Betreff
Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028
Vorlage
51/064/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat der Präsident des Landgerichts in Wuppertal die Stadt Haan darüber informiert, dass der Jugendhilfeausschuss für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 (Anlage 2)

  • 4 Jugendhauptschöffen (2 männliche und 2 weibliche) und
  • 6 Jugendhilfsschöffen (3 männliche und 3 weibliche)


sowie für die Wahl der Jugendhauptschöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 (Anlage 3)

  • 6 Jugendhauptschöffen (3 männliche und 3 weibliche)


vorzuschlagen hat.

Die Verwaltung hat am 21. Februar 2023 über eine Pressemitteilung sowie über die Homepage der Stadt Haan Bürgerinnen und Bürger über das Bewerbungsverfahren informiert.

Die vom Jugendhilfeausschuss zu beschließende Vorschlagsliste gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Jugendgerichtsgesetz).

Die Vorschlagsliste ist nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss eine Woche lang im Jugendamt zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt ist vorher öffentlich bekanntzumachen (§ 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz).

Die Vorschlagsliste ist bis zum 15.08.2023 dem Amtsgericht Mettmann vorzulegen.

Auf die Wahl der Schöffen hat die Stadt Haan keinen Einfluss. Diese Aufgabe obliegt dem in § 40 Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Ausschuss beim Landgericht Wuppertal.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 entsprechend Anlage 1.

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.