Sachverhalt:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bestätigung inkl. der ausgewiesenen Minimalabweichung zu befürworten. Hier sind keine Veränderungen in der Gesamtstruktur der Plätze zu erwarten (s. Anlage).
Für künftige Bedarfsplanungen wird der Verwaltung eingeräumt, minimale Abweichungen eigenständig vorzunehmen und gegenüber dem LVR zu melden.
Beschlussvorschlag:
Zum Beschluss des JHA vom
09.02.23:
„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und
Rat, der vorgelegten Änderung zu den gemeldeten Plätzen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung
für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August 2023 bis 31.Juli 2024) als
Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII zuzustimmen.“
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der
zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl. der Minimalabweichungen zur Kenntnis
und beschließt, dass die Verwaltung künftige Minimalabweichungen in der
Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.
Finanz. Auswirkung:
vgl. Anlage
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.