Sachverhalt:
Die Verabschiedung des Haushaltes 2023 erfolgte am
28.2.2023, die Bekanntmachung konnte nach Kenntnisnahme der Haushaltssatzung
durch den Kreis am 29. März 2023 erfolgen. Damit endete die vorläufige
Haushaltsführung und der Haushalt konnte vollumfänglich bewirtschaftet werden.
Seit Verabschiedung des Haushaltes 2023 haben sich
keine gravierenden Veränderungen an der Gesamtsituation ergeben. Die
Energiepreise haben sich, wenn auch auf hohem Niveau stabilisiert und die
Inflationsrate ist im März und April leicht gesunken. Die Zinsentwicklung, die
weiterhin ein Ansteigen der Zinsen vermuten lässt, war absehbar und wurde im
Haushalt entsprechend berücksichtigt. Die Auswirkungen der Tarifeinigung im
öffentlichen Dienst wurden für 2023 ebenfalls antizipiert, ungeplante Mehrausgaben
kommen hier nicht auf die Stadt zu.
Die Entwicklung der Zuweisungszahlen für Flüchtlinge zeigt
zwar immer noch nach oben, momentan ist jedoch keine akute Überlastung der
Unterkünfte erkennbar, die die Einrichtung einer Notunterkunft erforderlich
machen würde - zumal die vom Rat beschlossene Ertüchtigung des Hauses Westfalen
für die Flüchtlingsunterbringung nach noch zu tätigendem Ankauf des
Grundstücks der Landesfinanzschule weitere Unterbringungsplätze schaffen wird. Unabhängig
davon muss die Baupreisentwicklung im Blick gehalten werden. Es bleibt
abzuwarten, ob die hohen Baupreise verbunden mit hohen Zinsen zu einer
Beruhigung der Baupreisentwicklung führen.
Ergebnisrechnung
Erträge
Im letzten Quartal 2022 hat es zwar bei einigen Unternehmen gravierende
Einbrüche bei der Gewerbesteuer gegeben, die Gesamterträge stabilisierten sich
jedoch auf hohem Niveau. In diesem Jahr entwickelte sich die Gewerbesteuer bislang
normal, in die Anrechnung wird überwiegend das Jahr 2021 kommen. Allerdings
liegen erst wenige Messbescheide des Finanzamtes für 2021 der 30 steuerstärksten
Unternehmen vor. Nach dem aktuellen Stand wird damit gerechnet, dass der Ansatz
erreicht werden kann.
Anders sieht die Entwicklung bei der Einkommensteuer aus. Mit dem
Inflationsausgleichsgesetz wurden erhebliche Steuervergünstigungen auf den Weg
gebracht, die ab dem 1.1.2023 gelten. Deshalb war bei Haushaltseinbringung
zunächst auch von einem deutlich reduzierten Ansatz ausgegangen worden. Nach
Bekanntgabe der Orientierungsdaten des Landes wurde der Ansatz im Zuge der Haushaltsberatungen
nach oben korrigiert Die Einkommensteuererträge wurden auf der Grundlage der. Ob
tatsächlich durch hohe Tarifabschlüsse trotz Steuererleichterungen auf
kommunaler Seite ein Plus bei der Einkommensteuer erwartet werden kann, ist momentan
noch nicht ersichtlich. Ähnlich wie im öffentlichen Dienst werden auch andere
Tarifparteien von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine steuer- und
sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichszahlung zu leisten. Die Abrechnung
des ersten Quartals lässt darauf schließen, dass in diesem Jahr rd. 1,8 Mio.
Euro eingeplante Einkommensteuer nicht generiert werden können.
Diesen Mindererträgen stehen wesentliche Mehrerträge an anderer Stelle
gegenüber: so kann nach dem Bescheid zum Familienleistungsausgleich ein
Mehrertrag von 350 T€ verbucht werden und auch bei der Umsatzsteuer wird nach
der Abrechnung des ersten Quartals mit einem Plus von 200 T€ gerechnet. Die
Energiepauschalen für OGS, KiTas und Tagespflege sowie weitere
Billigkeitsleistungen führen in diesem Bereich zu Mehreinnahmen von rd. 480 T€.
Ebenso zeichnen sich Mehrerträge bei den Nutzungsentgelten für die Unterkünfte
in Höhe von 200 T€ ab, da vielfach Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hier untergebracht
sind, deren Unterkunftskosten von der BA übernommen werden. Auch für die
Betreuung der minderjährigen Flüchtlinge wird entsprechend der erwarteten
Mehraufwendungen mit Mehrerträgen im Umfang von 150 T€ gerechnet.
