Sachverhalt:
Fachliche
Erkenntnisse sowie Neuerungen haben die Verwaltung dazu bewogen, die bestehende
Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zu
thematisieren und Änderungspotenziale herauszuarbeiten. Dabei wurden inhaltlich
Anpassungen bei den Voraussetzungen für die fachliche, räumliche und
persönliche Eignung vorgenommen, um qualitative Standards zu setzen. U.a. soll
die Anforderung verankert werden, dass die Tagespflegepersonen ein
Kinderschutzkonzept vorlegen müssen.
Der Urlaub
beläuft sich nun auf 27 Tage/Jahr. Darüber hinaus bekommen die
Tagespflegepersonen zwei Konzeptionstage. Der Montag der Haaner Kirmes wird als
Brauchtumstag aufgenommen und die Fortzahlung im Krankheitsfall beläuft sich
auf sechs Wochen im Jahr.
Der Zuschuss für
den QHB Kurs des LVR soll erhöht werden, welcher komplett an werdende
Tagespflegepersonen weitergeleitet werden kann.
Die
Fortbildungskosten für Tagespflegepersonen werden auf 100 € im Jahr erhöht.
Ebenso ist es für die Tagespflegepersonen mit Änderung der Satzung möglich, bei
größeren Fortbildungen, welche mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, auf
Antrag eine weitere Bezuschussung zu erhalten.
Die
Tagespflegepersonen, welche bereits seit mindestens sieben Jahren als solche
tätig sind, können auf Antrag für die Instandhaltung und Erneuerung von
Mobiliar und Spielzeug eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 500 € pro
Platz stellen.
Leistungen für
die Sozialversicherung werden fortan gewährt, wenn die Tagespflegepersonen
mindestens ein Haaner Kind betreuen. Ebenso werden die
Pflichtversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung zur Hälfte erstattet. Auch
die angemessenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
werden hälftig übernommen.
Die umfangreichen
Satzungsänderungen sind gemeinsam mit den Tagespflegepersonen entwickelt
worden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderungen
der Satzung für die Kindertagespflege, welche als Anlage 1 in Form einer
Synopse beigefügt ist.
Finanz. Auswirkung:
Fortbildungen
Die Bezuschussung
für Fortbildungskosten wurde um 20 € pro Tagespflegeperson erhöht, was einen
Mehrbetrag von 660 € ergibt.
Darüber hinaus
wird mit einem Pauschalbetrag für Anträge auf weitere Bezuschussung für größere
Fortbildungen in Höhe von 7.000 € geplant.
Instandhaltung
von Mobiliar und Spielzeug
Arbeitet eine
Tagespflegeperson seit mindestens sieben Jahren als solche, kann diese auf
Antrag 500 € pro Platz für die Instandhaltung ihrer Tagespflegestelle
beantragen. Diese Summe beläuft sich für 5 Kinder auf 2.500 €
Leistungen
Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung
Durch die
unterschiedlichen Beiträge kann hier keine genaue Summe genannt werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.