Betreff
Bericht über die finanzielle Lage zum 31.05.2023
Vorlage
20/087/2023
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verabschiedung des Haushaltes 2023 erfolgte am 28.2.2023, die Bekanntmachung konnte nach Kenntnisnahme der Haushaltssatzung durch den Kreis am 29. März 2023 erfolgen. Damit endete die vorläufige Haushaltsführung und der Haushalt konnte vollumfänglich bewirtschaftet werden.

 

Seit Verabschiedung des Haushaltes 2023 haben sich keine gravierenden Veränderungen an der Gesamtsituation ergeben. Die Energiepreise haben sich, wenn auch auf hohem Niveau stabilisiert und die Inflationsrate ist im März und April leicht gesunken. Die Zinsentwicklung, die weiterhin ein Ansteigen der Zinsen vermuten lässt, war absehbar und wurde im Haushalt entsprechend berücksichtigt. Die Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst wurden für 2023 ebenfalls antizipiert, ungeplante Mehrausgaben kommen hier nicht auf die Stadt zu.

 

Die Entwicklung der Zuweisungszahlen für Flüchtlinge zeigt zwar immer noch nach oben, momentan ist jedoch keine akute Überlastung der Unterkünfte erkennbar, die die Einrichtung einer Notunterkunft erforderlich machen würde - zumal die vom Rat beschlossene Ertüchtigung des Hauses Westfalen für die Flüchtlingsunterbringung nach noch zu tätigendem Ankauf des Grundstücks der Landesfinanzschule weitere Unterbringungsplätze schaffen wird. Unabhängig davon muss die Baupreisentwicklung im Blick gehalten werden. Es bleibt abzuwarten, ob die hohen Baupreise verbunden mit hohen Zinsen zu einer Beruhigung der Baupreisentwicklung führen.

 

 

Ergebnisrechnung

Erträge

 

Im letzten Quartal 2022 hat es zwar bei einigen Unternehmen gravierende Einbrüche bei der Gewerbesteuer gegeben, die Gesamterträge stabilisierten sich jedoch auf hohem Niveau. In diesem Jahr entwickelte sich die Gewerbesteuer bislang normal, in die Anrechnung wird überwiegend das Jahr 2021 kommen. Allerdings liegen erst wenige Messbescheide des Finanzamtes für 2021 der 30 steuerstärksten Unternehmen vor. Nach dem aktuellen Stand wird damit gerechnet, dass der Ansatz erreicht werden kann.

Anders sieht die Entwicklung bei der Einkommensteuer aus. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wurden erhebliche Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht, die ab dem 1.1.2023 gelten. Deshalb war bei Haushaltseinbringung zunächst auch von einem deutlich reduzierten Ansatz ausgegangen worden. Nach Bekanntgabe der Orientierungsdaten des Landes wurde der Ansatz im Zuge der Haushaltsberatungen nach oben korrigiert Die Einkommensteuererträge wurden auf der Grundlage der. Ob tatsächlich durch hohe Tarifabschlüsse trotz Steuererleichterungen auf kommunaler Seite ein Plus bei der Einkommensteuer erwartet werden kann, ist momentan noch nicht ersichtlich. Ähnlich wie im öffentlichen Dienst werden auch andere Tarifparteien von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichszahlung zu leisten. Die Abrechnung des ersten Quartals lässt darauf schließen, dass in diesem Jahr rd. 1,8 Mio. Euro eingeplante Einkommensteuer nicht generiert werden können.

Diesen Mindererträgen stehen wesentliche Mehrerträge an anderer Stelle gegenüber: so kann nach dem Bescheid zum Familienleistungsausgleich ein Mehrertrag von 350 T€ verbucht werden und auch bei der Umsatzsteuer wird nach der Abrechnung des ersten Quartals mit einem Plus von 200 T€ gerechnet. Die Energiepauschalen für OGS, KiTas und Tagespflege sowie weitere Billigkeitsleistungen führen in diesem Bereich zu Mehreinnahmen von rd. 480 T€. Ebenso zeichnen sich Mehrerträge bei den Nutzungsentgelten für die Unterkünfte in Höhe von 200 T€ ab, da vielfach Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hier untergebracht sind, deren Unterkunftskosten von der BA übernommen werden. Auch für die Betreuung der minderjährigen Flüchtlinge wird entsprechend der erwarteten Mehraufwendungen mit Mehrerträgen im Umfang von 150 T€ gerechnet.

