Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung
am 04.07.2018 / Beschlussvorlage
Nr. WTK/027/2018 die Satzung der
unselbstständigen Stiftung „Städtepartnerschaft Haan / EU“ beschlossen. U.a.
wird gem. § 4 der Satzung das Stiftungsvermögen von der / dem jeweiligen
Bürgermeister/-in der Stadt Haan treuhänderisch verwaltet. Die Bestellung
weiterer oder anderer geeigneter Verwalter durch die bisher eingesetzten
Verwalter ist zulässig. Entsprechend wurden gem. § 4 Satz 2 der Satzung neben
der Bürgermeisterin als weitere Bevollmächtigte die Beigeordnete Frau Annette
Herz und die damalige Leiterin des Jugendamtes, Frau Elke Fischer, zur
treuhänderischen Verwaltung des Stiftungsvermögens bestellt. Da Frau Stephanie
Dellit zum 01.10.2022 als neue Leiterin des Jugendamtes ihren Dienst bei der
Stadt Haan angetreten hat, empfiehlt die Verwaltung, Frau Dellit neben der
Bürgermeisterin und Frau Herz mit der treuhänderischen Verwaltung des
Stiftungsvermögens zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Mit
der treuhänderischen Verwaltung des Stiftungsvermögens der unselbständigen
Stiftung Städtepartnerschaft Haan/Eu wird gem. § 4 Satz 2 der Satzung neben der
Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und der Beigeordneten Annette Herz die
Leiterin des Jugendamtes, Frau Stephanie Dellit bestellt.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.