Betreff
Änderung der Satzung für die Kindertagespflege
Vorlage
51/067/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Fachliche Erkenntnisse sowie Neuerungen haben die Verwaltung dazu bewogen, die bestehende Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zu thematisieren und Änderungspotenziale herauszuarbeiten. Dabei wurden inhaltlich Anpassungen bei den Voraussetzungen für die fachliche, räumliche und persönliche Eignung vorgenommen, um qualitative Standards zu setzen. U.a. soll die Anforderung verankert werden, dass die Tagespflegepersonen ein Kinderschutzkonzept vorlegen müssen.

 

Der Urlaub beläuft sich nun auf 27 Tage/Jahr. Darüber hinaus bekommen die Tagespflegepersonen zwei Konzeptionstage. Der Montag der Haaner Kirmes wird als Brauchtumstag aufgenommen und die Fortzahlung im Krankheitsfall beläuft sich auf sechs Wochen im Jahr.

 

Der Zuschuss für den QHB Kurs des LVR soll erhöht werden, welcher komplett an werdende Tagespflegepersonen weitergeleitet werden kann.

 

Die Fortbildungskosten für Tagespflegepersonen werden auf 100 € im Jahr erhöht. Ebenso ist es für die Tagespflegepersonen mit Änderung der Satzung möglich, bei größeren Fortbildungen, welche mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, auf Antrag eine weitere Bezuschussung zu erhalten.

 

Die Tagespflegepersonen, welche bereits seit mindestens sieben Jahren als solche tätig sind, können auf Antrag für die Instandhaltung und Erneuerung von Mobiliar und Spielzeug eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 500 € pro Platz stellen.

 

Leistungen für die Sozialversicherung werden fortan gewährt, wenn die Tagespflegepersonen mindestens ein Haaner Kind betreuen. Ebenso werden die Pflichtversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung zur Hälfte erstattet. Auch die angemessenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden hälftig übernommen.

 

Die umfangreichen Satzungsänderungen sind gemeinsam mit den Tagespflegepersonen entwickelt worden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderungen der Satzung für die Kindertagespflege, welche als Anlage 1 in Form einer Synopse beigefügt ist.

 

Finanz. Auswirkung:

Fortbildungen

Die Bezuschussung für Fortbildungskosten wurde um 20 € pro Tagespflegeperson erhöht, was einen Mehrbetrag von 660 € ergibt.

Darüber hinaus wird mit einem Pauschalbetrag für Anträge auf weitere Bezuschussung für größere Fortbildungen in Höhe von 7.000 € geplant.

Instandhaltung von Mobiliar und Spielzeug

Arbeitet eine Tagespflegeperson seit mindestens sieben Jahren als solche, kann diese auf Antrag 500 € pro Platz für die Instandhaltung ihrer Tagespflegestelle beantragen. Diese Summe beläuft sich für 5 Kinder auf 2.500 €

 

Leistungen Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung

Durch die unterschiedlichen Beiträge kann hier keine genaue Summe genannt werden.

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.