Betreff
Zusammenschluss der Adoptionsvermittlungen beim Kreis Mettmann
Vorlage
51/062/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Neuerungen im Adoptionsvermittlungsgesetz machen es nötig, dass Personen, die sich mit der Vermittlung von Adoptionen beschäftigen, dies ausschließlich tun und keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Die Adoptionsvermittlungsstellen sind hier mit zwei VZÄ zu besetzen.

 

Aktuell wird diese Aufgabe in Haan über Stellenanteile des Pflegekinderdienstes abgedeckt. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Zusammenhang drei Fälle abgewickelt.

 

Kleinen Kommunen mit geringen Fallzahlen wird es im Zuge dieser Neuerung ermöglicht, einen Zusammenschluss der Stellen mit anderen kleinen Kommunen zu gestalten. Eine Umlage auf Basis der Einwohnerzahl wird hier zugrunde gelegt. Aufgrund der geringen Fallzahl wird dies seitens der Verwaltung befürwortet. Acht von zehn kommunalen Jugendämtern im Kreis Mettmann haben hier bereits ihre Beteiligung zugesagt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan befürwortet grundsätzlich eine Beteiligung der Stadt Haan am Zusammenschluss zur Adoptionsvermittlung auf Kreisebene und stimmt grundsätzlich der Umlage der Aufwendungen basierend auf der Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hierzu mit den Kooperationspartnern fortzusetzen und die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 ff. zu kalkulieren.

 

Finanz. Auswirkung:

Umlage der Stellenanteile der Adoptionsvermittlung nach Einwohnerzahlschlüssel. Tatsächliche finanzielle Auswirkungen sind in diesem Zusammenhang aktuell schwer bezifferbar und werden im Rahmen der Vorbereitungen für den Haushaltsplanentwurf 2024 kalkuliert. Die interkommunale Kooperation wird jedoch auf jeden Fall erheblich weniger finanziellen Aufwand verursachen als die Umsetzung der gesetzlichen Pflichtaufgabe mit eigenem Personal.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.