Im Übrigen entwickeln sich die Erträge unauffällig, Abweichungen nach
oben und unten gleichen sich in Summe aus.
Insgesamt wurden zum Stichtag 31.5.2023 bei einem Ansatz von 109 Mio. € Erträgen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 68,6 Mio. € zum Soll gestellt. Zu
berücksichtigen ist jedoch, dass hier auch bereits Sollstellungen erfolgt sind,
deren Fälligkeit erst später im Jahr liegt. Die Prognose zum Jahresende beläuft
sich auf einen Wert von 108,5 Mio. €.
Aufwendungen
Die Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes, der zunächst nur
für die Tarifbeschäftigten nicht aber für die Beamten der Kommunen gilt,
schafft Klarheit in der Entwicklung der Personalkosten. Die hier
berücksichtigte Steigerung reicht zur Abdeckung der Mehrkosten aus. Die
Entwicklung der zahlungswirksamen Personalkosten ist momentan noch in der
Prüfung, aber es zeichnet sich ab, dass durch die schleppende Stellenbesetzung
erhebliche Einsparungen möglich sind.
Auch die Transferleistungen zeigen bislang keine ungeplanten
Aufwandssteigerungen und entwickeln sich planmäßig.
Die Entwicklung im Bereich der Sach- und Dienstleistungen ist noch nicht
eindeutig, da gerade in diesem Bereich durch die verspätete Freigabe des
Haushaltes vermehrt Aufträge erst ab Anfang April freigegeben werden konnten.
Auch hier wird unterstellt, dass aufgrund des Personalmangels Maßnahmen nicht
im geplanten Umfang fertiggestellt, sondern erst mit einem zeitlichen Verzug
umgesetzt werden können. Entsprechend wird auch in diesem Bereich nicht damit
gerechnet, dass die Ansätze ausgeschöpft werden.
Allerdings lässt die im Jahresabschluss 2022 verbuchte
Abschreibungssumme vermuten, dass die Höhe der nichtzahlungswirksamen AfA nach
Aktivierung verschiedener Baumaßnahmen um 0,8 Mio. Euro zu niedrig geschätzt
wurde und entsprechende Mehraufwendungen in 2023 zum Tragen kommen.
Zum Stand 31. Mai 2022 wurden bei einem Ansatz von rd. 118 Mio. € rd. 57,2
Mio. € an zahlungswirksamen Aufwand verbucht. Die nicht zahlungswirksamen
Aufwendungen werden zumeist erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
verbucht. Insgesamt wird für 2023 mit Gesamtaufwendungen von 115,7 Mio. €
gerechnet.
Zum Stand 31. Mai wird in der Summe mit einer Verbesserung der
Haushaltssituation um rd. 1,8 Mio. € im Bereich der laufenden
Verwaltungstätigkeit gerechnet. Die Mindererträge können voraussichtlich durch
Minderaufwendungen überkompensiert werden. Das erwartete Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit bleibt dennoch weiterhin negativ, der Fehlbetrag reduziert
sich von 8,9 Mio. Euro auf 7,1 Mio. €.
Gleichzeitig wird jedoch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den
Jahresabschlüssen 2020 bis 2022 nicht damit gerechnet, dass der
außerordentliche Ertrag aus der Isolierung von Schäden durch den Krieg in der
Ukraine in der eingeplanten Höhe realisiert werden kann. Insgesamt kann davon
ausgegangen werden, dass die Verbesserungen im ordentlichen Ergebnis zu einer
Verschlechterung im außerordentlichen Ergebnis führen, so dass im
Jahresergebnis mit keiner Verbesserung zu rechnen ist.
Finanzrechnung
In der Finanzrechnung spiegeln sich nur die tatsächlich bereits
vereinnahmten bzw. verausgabten Beträge zum jeweiligen Stichtag wider. Sie
unterscheiden sich damit zum 31.5.2023 erheblich von den Werten der
Ergebnisrechnung, in der bereits Erträge und Aufwendungen verbucht wurden,
deren Fälligkeiten erst später im Jahr liegen.
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ist mit 1,6 Mio. €
positiv und kann damit sowohl den leicht negativen Saldo aus der
Investitionstätigkeit von -113 T€ als auch den negativen Saldo aus der
Finanzierungstätigkeit von -724 T€ decken. Positiv bemerkbar machen sich hier
die bereits verbuchten Grundstücksverkäufe im Technopark, so dass eine
Neuaufnahme von Investitionskrediten bislang nicht erforderlich war. Alle
zwischenzeitlich aufgenommenen Kassenkredite zur Überbrückung kurzfristiger
Liquiditätsengpässe wurden vollständig zurückgeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.