Betreff
Verbundfamilienzentrum der Caritas
hier: Erneute Beschlussfassung gem. § 7 AG KJHG NRW
Vorlage
51/044/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Verweis auf die Vorlage II/045/2023 – „Neubesetzung eines stimmberechtigten Ausschusssitzes im Jugendhilfeausschuss“ wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2022 zu Vorlage 51/044/2022 – „Verbundfamilienzentrum der Caritas“ insofern gegen geltendes Recht verstößt, als dass an der Beschlussfassung ein stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses mitgewirkt hatte, welches die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 AG KJHG NRW i.V.m. § 12 Abs. 1 KWahlG NRW nicht erfüllt, da das Ausschussmitglied seinen Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Haan hat und somit nicht für die Stadt Haan wählbar ist.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 AG KJHG NRW ist der Beschluss daraufhin durch die Bürgermeisterin der Stadt Haan gegenüber dem Jugendhilfeausschuss zu beanstanden und dem Ausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Verbleibt der Jugendhilfeausschuss bei seinem Beschluss, so hat der Rat der Stadt Haan über die Angelegenheit zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Caritas auf Zertifizierung eines Verbundfamilienzentrums wird zugestimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Keine Auswirkungen