Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 gilt:
„Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 (Beginn:
1.08.2017) werden in Haaner Kindertageseinrichtungen vorrangig Kinder mit
Wohnsitz Haan aufgenommen.
Gemeindefremde Kinder, die die Kriterien
n Umzug
nach Haan
n
Mitarbeiter/innenkind
n Wohnsitz
innerhalb der Grenze einer Haaner Kirchengemeinde
n Berücksichtigung
des sog. „Waldorf-Kontingents“
erfüllen, können ebenfalls aufgenommen werden. Aufnahmen, die nicht unter diese Kriterien
fallen, sind als Einzelfallentscheidung mit dem Jugendamt abzustimmen.“
Den Punkt
„Mitarbeiter/innenkind“ hat die Verwaltung bislang sehr eng ausgelegt und nur
auf die Kinder von pädagogischen Fachkräften bezogen, die bei der
Stadtverwaltung beschäftigt sind. Da die Herausforderung der
Fachkräftesicherung inzwischen jedoch für alle Verwaltungsbereiche
wesentlich größer geworden ist, um die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung
sicherstellen zu können, schlägt die Verwaltung vor, diesen Aspekt entsprechend
auszuweiten und somit u.a. die Chancen für die Nachbesetzung freier Stellen zu
verbessern.
Zudem besteht in Haan
aktuell die Situation freier Betreuungskapazitäten (vgl.
Kindertagesstättenbedarfsplanung). Auch um einer Finanzierungslücke aufgrund
freibleibender Betreuungsplätze und somit fehlender Refinanzierung
entgegenzuwirken, wird die Ausweitung des bewährten Kriteriums befürwortet.
Selbstverständlich soll die Regelung nicht angetastet werden, wonach in
Haaner Kindertageseinrichtungen vorrangig Kinder mit Wohnsitz in Haan
aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt HFA und Rat, den Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wie
folgt nachzuschärfen:
„In Haaner Kindertageseinrichtungen werden vorrangig Kinder mit Wohnsitz
Haan aufgenommen.
Gemeindefremde Kinder, die die Kriterien
n
Umzug
nach Haan
n
Mitarbeiter/innenkind
(Beschäftigte der Stadtverwaltung Haan)
n
Wohnsitz
innerhalb der Grenze einer Haaner Kirchengemeinde
n
Berücksichtigung
des sog. „Waldorf-Kontingents“
erfüllen, können ebenfalls aufgenommen werden. Aufnahmen, die nicht
unter diese Kriterien fallen, sind als Einzelfallentscheidung mit dem Jugendamt
abzustimmen.“
Finanz. Auswirkung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, bei vollständiger Besetzung aller zur Verfügung stehenden Plätze in den Kitas ist allerdings eine höhere Refinanzierung durch die Kindpauschalen zu erwarten.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.