Betreff
Sportplatz Hochdahler Straße
Vorlage
II/043/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Zustand des Sportplatzes an der Hochdahler Str. war in den letzten Jahren häufig Gegenstand politischer Anfragen und Diskussionen. Daher ist es der Verwaltung ein Anliegen, Informationen zum aktuellen Zustand des Platzes und der aufstehenden Gebäude aus allen betroffenen Fachbereichen zusammenzuführen, damit der BSA ein vollständiges Bild erhält.

Der Sportplatz incl. aufstehender Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Haan. Seit 2011 besteht ein durch den Rat beschlossener Pflegevertrag mit der SSVg06 Haan mit klar vereinbarten Dienstleistungen in Bezug auf Außenanlagenpflege und sog. „kleiner Gebäudeunterhaltung“. Der Sportverein hat sich vertraglich verpflichtet, 1.000 € jährlich mit Rechnungsnachweis in Eigenleistung zum Erhalt der Anlage aufzubringen. Über diesen Betrag hinausgehende Unterhaltungsmaßnahmen übernimmt die Stadt Haan. Der Verein erhält von der Stadt Haan für die Pflege der Außenanlagen einen jährlichen Betrag von 24.276 € (incl. Inflationsausgleich – aktuell 25.490 €).

Die Federführung hinsichtlich der Pflege der Außenanlagen obliegt dem Betriebshof, der auch die Pflegemaßnahmen durch den Verein überwacht. Die Federführung für die Unterhaltung der Gebäude obliegt dem Gebäudemanagement. Das Amt für Schule und Sport ist in der Federführung hinsichtlich der Kommunikation mit den Sportvereinen, den Nutzenden des Sportplatzes sowie dem BSA.

 

Außenanlagen:

In 08/17 erfolgte der Austausch der Elfmeterpunkte und des Rasenbelags auf mehreren Bewässerungskappen. In 02/18 wurden die beiden beschädigten Großfeld-Fußballtore ersetzt und der Kunstrasen in den 16-Meter-Räumen aufbereitet (Grundreinigung, Aufbürsten einer neuen Sandverfüllung). In 08/21 wurden die vorhandenen Elfmeterpunkte neu eingeklebt.

In 09/22 teilte der Betriebshof zur Pflege der Außenanlegen mit, dass der Anstoßpunkt sowie die beiden Elfmeterpunkte seit längerer Zeit beschädigt und nur provisorisch befestigt sind. Seit Anfang 2021 versuchte der Betriebshof, durch den Hersteller des Kunststoffrasens Reparaturarbeiten und Erhaltungsarbeiten ausführen zu lassen. Dieser reagierte auf Anschreiben und Telefonate nicht, selbst die Erstellung von Angeboten wurde verweigert. Eine öffentliche Ausschreibung wurde mangels Angeboten aufgehoben. Die Suche nach alternativen Firmen ergab lediglich einen Anbieter aus Norddeutschland, der jedoch die Arbeiten erst für 2023 in Aussicht stellte. Der Spezialklebstoff konnte schließlich aus dem Ausland bezogen werden. Die für 11/22 terminierte Reparatur der Elfmeterpunkte konnte jedoch nicht durchgeführt werden, weil ein unbefugter Dritter zuvor dilettantisch die entsprechenden Teilstücke ausgeschnitten und dabei den Unterboden beschädigt hat. Hierzu hat sich auf Facebook öffentlich die SSVg bekannt.

Nach dem erfolglosen Versuch der Reparatur 11/22 erteilte der Betriebshof einen Auftrag zur Erneuerung der gesamten Torräume, einer Grundreinigung und Neubesandung. Die Arbeiten können nur ausgeführt werden bei einer Witterung mit mehrtägiger Trockenheit sowie Tages- und Nachttemperaturen von mindestens + 10 Grad. Ansonsten halten die Verklebungen nicht, und durch den unsachgemäßen „Reparaturversuch“ musste die ortsgebundene heiß einzubauende dynamische Schicht im Elfer-Bereich ebenfalls erneuert werden. Die Ausführung wurde wetterabhängig für April zugesagt. Eine Platzsperrung von mindestens einer Woche ist hierfür notwendig.

Die Haltbarkeit eines Kunstrasenplatzes wird vom Hersteller bei guter Pflege mit ca. 15 Jahren angegeben. Nach erfolgter Bearbeitung schätzt der Betriebshof die Lebensdauer des Platzes auf weitere fünf Jahre. Vorsorglich, um möglichst wenig Sondermüll zu produzieren, ist der Kunstrasen ausschließlich sandverfüllt und ohne EPDM-Granulate. Bei einer Erneuerung des gesamten Platzes muss nur die Rasenmatte ersetzt werden, die weiteren Schichten des Unterbaus können erhalten bleiben. Es ist üblich, dass während der prognostizierten Lebensdauer von insgesamt ca. 15 Jahren die besonders beanspruchten Teilbereiche eines Kunstrasenplatzes regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Dies wird vom Betriebshof entsprechend eingesteuert.

 

Gebäude:

In 11/22 erfolgte eine Ortsbesichtigung des Gebäudemanagements gemeinsam mit der SSVg. Beim Ortstermin wurden die Umkleidekabinen, Duschen, Schiedsrichterräume, Materiallager und WCs besichtigt, außerdem der Außenschuppen am Sportplatz. Das Vereinsheim und die Einliegerwohnung waren nicht Gegenstand der Besichtigung. Die Mängel wurden in einer Mängelliste zusammengefasst, diese befinden sich in Abarbeitung.

Ein weiterer Ortstermin fand in 03/23 statt. Bei dieser Gelegenheit wurde das Vereinsheim mit allen Geschossen, Technik- und Lagerräumen besichtigt. Das Vereinsheim ist an einen Gastronomiebetreiber verpachtet. Die SSVg hat einige Ein- und Anbauten selbständig veranlasst (z.B. Terrassenüberdachung). Hierfür muss die SSVg entsprechend eigenständig die Instandhaltung verantworten. Auch eigenständige Umbaumaßnahmen des Pächters liegen in der Verantwortung des Vereins.

Einer der Hauptwünsche der SSVg ist die Nachrüstung einer barrierefreien Toilettenanlage, so dass auch Besucher mit Bewegungseinschränkungen an den Sportveranstaltungen teilnehmen können. Dieser Umbauwunsch ist grundsätzlich sinnvoll und wird von der Verwaltung begrüßt. Die Realisierung dieses Wunsches führt nach Einschätzung der Verwaltung zu entsprechenden Rückbauten im Gastronomiebereich, da die Zuwegung zu den Toiletten vom Vereinsheim erfolgt.

Die Materialhütte auf dem Gelände ist abgängig und wird durch einen Baucontainer der Stadt ersetzt.

Größere Sanierungswünsche, die über den reinen Bauunterhalt hinausgehen, können nicht mit dem Budget des Gebäudemanagements dargestellt werden, sondern bedürfen eines separaten Beschlusses der politischen Gremien der Stadt Haan.

 

Ausblick:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2023 ff. wurde ein Budget in Höhe von 50 T€ für ein moderiertes Verfahren zur Feststellung aller Nutzergruppen, Sportarten und Wünsche zur Verfügung gestellt (Leistungsphase 0). Dies wird in den Kontext zu den Rahmenbedingungen der Anlage gesetzt. Als Ergebnis werden mögliche Nutzungs- und Entwicklungskonzepte skizziert. Die Leistung soll noch in 2023 vergeben werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der BSA nimmt die Ausführungen zum aktuellen Zustand des Sportplatzes Hochdahler Straße zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

keine