Im Übrigen entwickeln sich die Erträge unauffällig, Abweichungen nach oben und unten gleichen sich in Summe aus.

 

Insgesamt wurden zum Stichtag 31.5.2023 bei einem Ansatz von 109 Mio. € Erträgen aus laufender Verwaltungstätigkeit 68,6 Mio. € zum Soll gestellt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass hier auch bereits Sollstellungen erfolgt sind, deren Fälligkeit erst später im Jahr liegt. Die Prognose zum Jahresende beläuft sich auf einen Wert von 108,5 Mio. €.

 

 

Aufwendungen

 

Die Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes, der zunächst nur für die Tarifbeschäftigten nicht aber für die Beamten der Kommunen gilt, schafft Klarheit in der Entwicklung der Personalkosten. Die hier berücksichtigte Steigerung reicht zur Abdeckung der Mehrkosten aus. Die Entwicklung der zahlungswirksamen Personalkosten ist momentan noch in der Prüfung, aber es zeichnet sich ab, dass durch die schleppende Stellenbesetzung erhebliche Einsparungen möglich sind.

Auch die Transferleistungen zeigen bislang keine ungeplanten Aufwandssteigerungen und entwickeln sich planmäßig.

Die Entwicklung im Bereich der Sach- und Dienstleistungen ist noch nicht eindeutig, da gerade in diesem Bereich durch die verspätete Freigabe des Haushaltes vermehrt Aufträge erst ab Anfang April freigegeben werden konnten. Auch hier wird unterstellt, dass aufgrund des Personalmangels Maßnahmen nicht im geplanten Umfang fertiggestellt, sondern erst mit einem zeitlichen Verzug umgesetzt werden können. Entsprechend wird auch in diesem Bereich nicht damit gerechnet, dass die Ansätze ausgeschöpft werden.

Allerdings lässt die im Jahresabschluss 2022 verbuchte Abschreibungssumme vermuten, dass die Höhe der nichtzahlungswirksamen AfA nach Aktivierung verschiedener Baumaßnahmen um 0,8 Mio. Euro zu niedrig geschätzt wurde und entsprechende Mehraufwendungen in 2023 zum Tragen kommen.

 

Zum Stand 31. Mai 2022 wurden bei einem Ansatz von rd. 118 Mio. € rd. 57,2 Mio. € an zahlungswirksamen Aufwand verbucht. Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen werden zumeist erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung verbucht. Insgesamt wird für 2023 mit Gesamtaufwendungen von 115,7 Mio. € gerechnet.

 

 

 

 

Zum Stand 31. Mai wird in der Summe mit einer Verbesserung der Haushaltssituation um rd. 1,8 Mio. € im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit gerechnet. Die Mindererträge können voraussichtlich durch Minderaufwendungen überkompensiert werden. Das erwartete Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bleibt dennoch weiterhin negativ, der Fehlbetrag reduziert sich von 8,9 Mio. Euro auf 7,1 Mio. €.

Gleichzeitig wird jedoch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Jahresabschlüssen 2020 bis 2022 nicht damit gerechnet, dass der außerordentliche Ertrag aus der Isolierung von Schäden durch den Krieg in der Ukraine in der eingeplanten Höhe realisiert werden kann. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Verbesserungen im ordentlichen Ergebnis zu einer Verschlechterung im außerordentlichen Ergebnis führen, so dass im Jahresergebnis mit keiner Verbesserung zu rechnen ist.

 

 

 

Finanzrechnung

 

In der Finanzrechnung spiegeln sich nur die tatsächlich bereits vereinnahmten bzw. verausgabten Beträge zum jeweiligen Stichtag wider. Sie unterscheiden sich damit zum 31.5.2023 erheblich von den Werten der Ergebnisrechnung, in der bereits Erträge und Aufwendungen verbucht wurden, deren Fälligkeiten erst später im Jahr liegen.

 

Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ist mit 1,6 Mio. € positiv und kann damit sowohl den leicht negativen Saldo aus der Investitionstätigkeit von -113 T€ als auch den negativen Saldo aus der Finanzierungstätigkeit von -724 T€ decken. Positiv bemerkbar machen sich hier die bereits verbuchten Grundstücksverkäufe im Technopark, so dass eine Neuaufnahme von Investitionskrediten bislang nicht erforderlich war. Alle zwischenzeitlich aufgenommenen Kassenkredite zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe wurden vollständig zurückgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung: