im Technologiepark erfahren. Es handelt sich um die Gehwegverbindung zwischen Parkplatz an der Milrather Straße und der Niederbergischen Allee.
6. Anzupassende Einfahrten im Zuge der Straßensanierung
Im Zuge der Bürgerinformationsveranstaltung wurde die Sorge geteilt, dass die Maßnahme Anpassungen an Grundstückszufahrten notwendig macht. Bisweilen sei auch noch keine Kontaktaufnahme mit Betroffenen erfolgt. Die vorliegende Planung entspricht der Entwurfsplanungsebene. Im Zuge der nachfolgenden Ausführungsplanung wird die genaue Fertighöhensituation geplant und festgelegt. Sollten hierbei Divergenzen mit anliegenden Grundstücken folgen, wird die Verwaltung umgehend mit den Betroffenen Kontakt aufgenommen. Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass die derzeitige Höhenlage der Straße und der Nebenanlagen nach Möglichkeit gleich bleiben und möglichst keine Nachteile entstehen sollen. Die Verwaltung wird ohnehin an einer einvernehmlichen Lösung im Einzelfall interessiert sein.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.