Betreff
Rahmenvereinbarung für neue Seniorenbegegnungsstätten
Vorlage
50/025/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In Punkt 3.3 der anliegenden

 

„Rahmenvereinbarung zur Förderung der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren im Kreis Mettmann zwischen dem Kreis Mettmann und der Liga der Wohlfahrtsverbände im Kreis Mettmann und der Stadt Ratingen“

 

(Anlage 1 und 1a) wurde die Einrichtung einer Qualitätssicherungs- und Steuerungsgruppe (Quaste) festgelegt.

 

3.3 lautet:

 

Qualitätssicherung

 

„Es wird eine Qualitätssicherungs- und Steuerungsgruppe eingerichtet, die über Fragen der Fortschreibung der Qualität und die Ausgestaltung der Angebote und deren Fortentwicklung berät (Wirksamkeitsdialog). Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger, der    Leitungen der Seniorenbegegnungsstätten, der Kreispolitik, der kreisangehörigen Städte und   des Kreises zusammen. Die Federführung obliegt dem Kreis. Die Qualitätssicherungs- und Steuerungsgruppe tagt mindestens einmal pro Jahr, bei Bedarf auch öfter.“

 

Im Mai 2019 begann die Arbeit in der Quaste zunächst mit der Abfrage von Themenschwerpunkten. Diese waren:

 

· Finanzierung der bestehenden und neuer Seniorenbegegnungsstätten (BGST)

 

· Rolle der Städte und örtlichen Strukturen

 

· Weiterentwicklung der Rahmenvereinbarung zu Einzelkontrakten

 

Im September 2019 erfolgte eine Konkretisierung aus der Abfrage der Themenschwerpunkte auf die Themen:

 

· Finanzierung

 

· Einbindung der Städte und örtliche Strukturen

 

            o Bestanderhebung in den Quartieren

 

            o Zielgruppenspezifische Angebote vor Ort

 

            o Beteiligung der Städte: Wer unterstützt, fördert und koordiniert die BGST-Arbeit

 

Darüber hinaus wurden die Folgen der Verhandlungen mit der Liga der Wohlfahrt zu den Personalkostenanpassungen in die bestehende Rahmenvereinbarung eingearbeitet und die aktuelle finanzielle Beteiligung der Städte an den BGST zusammengestellt. Es erfolgte im Jahr 2020 eine Fokussierung auf die Entwicklung einer Rahmenvereinbarung für neue Begegnungsstätten im Kreis Mettmann. Diese Fokussierung erfolgte insbesondere deswegen, weil im gesamten Haaner Stadtgebiet lediglich eine Seniorenbegegnungsstätte vorgehalten wird und es einen identifizierten Bedarf für mindestens eine weitere Begegnungsstätte z.B. in Gruiten gibt. Insoweit wurde insbesondere durch den konkreten Bedarf der Stadt Haan die Erstellung einer neuen Rahmenvereinbarung zur Finanzierung zusätzlicher Seniorenbegegnungsstätten im Kreis Mettmann durch den Kreis Mettmann, die Stadtverwaltung Haan und die Mitglieder der Quaste vorangetrieben. In der Quaste wurden hierzu Eckpunkte diskutiert und abgestimmt:

 

· je Quartier eine BGST

 

· Grundlage je BGST als „atmende Zahl“ bleibt der Wert von 3.500 EW ü60

 

· Quartiersbedingten/örtlichen Besonderheiten wird in Abstimmung mit und durch die Städte Rechnung getragen

 

· Entwurf eines „Basiszuschusses“ für neue BGST in Höhe von 40.000 Euro (Berechnung: aktueller durchschnittlicher Förderbetrag bei 41 BGST).

 

Im Hinblick auf die Anzahl der Menschen über 60 Jahre wird diesseits darauf hingewiesen, dass in Haan zum Stand 31.12.2022 insgesamt 10.477 Personen über 60 Jahre gemeldet sind.

 

Anfang 2021 tagte die Quaste noch einmal. Es fand eine Überarbeitung der Synopse zur Rahmenvereinbarung anhand eines Fragenkatalogs der Sozialdezernentin der Stadt Langenfeld statt. Der dann entwickelte Entwurf einer Rahmenvereinbarung für neue BGST wurde im Mai 2021 – nun wieder gemeinsam mit Vertretenden aus der Kreispolitik – mit konkreteren Formulierungen zu notwendigen Rahmenbedingungen (u.a. Erreichbarkeit, Ausstattung, digitale Anbindung) abgeschlossen. Der Punkt zur finanziellen Beteiligung der Städte und des Anbieters wurde für eine weitere Thematisierung in die Sozialdezernentenkonferenz (SDK) eingebracht. Für die Städte wie Haan, die neue Seniorenbegegnungsstätten in den Quartieren benötigen, ist der neue Paragraf 4 wichtig. Nach ausführlicher Diskussion in der Quaste und innerhalb der Sozialdezernenten der kreisangehörigen Städte wurde in der neuen Regelung u.a. festgehalten: 

 

„§ 4  Art und Umfang der Förderung, Zahlungsmodalitäten

 

Im Rahmen der haushaltsmäßig bereitgestellten Mittel und nach Prüfung des Einzelfalles gewährt der Kreis Mettmann eine Förderung zu den Betriebskosten.

Neue BGST ab 2022 können mit einem Zuschuss von max. 40.000 €/Jahr gefördert werden

Der Träger bringt jährlich einen Eigenanteil in Höhe von 50 % der für seine Begegnungsstätte jeweils zur Verfügung gestellten Kreismittel ein. Es steht den Kommunen frei, diesen Eigenanteil zu fördern. Hierbei kann eine entsprechende Förderung nach freier Entscheidung der Kommune durch eine finanzielle Zuwendung und/oder – auch anteiliger - personeller Unterstützung/Beteiligung, z.B. bei gemeinsam erarbeiteten Programmen, Maßnahmen oder Projekten, erfolgen.

 

Die neue Rahmenvereinbarung legt damit auch eine finanzielle Verantwortlichkeit der kreisangehörigen Städte zur Finanzierung neuer Seniorenbegegnungsstätten fest.

Die nunmehr für die neu zu errichteten Seniorenbegegnungsstätten geltende Rahmenvereinbarung liegt als Synopse zur bisher für die Bestandsbegegnungsstätten geltenden Rahmenvereinbarung als Anlage 2 bei.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Rahmenvereinbarung für neue Seniorenbegegnungsstätten wird zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Sachverhalt

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.