Betreff
Bürgerantrag vom 11.04.2023
hier: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Vorlage
10/127/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 11.04.2023 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) verwiesen.