Betreff
Änderung zum Kriterienkatalog zur Aufnahme gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen des Rates vom 28.06.2016
Vorlage
51/061/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 gilt:

 

„Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 (Beginn: 1.08.2017) werden in Haaner Kindertageseinrichtungen vorrangig Kinder mit Wohnsitz Haan aufgenommen.

 

 

Gemeindefremde Kinder, die die Kriterien

 

n  Umzug nach Haan

n  Mitarbeiter/innenkind

n  Wohnsitz innerhalb der Grenze einer Haaner Kirchengemeinde

n  Berücksichtigung des sog. „Waldorf-Kontingents“

 

erfüllen, können ebenfalls aufgenommen werden. Aufnahmen, die nicht unter diese Kriterien fallen, sind als Einzelfallentscheidung mit dem Jugendamt abzustimmen.“

 

 

Den Punkt „Mitarbeiter/innenkind“ hat die Verwaltung bislang sehr eng ausgelegt und nur auf die Kinder von pädagogischen Fachkräften bezogen, die bei der Stadtverwaltung beschäftigt sind. Da die Herausforderung der Fachkräftesicherung inzwischen jedoch für alle Verwaltungsbereiche wesentlich größer geworden ist, um die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sicherstellen zu können, schlägt die Verwaltung vor, diesen Aspekt entsprechend auszuweiten und somit u.a. die Chancen für die Nachbesetzung freier Stellen zu verbessern.

 

Zudem besteht in Haan aktuell die Situation freier Betreuungskapazitäten (vgl. Kindertagesstättenbedarfsplanung). Auch um einer Finanzierungslücke aufgrund freibleibender Betreuungsplätze und somit fehlender Refinanzierung entgegenzuwirken, wird die Ausweitung des bewährten Kriteriums befürwortet.

 

Selbstverständlich soll die Regelung nicht angetastet werden, wonach in Haaner Kindertageseinrichtungen vorrangig Kinder mit Wohnsitz in Haan aufgenommen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA empfiehlt HFA und Rat, den Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wie folgt nachzuschärfen:

 

„In Haaner Kindertageseinrichtungen werden vorrangig Kinder mit Wohnsitz Haan aufgenommen.

 

Gemeindefremde Kinder, die die Kriterien

 

n  Umzug nach Haan

n  Mitarbeiter/innenkind (Beschäftigte der Stadtverwaltung Haan)

n  Wohnsitz innerhalb der Grenze einer Haaner Kirchengemeinde

n  Berücksichtigung des sog. „Waldorf-Kontingents“

 

erfüllen, können ebenfalls aufgenommen werden. Aufnahmen, die nicht unter diese Kriterien fallen, sind als Einzelfallentscheidung mit dem Jugendamt abzustimmen.“

 

Finanz. Auswirkung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, bei vollständiger Besetzung aller zur Verfügung stehenden Plätze in den Kitas ist allerdings eine höhere Refinanzierung durch die Kindpauschalen zu erwarten.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.