Betreff
Raumbedarfe OGS Mittelhaan - Musikschule Haan
Vorlage
II/040/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Haan hat in der Sitzung am 06.05.2008 den Beschluss zum Neubau der Grundschule Mittelhaan an der Dieker Str. 69 mit OGS und Musikschule gefasst. Wesentliche Parameter hierfür waren der Bedarf einer dreizügigen Grundschule am Standort Dieker Straße mit OGS-Betrieb einerseits und eine direkte räumliche Integration der Musikschule in den Neubau andererseits in der Erwartung, dass Räume und Einrichtungen des Neubaus mehrfach und multifunktional genutzt werden, so dass sich der Kernbedarf an „eigenen“ festen Räumen der Musikschule reduziert (von seinerzeit 1.800 qm auf ca. 600 qm). Dieser Neubau ist seit dem Jahr 2012 bestimmungsgemäß in Gebrauch, kommt jedoch zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Die Gründe hierfür sind durchweg positiv zu werten. So handelt es sich sowohl bei der OGS Mittelhaan als auch bei der Musikschule Haan um Erfolgsmodelle, die sich bei Eltern, Schülerinnen, Schülern und Musizierenden großer Beliebtheit erfreuen. Gleichzeitig werden – wie damals politisch gewollt – zumindest in kleinem Umfang Schnittmengen zwischen OGS Mittelhaan und Musikschule im Sinne der Schülerinnen und Schüler genutzt. Je nach Wunsch der Eltern haben die Kinder der Grundschule Mittelhaan die Möglichkeit, ihr Kind bereits ab dem ersten Schuljahr an einer musikalischen Grundausbildung, dem Instrumentenkarussell teilnehmen zu lassen, so dass die Kinder möglichst frühzeitig ein kleines Orchester in den Folgejahren bilden und an Konzerten teilnehmen können. An St. Martin dürfen bereits einige ältere Kinder den Zug musikalisch begleiten.

 

Seinerzeit war das Raumprogramm für die OGS Mittelhaan als geradezu revolutionär zu werten, weil zwei Räume extra für die Ganztagsbetreuung einer rhythmisierten Klasse eingeplant wurden. Grundlage hierfür war der Werker-Bericht. Damals konnte sich niemand vorstellen, wie sich die Situation im Jahre 2023 darstellen würde. Inzwischen nehmen durchschnittlich rund 77% aller Jahrgänge der dreizügigen Grundschule die OGS-Betreuung in Anspruch, Tendenz in den letzten Jahren durchgängig steigend. Weiterer Treiber dieser Entwicklung wird der ab Schuljahresbeginn 2026/27 ab Klasse 1 kaskadierend einzuführende gesetzliche Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz sein. Schulleitung und Verwaltung gehen davon aus, dass aufgrund dessen in naher Zukunft eine Betreuungsquote von annähernd 100 % realistisch sein wird.

Schon seit vielen Jahren werden die Klassenräume der OGS Mittelhaan sehr flexibel, kreativ und multifunktional genutzt, indem dort nicht nur der Unterricht stattfindet, sondern auch das Mittagessen eingenommen wird und Betreuungsangebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung gemacht werden. Dank einer über die Jahre gewachsenen, intensiven Kooperation mit der Musikschule konnte dem stetig steigenden Raumbedarf der OGS Mittelhaan auch durch die gemeinsame Nutzung der ursprünglich für die Musikschule geplanten Räumlichkeiten Genüge getan werden. Beiden Schulleitungen gebührt seitens der Verwaltung ein großer Dank, weil sie es über die Jahre geschafft haben, im Einvernehmen und ergebnisorientiert im Sinne der Bedarfe aller Nutzenden zu agieren. Alle denkbaren Synergieeffekte wurden von allen Akteuren konsequent genutzt.

Zudem hat die Musikschule weitere Lösungsansätze erarbeitet und ein Statement zu ihren Bedarfen abgegeben (vgl. Anlage 1). Die Leitung der OGS Mittelhaan positioniert sich zu dem neusten Angebot zur OGS-Nutzung der Verwaltungsräume der Musikschule (Lehrerzimmer und Büro) positiv und wird das Angebot gern annehmen. Allerdings können auch damit nicht alle Bedarfe der OGS realisiert und muss Kindern voraussichtlich die Ganztagsbetreuung verwehrt werden, vor allem bei einer zukünftig anzunehmenden Betreuungsquote von ca. 100 %. In verschiedenen Gesprächen zwischen den Schulleitungen von OGS und Musikschule, z.T. unter Beteiligung der Verwaltung, wurde ersichtlich, dass unter Rückgriff der Übernahme der Verwaltungsräume der Musikschule erst ab dem Schuljahresbeginn 2028/29 und damit erst zwei Jahre nach dem Beginn des Rechtsanspruches eine Dependance für die Musikschule eingerichtet werden müsste. Erforderlich wäre dann die Verlagerung von lediglich zwei Unterrichtsräumen der Musikschule an einen anderen Standort.

