hier: Beschluss des Plangebietes und der Planungsziele
Sachverhalt:
In die Sitzung des
SPUBA am 07.02.2023 hat die Verwaltung mit der Vorlage SPUBA/014/2023 einen
Vorschlag zur Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Bergische Straße /
Rheinische Straße“ eingebracht, welcher die gesamthafte Neuordnung des
Planbereiches um das Gut Hahn umfasste. Diesem Vorschlag wurde seitens des
SPUBA nicht gefolgt und das durch die Verwaltung erkannte Planungserfordernis
zurückgewiesen. Stattdessen wurde die Verwaltung auf Antrag der GAL damit
beauftragt, für den Bereich der festgesetzten Mischgebietsflächen (Tennishalle,
Gut Hahn) eine wohnbauliche Entwicklung insbesondere für geförderten
Wohnungsbau und die Festsetzung eines Urbanes Gebietes zu prüfen. Dieser
Prüfauftrag steht aus Sicht der Verwaltung nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit der durch den Bebauungsplan Nr. 205 primär angedachten Neuausweisung von
gewerblichen Bauflächen unter der Hochspannungsfreileitung basierend auf dem
Antrag des Unternehmens JB CarConcept. Die Verwaltung beabsichtigt daher diesen
Prüfauftrag im Rahmen der Untersuchungen zu potenziellen Wohnungsbauflächen in
Haan abzuarbeiten.
Um den Beschluss
des SPUBA vom 15.06.2021 zur Einleitung des Planverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 205 und zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Abschluss eines
Planungsvertrages mit dem Projektträger umsetzen zu können, benötigt die
Verwaltung nun eine durch den SPUBA beschlossene Abgrenzung des Plangebietes
und klar umrissene Planungsziele.
1. Abgrenzung des Plangebietes und Darlegung
der Planungsziele
Seitens des Eigentümers des Gutes Hahn ist weiterhin beabsichtigt, die
Flächen unter der Hochspannungsfreileitung, die in seinem Besitz sind, einer
gewerblichen Nutzung zuzuführen. Zum einen soll so für den bereits an der
Rheinischen Straße ansässigen Betrieb JB CarConcept nördlich der Zufahrt zum
Gut Hahn eine betriebliche Erweiterungsfläche (ca. 2800 - 3000 qm) geschaffen
werden, an die sich die neuen Parkplätze für das Gut Hahn anschließen (s.
Vorlage 61/013/2021). Zum anderen möchte er weiterhin auch die in seinem Besitz
befindlichen Flächen südlich der Zufahrt zum Gut Hahn einer gewerblichen
Nutzung zuführen. Zwischen Gewerbe- und Mischgebietsflächen sowie zum
Panoramaradweg sollen größere Teile der vorhandenen Grünstrukturen erhalten
oder neu angelegt werden. Details hierzu sind im weiteren Planverfahren konkret
zu erarbeiten.
Basierend auf diesen Planungsvorstellungen muss das Plangebiet die
gesamten derzeit als Grünfläche festgesetzten Teile des Gutes Hahn umfassen.
Des Weiteren sind die heutigen Betriebsflächen von JB CarConcept mit
einzubeziehen. Diese sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40b bereits als
Industriegebiet festgesetzt. Da der Bebauungsplan Nr. 40b aber auf der
Grundlage der BauNVO 1968 erstellt worden ist, sind in diesem Bereich
Einzelhandelsbetriebe (auch großflächiger Art) allgemein zulässig. Um hier
planerisch steuern zu können und auch um den Immissionsschutz für die Fläche
gesamthaft zu betrachten, sollte auch dieser Bereich mit in das
Bebauungsplanverfahren aufgenommen werden. Auch der Flächennutzungsplan muss in
diesem Bereich geändert werden, da dieser hier noch eine Fläche für
Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ darstellt. Die oben
beschriebene Plangebietsabgrenzung als Vorschlag für den Bebauungsplan Nr. 205
ist der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Für dasselbe Gebiet muss
auch der Flächennutzungsplan wie o.a. geändert werden.
