Sachverhalt:
Der
Zustand des Sportplatzes an der Hochdahler Str. war in den letzten Jahren
häufig Gegenstand politischer Anfragen und Diskussionen. Daher ist es der
Verwaltung ein Anliegen, Informationen zum aktuellen Zustand des Platzes und
der aufstehenden Gebäude aus allen betroffenen Fachbereichen zusammenzuführen,
damit der BSA ein vollständiges Bild erhält.
Der
Sportplatz incl. aufstehender Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Haan.
Seit 2011 besteht ein durch den Rat beschlossener Pflegevertrag mit der SSVg06
Haan mit klar vereinbarten Dienstleistungen in Bezug auf Außenanlagenpflege und
sog. „kleiner Gebäudeunterhaltung“. Der Sportverein hat sich vertraglich
verpflichtet, 1.000 € jährlich mit Rechnungsnachweis in Eigenleistung zum
Erhalt der Anlage aufzubringen. Über diesen Betrag hinausgehende
Unterhaltungsmaßnahmen übernimmt die Stadt Haan. Der Verein erhält von der
Stadt Haan für die Pflege der Außenanlagen einen jährlichen Betrag von 24.276 €
(incl. Inflationsausgleich – aktuell 25.490 €).
Die
Federführung hinsichtlich der Pflege der Außenanlagen obliegt dem Betriebshof,
der auch die Pflegemaßnahmen durch den Verein überwacht. Die Federführung für
die Unterhaltung der Gebäude obliegt dem Gebäudemanagement. Das Amt für Schule
und Sport ist in der Federführung hinsichtlich der Kommunikation mit den
Sportvereinen, den Nutzenden des Sportplatzes sowie dem BSA.
Außenanlagen:
In
08/17 erfolgte der Austausch der Elfmeterpunkte und des Rasenbelags auf
mehreren Bewässerungskappen. In 02/18 wurden die beiden beschädigten
Großfeld-Fußballtore ersetzt und der Kunstrasen in den 16-Meter-Räumen
aufbereitet (Grundreinigung, Aufbürsten einer neuen Sandverfüllung). In 08/21
wurden die vorhandenen Elfmeterpunkte neu eingeklebt.
In
09/22 teilte der Betriebshof zur Pflege der Außenanlegen mit, dass der
Anstoßpunkt sowie die beiden Elfmeterpunkte seit längerer Zeit beschädigt und
nur provisorisch befestigt sind. Seit Anfang 2021 versuchte der Betriebshof,
durch den Hersteller des Kunststoffrasens Reparaturarbeiten und Erhaltungsarbeiten
ausführen zu lassen. Dieser reagierte auf Anschreiben und Telefonate nicht,
selbst die Erstellung von Angeboten wurde verweigert. Eine öffentliche
Ausschreibung wurde mangels Angeboten aufgehoben. Die Suche nach alternativen
Firmen ergab lediglich einen Anbieter aus Norddeutschland, der jedoch die
Arbeiten erst für 2023 in Aussicht stellte. Der Spezialklebstoff konnte
schließlich aus dem Ausland bezogen werden. Die für 11/22 terminierte Reparatur
der Elfmeterpunkte konnte jedoch nicht durchgeführt werden, weil ein unbefugter
Dritter zuvor dilettantisch die entsprechenden Teilstücke ausgeschnitten und
dabei den Unterboden beschädigt hat. Hierzu hat sich auf Facebook öffentlich
die SSVg bekannt.
Nach
dem erfolglosen Versuch der Reparatur 11/22 erteilte der Betriebshof einen
Auftrag zur Erneuerung der gesamten Torräume, einer Grundreinigung und
Neubesandung. Die Arbeiten können nur ausgeführt werden bei einer Witterung mit
mehrtägiger Trockenheit sowie Tages- und Nachttemperaturen von mindestens + 10
Grad. Ansonsten halten die Verklebungen nicht, und durch den unsachgemäßen
„Reparaturversuch“ musste die ortsgebundene heiß einzubauende dynamische
Schicht im Elfer-Bereich ebenfalls erneuert werden. Die Ausführung wurde
wetterabhängig für April zugesagt. Eine Platzsperrung von mindestens einer
Woche ist hierfür notwendig.
