Sachverhalt:
Neuerungen im Adoptionsvermittlungsgesetz machen es nötig, dass
Personen, die sich mit der Vermittlung von Adoptionen beschäftigen, dies ausschließlich
tun und keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Die Adoptionsvermittlungsstellen
sind hier mit zwei VZÄ zu besetzen.
Aktuell wird diese Aufgabe in Haan über Stellenanteile des
Pflegekinderdienstes abgedeckt. Im vergangenen Jahr wurden in diesem
Zusammenhang drei Fälle abgewickelt.
Kleinen Kommunen mit geringen Fallzahlen wird es im Zuge dieser Neuerung
ermöglicht, einen Zusammenschluss der Stellen mit anderen kleinen Kommunen zu
gestalten. Eine Umlage auf Basis der Einwohnerzahl wird hier zugrunde gelegt.
Aufgrund der geringen Fallzahl wird dies seitens der Verwaltung befürwortet.
Acht von zehn kommunalen Jugendämtern im Kreis Mettmann haben hier bereits ihre
Beteiligung zugesagt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan befürwortet grundsätzlich eine Beteiligung der
Stadt Haan am Zusammenschluss zur Adoptionsvermittlung auf Kreisebene und stimmt
grundsätzlich der Umlage der Aufwendungen basierend auf der Einwohnerzahl der
beteiligten Kommunen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen
hierzu mit den Kooperationspartnern fortzusetzen und die erforderlichen
Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 ff. zu kalkulieren.
Finanz. Auswirkung:
Umlage
der Stellenanteile der Adoptionsvermittlung nach Einwohnerzahlschlüssel.
Tatsächliche finanzielle Auswirkungen sind in diesem Zusammenhang aktuell
schwer bezifferbar und werden im Rahmen der Vorbereitungen für den
Haushaltsplanentwurf 2024 kalkuliert. Die interkommunale Kooperation wird
jedoch auf jeden Fall erheblich weniger finanziellen Aufwand verursachen als
die Umsetzung der gesetzlichen Pflichtaufgabe mit eigenem Personal.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die
Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder
fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.