Betreff
Neubesetzung eines stimmberechtigten Ausschusssitzes im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
II/045/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das ehemalige stimmberechtigte Mitglied für die Katholische Kirche im Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan, Frau Lea Duch, hatte der Verwaltung im September 2022 mitgeteilt, dass sie ihren Ausschusssitz nicht mehr wahrnehmen kann.

Die Katholische Kirche hatte daraufhin Frau Alexa Stephany als ihre Nachfolgerin vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Haan ist in seiner Sitzung am 25.10.2022 diesem Vorschlag gefolgt und hatte die Neubesetzung des stimmberechtigten Ausschusssitzes mit Frau Stephany beschlossen.

 

Frau Stephany wurde in der darauffolgenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2022 vom Vorsitzenden des Jugendhilfeausschuss vereidigt und hat an dieser sowie der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.02.2023 als stimmberechtigtes Ausschussmitglied für die Katholische Kirche teilgenommen.

 

Nach einer erneuten Prüfung der Personendaten durch die Verwaltung im März 2023 stellte sich jedoch heraus, dass Frau Stephany leider nicht die Voraussetzungen erfüllt, als stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilzunehmen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KHJG NRW) kann zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft (Stadtrat) angehören kann. Die stimmberechtigte Person muss demnach für die Stadt Haan wählbar sein und so das sog. passive Wahlrecht besitzen. Gem. § 12 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW) ist eine Person nur wählbar, wenn sie wahlberechtigt ist, am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat, oder sich gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

 

Da Frau Stephany eine Anschrift in der Stadt Hilden als ihren Hauptwohnsitz angegeben hat, ist sie demnach für das Stadtgebiet Haan nicht wählbar und kann nach den Bestimmungen des AG KHJG NRW daher nicht als stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Haan teilnehmen.

Sie ist somit durch den Rat der Stadt Haan abzuberufen und entsprechend mit einer für die Stadt Haan wählbaren Person nachzubesetzen.

 

Frau Stephany sowie die Katholische Kirche wurden seitens der Verwaltung bereits über diesen Umstand informiert. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag jedoch noch kein Vorschlag zur Nachbesetzung vonseiten der Katholischen Kirche vor.

 

Sofern Frau Stephany an Abstimmungen des JHA teilgenommen hat, die final der Entscheidung des Rates unterlagen, gilt die fehlerhafte Abstimmung im JHA als geheilt. Die Beschlüsse des JHA jedoch, die in dessen eigener Zuständigkeit gefasst wurden, müssen nachträglich im Rahmen einer Änderungsvorlage an den JHA und an den Rat durch erneute Beschlussfassung geheilt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das vom Rat am 25.10.2022 berufene, stimmberechtigte Mitglied für die Katholische Kirche im Jugendhilfeausschuss, Frau Alexa Stephany wird mit sofortiger Wirkung abberufen.

 

Der entsprechende stimmberechtigte Ausschusssitz wird auf Vorschlag der Katholischen Kirche mit Frau Bernhild Kurosinski neu besetzt.

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Keine Auswirkungen