Die
Haltbarkeit eines Kunstrasenplatzes wird vom Hersteller bei guter Pflege mit
ca. 15 Jahren angegeben. Nach erfolgter Bearbeitung schätzt der Betriebshof die
Lebensdauer des Platzes auf weitere fünf Jahre. Vorsorglich, um möglichst wenig
Sondermüll zu produzieren, ist der Kunstrasen ausschließlich sandverfüllt und
ohne EPDM-Granulate. Bei einer Erneuerung des gesamten Platzes muss nur die
Rasenmatte ersetzt werden, die weiteren Schichten des Unterbaus können erhalten
bleiben. Es ist üblich, dass während der prognostizierten Lebensdauer von
insgesamt ca. 15 Jahren die besonders beanspruchten Teilbereiche eines
Kunstrasenplatzes regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Dies wird vom Betriebshof
entsprechend eingesteuert.
Gebäude:
In
11/22 erfolgte eine Ortsbesichtigung des Gebäudemanagements gemeinsam mit der
SSVg. Beim Ortstermin wurden die Umkleidekabinen, Duschen, Schiedsrichterräume,
Materiallager und WCs besichtigt, außerdem der Außenschuppen am Sportplatz. Das
Vereinsheim und die Einliegerwohnung waren nicht Gegenstand der Besichtigung.
Die Mängel wurden in einer Mängelliste
zusammengefasst, diese befinden sich in Abarbeitung.
Ein
weiterer Ortstermin fand in 03/23 statt. Bei dieser Gelegenheit wurde das
Vereinsheim mit allen Geschossen, Technik- und Lagerräumen besichtigt. Das
Vereinsheim ist an einen Gastronomiebetreiber verpachtet. Die SSVg hat einige
Ein- und Anbauten selbständig
veranlasst (z.B. Terrassenüberdachung). Hierfür muss die SSVg entsprechend
eigenständig die Instandhaltung verantworten. Auch eigenständige Umbaumaßnahmen
des Pächters liegen in der Verantwortung des Vereins.
Einer der Hauptwünsche der SSVg ist die Nachrüstung
einer barrierefreien Toilettenanlage, so dass auch Besucher mit
Bewegungseinschränkungen an den Sportveranstaltungen teilnehmen können. Dieser
Umbauwunsch ist grundsätzlich sinnvoll und wird von der Verwaltung begrüßt. Die
Realisierung dieses Wunsches führt nach Einschätzung der Verwaltung zu
entsprechenden Rückbauten im Gastronomiebereich, da die Zuwegung zu den
Toiletten vom Vereinsheim erfolgt.
Die Materialhütte auf dem Gelände ist abgängig und
wird durch einen Baucontainer der Stadt ersetzt.
Größere
Sanierungswünsche, die über den reinen Bauunterhalt hinausgehen, können nicht
mit dem Budget des Gebäudemanagements dargestellt werden, sondern bedürfen
eines separaten Beschlusses der politischen Gremien der Stadt Haan.
Ausblick:
Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2023 ff. wurde ein Budget in
Höhe von 50 T€ für ein moderiertes Verfahren zur Feststellung aller
Nutzergruppen, Sportarten und Wünsche zur Verfügung gestellt (Leistungsphase
0). Dies wird in den Kontext zu den Rahmenbedingungen der Anlage gesetzt. Als
Ergebnis werden mögliche Nutzungs- und Entwicklungskonzepte skizziert. Die
Leistung soll noch in 2023 vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
Der
BSA nimmt die Ausführungen zum aktuellen Zustand des Sportplatzes Hochdahler
Straße zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
keine