Betreff
Anpassung der Kita-Bedarfsplanung
Vorlage
51/063/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bestätigung inkl. der ausgewiesenen Minimalabweichung zu befürworten. Hier sind keine Veränderungen in der Gesamtstruktur der Plätze zu erwarten (s. Anlage).

 

Für künftige Bedarfsplanungen wird der Verwaltung eingeräumt, minimale Abweichungen eigenständig vorzunehmen und gegenüber dem LVR zu melden.

 

Beschlussvorschlag:

Zum Beschluss des JHA vom 09.02.23:

 

„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Änderung zu den gemeldeten Plätzen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August 2023 bis 31.Juli 2024) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII zuzustimmen.“

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl. der Minimalabweichungen zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung künftige Minimalabweichungen in der Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.

 

Finanz. Auswirkung:

vgl. Anlage  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.