Betreff
Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus 2022 nach 2023 gem. § 22 KomHVO
Vorlage
20/086/2023
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) können Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen wurden vom Rat der Stadt Haan beschlossen (Vorlage 20/044/2016). Danach erfolgt

1. eine obligatorische Bildung von Ermächtigungsübertragungen für Auszahlungen für

  1. im Vorjahr kontierte Rechnungen (sowohl investiv als auch konsumtiv), deren Zahlungsziel erst im Folgejahr liegt,
  2. nachlaufende konsumtive Rechnungen, die erst nach Jahresbeginn auf das Vorjahr gebucht werden können und
  3. im Vorjahr beauftragte und kontierte Maßnahmen (sowohl investiv als auch konsumtiv), die sich noch in der Abwicklung befinden.

2. Im Falle von 1 c werden bei konsumtiven Maßnahmen auch die korrespondierenden Aufwendungen übertragen.

Ermächtigungen zu 1a und 1b sind nur für ihren eigentlichen Zweck verfügbar.

Ermächtigungen zu 1c bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

3. Weitere Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind grundsätzlich nicht übertragbar. Auf begründeten Antrag hin kann hiervon abgewichen werden. Über den Antrag entscheidet die Kämmerin.

Sofern Haushaltsermächtigungen übertragen werden, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Dem Rat ist daher gem. § 22 Abs. 4 KomHVO eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

Nach den Planungs- und Bewirtschaftungsregelungen zum Haushalt 2023 (siehe Vorbericht zum Haushalt) der Stadt Haan zu § 22 KomHVO ist, soweit die Genehmigung des Haushaltes mit der Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes verknüpft ist, die Liste der Ermächtigungsübertragungen zu Nr. 3 dem Rat jeweils zu Jahresbeginn zur Entscheidung vorzulegen, im Übrigen ist sie dem Rat zur Kenntnis gegeben. Da sich die Stadt nicht mehr in der Haushaltssicherung befindet, sind die Ermächtigungsübertragungen dem Rat nur zur Kenntnis zu geben.

Nachlaufende (konsumtive und investive) Rechnungen, die erst Anfang 2023 hier eingetroffen sind, die aber dem Haushaltsjahr 2022 zuzurechnen sind, konnten noch bis zum Buchungsschluss am 15.02.2023 auf das Haushaltsjahr 2022 verbucht werden. Die kassentechnische Abwicklung dieser Vorgänge kann jedoch nur in der Finanzrechnung 2023 erfolgen, da die Finanzrechnung, anders als die Ergebnisrechnung, dem Kalenderjahr entspricht. Entsprechend müssen hierfür die erforderlichen Auszahlungsmittel aus 2022 nach 2023 übertragen werden.

Weiterhin müssen in der Finanzrechnung auch für die Fälle, in denen mit der Verbuchung in 2022 ein Zahlungsziel nach dem 31.12.2022 vereinbart wurde, entsprechende Haushaltsmittel übertragen werden (obligatorische Ermächtigungsübertragungen nach Nr. 1a und 1b).

Für diese sogenannten offenen Posten wurden konsumtiv Finanzmittel in Höhe von 2.988.116,51 € (VJ 2.086.892,04 €) sowie investiv Finanzmittel in Höhe von 1.084.467,26 € (VJ 36.539,30 €) nach 2023 übertragen.

Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit der Übertragung von Aufwands- und/oder Auszahlungsermächtigungen in den Fällen, in denen bereits Aufträge erteilt, die Lieferung oder Leistung aber noch nicht (abschließend) in 2022 erbracht wurde (obligatorische Ermächtigungsübertragungen nach Nr. 1c und 2).

Für bereits erteilte konsumtive Aufträge wurden Aufwandsmittel in Höhe von 3.314.860,11 € (VJ 3.078.419,14 €) und Auszahlungsmittel in Höhe von 3.311.737,80 € (VJ 3.078.419,14 €) nach 2023 übertragen. Für investive Aufträge mussten Auszahlungsmittel in Höhe von 19.826.171,67 € (8.474.275,26 €) übertragen werden.

Hieraus ergibt sich für den Haushalt 2023 folgende zusätzliche Befrachtung allein aus der Übertragung von bereits gebundenen Ermächtigungen aus 2022:

Ergebnisplan:

 

 

Erhöhung der Aufwendungen

3.314.860,11

Finanzplan:

 

 

Erhöhung der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

6.505.686,42

Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionen

19.826.171,67

 

 

Des Weiteren wurden von den Ämtern Anträge auf konsumtive Ermächtigungsübertragungen nach Nr. 3 in Höhe von 77.611 € für Aufwand (VJ 88.880,00 €) und 131.611 € für Auszahlungen (VJ 88.880,00 €) gestellt sowie investive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 30.002.950,02 € (VJ 34.449.176,77 €), hiervon allein 14,3 Mio. € für den Breitbandausbau und 4,0 Mio. € für das InHK sowie weitere 7,5 Mio. € für Hochbau- und 3,3 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen (davon 1,0 Mio. € Straßensanierungsprogramm).

 

Unter Berücksichtigung auch dieser Anträge ergibt sich für den Haushalt 2023 insgesamt folgende zusätzliche Befrachtung aus Ermächtigungsübertragungen:

 

Ergebnisplan:

 

 

Erhöhung der Aufwendungen

3.314.860,11

Finanzplan:

 

 

Erhöhung der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

6.583.297,42

Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionen

50.913.588,95

 

Die in 2022 zunächst nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen führen in 2022 somit zu einer Entlastung des Ergebnisses 2022 und stehen in 2023 zusätzlich zu den für 2023 geplanten Mitteln zur Verfügung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

 

Insgesamt erhöhen sich damit die Positionen des Haushaltes 2023 wie folgt:

 

Bezeichnung

Ergebnisplan

EÜ aus 2022

Finanzplan

EÜ aus 2022

Ansatz 2023

Ansatz 2023

- Personal

30.151.479

0,00

 

28.156.266

254.690,21

- Versorgung

2.329.998

0,00

 

2.348.300

0,00

-Sach- und Dienstleistungen

18.970.326

1.934.098,75

 

18.944.676

3.871.058,37

- Abschreibungen

6.372.684

0,00

 

1.199.000

0,00

- Transferleistungen

55.211.107

903.826,90

 

55.311.107

1.712.617,77

- Sonstige Aufwendungen/Ausz.

3.720.731

476.934,46

 

5.039.940

613.242,47

- Zinsen

1.199.000,00

0,00

 

1.199.000

131.688,60

ordentliche Aufwendungen

116.756.325

3.314.860,11

 

110.999.289

6.451.608,82

Auszahlungen lfd. Verw.-tätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Erwerb Grdst. / Gebäude

 

 

 

2.955.000

151.506,39

- Baumaßnahmen

 

 

 

15.109.500

32.982.116,48

- Erwerb bew. Anlageverm.

 

 

 

3.293.491

3.074.001,31

- Aktivierbare Zuwendungen

 

 

 

1.944.289

14.705.964,77

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

 

 

21.357.991

36.207.624,18