Konkret besteht für den Betrieb der OGS Mittelhaan bei einer perspektivisch realistischen Ganztagsbetreuungs-Quote von annähernd 100 % der Kinder folgender Bedarf:

Bereits anhand der aktuellen Anmeldewünsche der Elternschaft zeigt sich der große Wunsch nach Ganztagsbetreuung. Erfreulicherweise besteht am Standort Dieker Carré die Möglichkeit, durch bereits vorhandene Räumlichkeiten dem rechtlichen Ganztagsanspruch (Erhöhung jährlich um einen OGS-Raum) sukzessiv gerecht zu werden. Es bedarf keiner baulichen Anpassung. Die räumliche Einrichtung nach Ganztagsstandards erfolgt nach Förderrichtlinie 11-02 Nr. 39 (Förderrichtlinie zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder).

Schuljahr

Momentane Nutzung

Mögliche zukünftige Nutzung

2026-2027

OG.31, Lehrerzimmer der Musikschule

OGS-Raum, Einrichtung nach Ganztagsstandards für ca. 27 Kinder

2027-2028

OG.32, Büro der Musikschule

OGS-Raum, Einrichtung nach Ganztagsstandards für ca. 27 Kinder

2028-2029

EG.12, Musikschulraum für Kleingruppen und Ensembles 

OGS-Raum, Einrichtung nach Ganztagsstandards für ca. 27 Kinder

2029-2030

EG.39, Musikschulraum für Kleingruppen und Ensembles

OGS-Raum, Einrichtung nach Ganztagsstandards für ca. 27 Kinder

 

Momentan essen die Kinder in den Klassenräumen. Diese Vorgehensweise hat sich in den vergangenen Jahren im Ganztag positiv etabliert. Daher würde die Grundschule Mittelhaan in den o.g. vier weiteren Räumlichkeiten ebenfalls die Mittagessenszeit durchführen und auf eine Mensa verzichten. Alle Räume, die ursprünglich für das Gesamtkonzept Schule geplant waren, Mensa (EG.32, EG.33), Sachunterrichtsraum (OG.11), Kunst- und Werkraum (OG.02), wurden bereits zu einem Ganztagsraum umgewandelt.

Ergänzend zu diesen Ausführungen teilt die Verwaltung mit, dass eine Konkretisierung des Landes NRW zu erforderlichen Raumbedarfen mit Einführung des Rechtsanspruches ab dem Schuljahr 2026/27 ebenso wie alle weiteren erforderlichen Planungsgrundlagen für die Kommunen in 04/23 noch fehlen.

Z.T. wird politisch bereits diskutiert, die gemeinsame Nutzung des Dieker Carrés durch OGS Mittelhaan und Musikschule Haan perspektivisch trotz des anstehenden Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung dadurch sicherzustellen, dass die Grundschule auf zwei Züge zurückgesetzt und der anstehende Neubau der GGS Unterhaan entsprechend für drei Züge geplant wird. Damit könnte räumlich das Dieker Carré weiterhin beiden Nutzungen vollständig gerecht werden. Diese Diskussion verkennt jedoch aus Sicht der Verwaltung den politischen Willen im Jahr 2008, an der Dieker Str. aufgrund des damals (wie heute) erkennbaren Bedarfes eine dreizügige Grundschule aufzunehmen. Diese erfreut sich großer Beliebtheit bei Eltern, Lehrkräften und pädagogischen Fachpersonal und besticht durch ein gutes pädagogisches Konzept und eine beeindruckende Leistungsbilanz. Die Zufriedenheit zeigt sich an den konstant hohen Anmeldezahlen, dem große Interesse der Elterninformationsabende sowie der ausschließlich positiven Rückmeldung der Online-Evaluation zur Schulzufriedenheit von Seiten der Eltern- und Schülerschaft. Aufgrund des guten Rufes der Grundschule Mittelhaan können trotz Lehrer- und Erziehermangels alle Stellen im Bereich des Lehrerkollegiums sowie des Ganztagspersonals besetzt werden. Weiterhin bestätigen auch die Qualitätsprüfer der Bezirksregierung Düsseldorf, welche in einem umfangreichen Betriebsprüfungsprozess alle Ebenen des pädagogischen und organisatorischen Handelns beleuchten, dass die Qualität der Arbeit des gesamten Kollegiums der Grundschule Mittelhaan in allen Qualitätsbereichen gut oder beispielhaft exzellent erfüllt wird (vgl. QA-Bericht; www.grundschule-
mittelhaan.de/qualitaetsanalyse).

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass der Nutzerbedarf für einen Neubau der GGS Unterhaan bereits festgestellt ist und sich hierbei kein Bedarf für eine dreizügige Grundschule ergeben hat. Eine Änderung der Vorplanung hin zu einer Dreizügigkeit wird das Projekt wesentlich teurer machen und zu einer zeitlichen Verzögerung führen. Daher sollte dieser Ansatz nach Einschätzung der Verwaltung nicht weiterverfolgt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Alternativen einer Prüfung zu unterziehen und dem Rat auf dieser Basis einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten:

  1. Einrichtung einer Dependance der Musikschule, um den erhöhten Raumbedarf der OGS Mittelhaan vor Ort im Dieker Carré abbilden zu können
  2. Umbau des denkmalgeschützten Rathauses für die Nutzung durch die Musikschule (u.a. Schallschutz)

 

Finanz. Auswirkung:

keine  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.