Im Rahmen des
Planverfahrens sind auch die folgenden Vorschläge aus dem SPUBA vom 15.06.2021
zum Erhalt von Teilen der vorhandenen Grünstrukturen und zu Begrünungsmaßnahmen
zu prüfen:
· ausreichende
Eingrünung des geplanten Firmengeländes JB CarConcept zum Panoramaradweg
· Prüfung der Anlage
eines begrünten Parkhauses
· Einfassung der neuen
Gewerbeflächen mit einer 3 bis 5 m breiten Wildgehölzhecke
· Anlage von
Entwässerungsmulden
· Anlage von
kleinkronigen Bäumen mit Pflanzinseln auf den Parkplatzflächen (möglichst 1
Baum / 200 qm Stellplatzfläche)
· Dachbegrünung von
Garagen (Biodiversitätsdach)
Zusammenfassend
ergeben sich somit folgende Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 205
„Bergische Straße / Rheinische Straße“:
· Ausweisung von
gewerblichen Bauflächen im Bereich der heute als öffentliche Grünfläche
festgesetzten Grundstücksflächen des Gutes Hahn
· Ausweisung einer
neuen Parkplatzfläche für das Gut Hahn zur Sicherung der bauordnungsrechtlich
erforderlichen Stellplatzflächen
· Erhaltung von Teilen
der vorhandenen Grünstrukturen insbesondere im Übergang zum angrenzenden
Mischgebiet und zum Panoramaradweg sowie unter Berücksichtigung der
Empfehlungen des noch zu erarbeitenden landschaftspflegerischen Begleitplans
· Überplanung der
heutigen Betriebsfläche von JB CarConcept zur Steuerung von
Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten
· Berücksichtigung und Festsetzung von möglichst zahlreichen Pflanzmaßnahmen im Plangebiet als Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie als Maßnahme zum Klimaschutz
2. Erforderliche Planänderungsverfahren
Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele
muss der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 40b und der Flächennutzungsplan
geändert werden. Aufgrund der überwiegenden Einbeziehung von derzeit als
Außenbereich zu wertenden Grundstücksflächen, muss der Bebauungsplan im
Regelverfahren, d.h. mit der Durchführung einer Umweltprüfung, der Erarbeitung
eines Umweltberichtes und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung
durch den Projektträger erarbeitet werden. Als neue Ordnungsnummer erhält
dieses Planänderungsverfahren die Nummer 205.
Neben der Erarbeitung der Pläne, der Begründungen inkl. Umweltbericht
und der zusammenfassenden Erklärungen sind im Rahmen des Verfahrens nach
Einschätzung der Verwaltung weiterhin folgende Fachgutachten / -leistungen
durch den Projektträger zu beauftragen:
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
·
Artenschutzprüfung
·
Vermessung
·
Erschließung
/ Entwässerungsplanung
·
Schallschutzgutachten
·
ggf.
Baugrund-/ Altlastengutachten, Gutachten zu elektrischen und
magnetischen
Wechselfeldern (Hochspannung)
3.
Planungskosten / Finanzielle Auswirkungen
In der Sitzung des
SPUBA am 07.02.2023 wurde seitens des Ausschusses klar formuliert, dass die
Kosten für die erforderlichen Bauleitplanänderungen und alle
Fachgutachten/Vermessungsleistungen allein durch den Projektträger zu tragen
sind. Der Stadt Haan entstehen somit keine externen Kosten.
4.
Weitere Vorgehensweise Beschlussfassung
Die Verwaltung bittet
den Ausschuss sich hinsichtlich der Plangebietsabgrenzung und den
Planungszielen zu positionieren. Darauf aufbauend kann die Verwaltung einen
Planungsvertrag mit dem Projektträger abstimmen und abschließen. Dieser
beabsichtigt dann ein entsprechendes Planungsbüro mit den Planungsleistungen zu
beauftragen. Ein konkreter Beschluss des Ausschusses zur Abgrenzung des
Plangebietes und der grundsätzlichen Planungsziele ist erforderlich, um in das
formelle Verfahren starten zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage der aufgezeigten Planungsziele und der Plangebietsabgrenzung einen
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 205 und zur 46. Änderung des
Flächennutzungsplans vorzubereiten. Mit den Projekttragenden ist ein
Planungsvertrag abzuschließen. Die Stadt Haan beteiligt sich weder finanziell
noch durch das Erbringen von Planungsleistungen.
Nachhaltigkeitskriterien
und Generationengerechtigkeit:
Durch die angedachte Planung werden derzeit
bestehende Freiflächen einer Versiegelung zugeführt und gewerblich genutzt, was
dem operativen Ziel 4.1.2 „Begrünung und Entsiegelung auf privaten Flächen
voranbringen“ der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie zuwiderläuft. Auf der anderen
Seite sollen durch die vorgelegte Planung vorhandene Freiflächen und
Gehölzbestände geschützt und planerisch gesichert werden sowie umfangreiche
Pflanzmaßnahmen festgesetzt werden. Hierdurch wird das operative Ziel 4.2.2
„Begrünung in Gewerbegebieten vorantreiben und Gewerbetreibende einbinden“
gestärkt. Zudem werden im Rahmen des Planverfahrens die Eingriffe in die
Landschaft im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags bewertet und
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen vorgegeben. Die Auswirkungen der
Planung werden im Rahmen der Umweltberichte umfassend dargelegt. Konkrete
Aussagen zu den Nachhaltigkeitskriterien und zur Generationengerechtigkeit
lassen sich daher erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen.