Betreff
Netzplanung Förderschulen
Einrichtung von Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann
Vorlage
40/008/2010
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

Im Spätsommer des vergangenen Jahres wurde auf Basis vorheriger Voten in den Schuldezernentenkonferenzen mit Vertreter/innen des Schulministeriums vereinbart, dass der Kreis Mettmann im Frühjahr 2010 ein Antragspaket zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann vorlegt.

 

Am 03.12.2010 wurde der Schul- und Sportausschuss der Stadt Haan im Rahmen einer Einbringung der Thematik sowohl anhand umfangreicher Sitzungsunterlagen als auch durch  den Gutachter des Kreises umfassend informiert.

Nunmehr sind die zur Antragstellung im Schulministerium erforderlichen Beschlüsse sowohl in den Schulkonferenzen als auch in den politischen Gremien zu fassen.

 

Entwicklung

Die Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann ist zum Bestandteil der Netzplanung Förderschulen geworden. Nach Erhöhung der Anzahl der Pilot-Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen von 20 auf 50 als Reaktion der Landesregierung auf die im März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, nach der behinderte Menschen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, bestand auf Schuldezernentenebene des Kreises Einvernehmen, dieses Thema im Rahmen der Netzplanung Förderschulen prioritär zu behandeln.

Am 25.08.2009 veranstaltete der Kreis Mettmann in seiner Förderschule „Am Peckhaus“ in Mettmann einen Workshop zu dem Schwerpunktthema Kompetenzzentren. Zu dieser Veranstaltung des Kreises Mettmann waren die Leitungen aller Förderschulen und aller allgemeinen Schulen im Kreis Mettmann sowie die Schulträger eingeladen.

 

Bedeutung der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung für die Bildungslandschaft (Auszug aus der Vorlage des Kreises/kursiv gedruckt)

 

Mit Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung sollen im Wesentlichen folgende Ziele erreicht werden:

 

·        Frühzeitige präventive Diagnostik vor Schuleintritt,

·        wohnortnahe und inklusive Beschulung,

·        individuelle, präventive Förderung,

·        prozessbegleitende Diagnostik in der Schule ohne vorherige Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens,

·        multiprofessionelle Beratung zur Förderung vom Vorschulalter bis zur Arbeits- und Ausbildungsreife,

·        Reintegration in die allgemeine Schule,

·        Ausbau und Optimierung der Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung und Bildung beteiligten Institutionen.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 13. Juli 2009 ein Grundsatzpapier für die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung veröffentlicht. In einer Zusammenfassung dieses Grundsatzpapiers sollen noch einmal die zentralen Aspekte der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung dargelegt werden:

Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung geht Nordrhein-Westfalen einen neuen Weg in der sonderpädagogischen Förderung. Ziel des Konzeptes ist es, mehr wohnortnahe, präventive Förderung von Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen zu erreichen. Derzeit stehen die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Mittelpunkt der dreijährigen Pilotphase. Die in der Pilotphase gewonnenen Erfahrungen werden in eine Rechtsverordnung des Ministeriums einfließen.

Die Idee der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung stammt aus der sonderpädagogischen Diskussion um die subsidiäre Rolle der Sonderpädagogik. Das Konzept betrifft jedoch in ganz entscheidendem Maß die allgemeinen Schulen, bei denen eine Mentalitätsänderung zu einer „Kultur des Behaltens“ entwickelt werden soll. Diese Zielsetzung darf aber nicht dazu führen, dass der Anspruch auf eine umfassende sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern reduziert oder zurückgedrängt wird. Vor allem können die allgemeinen Schulen mit diesem Auftrag nicht allein gelassen werden. Die Einbindung auch außerschulischer Partner in das Konzept der Kompetenzzentren ist daher von zentraler Bedeutung.

Das Schulministerium macht deutlich, dass mit einer Einrichtung der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung nicht zusätzliche Lehrerstellen verbunden sind, sondern Lehrkräfte anders einzusetzen sind, d.h. effektiver und pädagogisch angemessener, als es im bisherigen System der Fall ist. Daher spricht das Ministerium von einem pädagogischen Zugewinn. Die Zahl der Lehrerstellen wird nach dem neuen Konzept nicht vom Ausgang der AO-SF-Verfahren[1] abhängig gemacht, sondern auf dem „Soll-Stand“ des Schuljahres 2007/2008 festgeschrieben werden.

Nach dem Konzept der Kompetenzzentren ist es nicht mehr zwingend notwendig, ein AO-SF-Verfahren durchzuführen. Gleichwohl können diese Verfahren aber aus rechtlichen Gründen zukünftig nötig sein. In jedem Fall muss die diagnostische Seite des AO-SF-Verfahrens bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch ein geeignetes Verfahren in der Zukunft aufrecht erhalten werden. Professionelle Lernausgangsanalysen und förderbezogene Diagnostik sollen genutzt werden, um durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der Förderung der jeweiligen Schule ein klares Profil zu geben.

Eine zusätzliche sonderpädagogische Förderung von Kindern an allgemeinen Schulen muss immer auf der Basis eines individuellen Förderplans erfolgen. Dieser wird zunächst von den Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt und mit sonderpädagogischen Lehrkräften des Kompetenzzentrums abgestimmt. Es wird sodann einvernehmlich entschieden, in welcher Form und in welchem Umfang ein Kind sonderpädagogisch gefördert wird.

Ein Zugewinn für eine verbesserte Förderung von Schülerinnen und Schülern im Bereich eines Kompetenzzentrums soll durch die Vernetzung mit verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten erzeugt werden, z.B. aus dem Bereich der Eltern- und Erziehungsberatung, der Jugendhilfe, der Schulpsychologie oder der Ernährungsberatung.

Aus dem Anspruch auf individuelle Förderung eines Kindes gemäß § 1 Schulgesetz resultiert, dass die schulische Förderung vom Grundsatz her zunächst und in allererster Linie die Aufgabe der Grundschule ist. Der Auftrag zur individuellen Förderung schließt die Erwartung an eine erfolgreiche Grundschulpädagogik ein, dass sich Schwierigkeiten bei entwicklungsverzögerten Kindern seltener zu sonderpädagogischen Förderbedarfen verfestigen. Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung wird auch die Neudefinition eines gesellschaftlichen Konsenses zum Umgang mit Vielfalt bzw. Heterogenität im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Kompetenzzentren sollen dazu beitragen, dass Grund- und andere Allgemeine Schulen dabei zusätzliche, tatkräftige und praxisorientierte Unterstützung erhalten.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Zeitraum zwischen 1997 und 2008 um über 20 % gestiegen, obwohl die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im selben Zeitraum rückläufig ist. Diese Entwicklung verdeutlicht auch den Ruf der allgemeinen Schulen nach mehr Unterstützung für eine zunehmend schwieriger werdende Schülerschaft. Dem soll auch durch die Kompetenzzentren entsprochen werden.

Ein Grundgedanke der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ist es, der Verfestigung von Lernproblemen, Entwicklungsstörungen und sprachlichen Beeinträchtigungen im Sinne eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegenzuwirken. Dies setzt eine präventive Förderung von Kindern voraus, die nicht allein Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern sein kann. Daher ist eine systematische Vernetzung von Hilfsangeboten auf der kommunalen Ebene unerlässlich. Diese beziehen ausdrücklich auch die Kindertagesstätten mit ein.

Die Funktionstüchtigkeit eines Kompetenzzentrums wird von dessen Personaleinsatzkonzept stark geprägt. Hier besteht ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen dem Kompetenzzentrum und den Schulen der Region. Dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird eine halbe zusätzliche Lehrerstelle zugewiesen. Schon daraus ist zu folgern, dass zunächst eher kleine, gezielte Schritte zur Umsetzung des jeweiligen Konzeptes unternommen werden. Das volle Spektrum der Möglichkeiten eines Kompetenzzentrums wird sich erst schrittweise im Laufe der Zeit entwickeln. Gerade eine Steigerung in der Flexibilität des Personaleinsatzes wird sich erst von Jahr zu Jahr ergeben.

Kernpunkt des pädagogischen Konzeptes eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung ist der Personaleinsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte. Die Leitung des Kompetenzzentrums erstellt dazu einen mit allen beteiligten Schulen abgestimmten Vorschlag, der sodann zum Beispiel durch Abordnungsverfahren von der Schulaufsicht umgesetzt wird. Die Leitung eines Kompetenzzentrums handelt als „Primus inter pares“, also ohne eine übergeordnete Dienstvorgesetzten- oder Leitungsfunktion. Die Lehrkräfte bleiben jeweils dort angesiedelt, wo sie auch zu Beginn der Pilotphase waren. Ziel der Personaleinsatzplanung eines Kompetenzzentrums muss es sein, mehr sonderpädagogische Lehrkräfte in den allgemeinen Schulen einzusetzen. Das kann zu flexibleren Einsätzen von sonderpädagogischen Lehrkräften führen. Eine effektive Einsatzplanung stellt sicher, dass ein Optimum an Förderzeit beim Kind ankommt und nicht durch „Wanderlehrertätigkeit“ und Wegstreckenbewältigung Lern- und Unterrichtszeit „auf der Strecke“ verloren gehen.

Es ist durchaus angebracht, dass sich alle allgemeinen Schulen im Einzugsbereich eines Kompetenzzentrums Gedanken der integrativen Förderung öffnen. Denkbar ist aber auch, dass in einer Region Einverständnis zu Einrichtung von Schwerpunktschulen besteht, in denen Fachpersonal gebündelt wird. In jedem Fall gilt der Grundsatz: Die Lehrkräfte gehen dorthin, wo die Kinder sind – nicht umgekehrt.

Das pädagogische Konzept eines Kompetenzzentrums wird sich weiterentwickeln. Am Ende der Pilotphase soll klar sein, mit wessen Unterstützung und mit welcher Rollenverteilung in einer Region Beratung, Diagnose, Prävention und Unterricht organisiert werden können.

Während der Pilotphase werden arbeitsrechtliche, dienstrechtliche und personalvertretungsrechtliche Fragestellungen auftreten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die geplante Rechtsverordnung des Schulministeriums einfließen.

 

 

Organisatorischer Rahmen der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Die Kompetenzzentren werden nur in funktionierenden Netzwerkstrukturen erfolgreich arbeiten können. Die Leitung der Förderschule, die Kompetenzzentrum ist, bildet gemeinsam mit den Leitungen der übrigen Förderschulen in ihrem Einzugsbereich ein Kollegialorgan als zentrales Führungselement. Die Leitung des Kompetenzzentrums agiert als Primus inter pares.

 

Neben der Leitungsebene gibt es verschiedene Steuergruppen:

 

Auf der Schulebene (ggf. nach Schulstufen organisiert) mit Schulleitungen und Vertretern von Kollegien der kooperierenden Förderschulen.

 

 

 

Auf der kommunalen Ebene mit den Schulleitungen der allgemeinen Schulen, der Förderschulen und den Schulträgern.

Auf der Kreisebene mit der Schulaufsicht, den Sprechern der allgemeinen Schulen, den Sprechern der Kompetenzzentren, den Schulträgern und außerschulischen Kooperationspartner, wie z.B. dem Gesundheitsamt.

 

Auf dieser organisatorischen Grundlage werden die Förderschwerpunkte und Förderbedingungen festgelegt sowie Arbeitsteilungen und Zeitrahmen vereinbart. Gemeinsam planen und realisieren die Kompetenzzentren und die allgemeinen Schulen die Präventionsmaßnahmen, bezogen auf den einzelnen Schüler. Wird also ein Schulanfänger mit vermutetem Förderbedarf eingeschult, so geschieht dessen Förderung in der Grundschule künftig im Regelfall ohne das sogenannte AO-SF-Verfahren. Das Einverständnis der Eltern muss selbstverständlich vorliegen. In Kooperation zwischen Grundschule und Kompetenzzentrum werden folgende Prozessschritte erarbeitet und durchgeführt:

 

-          gemeinsame, erweiterte Diagnostik,

-          gemeinsame, individuelle Förderplanung,

-          gemeinsamer Vorschlag hinsichtlich des zukünftigen Förderortes,

-          gemeinsame Elternberatung,

-          Planung der bedarfsgerechten, flexiblen sonderpädagogischen Unterstützung,

-          Umsetzung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen.

 

Finanzielle, organisatorische und personelle Auswirkungen/Kosten des Kreises

Die ressourcenrelevanten Auswirkungen des Projektes Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung sind für den Schulträger derzeit noch nicht bewertbar. Da es sich um einen stufig angelegten Prozess handelt, muss zwischen kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen unterschieden werden.

Kurzfristigen Auswirkungen betreffen das Haushaltsjahr 2010 bzw. das Schuljahr 2010/2011. In diesem Zeitraum sind sogenannte „flankierende Maßnahmen“ zur Begleitung des Einführungsprozesses der Kompetenzzentren erforderlich und vorgesehen. Sie sollen allerdings ausschließlich subsidiär eingesetzt werden, d.h. wenn das Land oder Dritte keine Mittel zur Verfügung stellen.

 

Aufgabe

Ziel

Ausführung

Kosten ca.

Wissenschaftliche Begleitung

 

Qualitätssicherung des Prozesses und Evaluation

Geeignetes wissenschaftliches Institut

20.000 €

Fortbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte

 

Kompetenzerweiterung und Hilfestellung für die Schulleitungen und Lehrkräfte (insbesondere der allg. Schulen)

Kompetenzteam

30.000 €

Informationsveranstaltungen für Beteiligte (Schulträger, Schulen, Kooperationspartner)

Umfassende Information aller Beteiligten

Organisation Kreis Mettmann,

ggf. externe Moderation,

externe Referenten

8.000 €

Erstellen von Informationsmaterial

Basis für die Information Dritter (z.B. Eltern)

Abteilung 40-1 in Abstimmung mit den Leitungen der Kompetenzzentren

4.000 €

Unvorgesehenes

diverses

 

8.000 €

Summe

 

 

70.000 €

 

Aufwendungen für Schulausstattungen, Beschaffungen oder bauliche Veränderungen sind nicht zu erwarten. Vermutlich sind die Sekretariate der Schulen, die Kompetenzzentren werden, in besonderer Weise durch den Einführungsprozess belastet. Evt. entstehende Mehrbelastungen bei der Sekretariatsarbeit sind durch Umschichtungen aufzufangen.

Bei den Schülerfahrkosten ist durch das mit dem Prinzip der Wohnortnähe verbunden Konzept der Kompetenzzentren tendenziell mit Einsparungen zu rechnen.

Im Übrigen wird das Land den Förderschulen, die Kompetenzzentren werden, eine zusätzliche halbe Lehrerstelle zur Verfügung stellen.

Ein generelles Bedarfsthema von Kompetenzzentren ist die Bereitstellung von Kapazitäten  der Schulsozialarbeit mit der Aufgabestellung der Zusammenführung handelnder Personen und Instanzen innerhalb der Netzwerkstrukturen eines Kompetenzzentrums. Es soll versucht werden, durch Synergieeffekte mit vorhandenen Ressourcen innerhalb der Netzwerke die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten zu generieren.

Mittel- und kurzfristig, d.h. für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren kann heute nur die globale Feststellung getroffen werden, dass die systembedingte Reduktion der Förderschülerinnen und Förderschüler die Anzahl der Förderschulen sinken wird bzw. sich neue Formen der Kooperationen ergeben werden.

Hinzu kommt die in der Netzplanung Förderschulen zu behandelnde Frage einer evtl. Trägerschaft der Förderschulen Lernen auf der Kreisebene. Diese komplexe finanzielle Bewertung wird vom Gutachter zum Ende des ersten Quartals 2010 erbracht sein.

 

 

 

 

 

 

 

Entscheidung über den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Gemäß einem Eckpunktepapier des Schulministeriums vom 17.10.2007, ergänzt durch einen Erlass des Ministeriums vom 25.08.2008, gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zur Teilnahme am Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung:

 

·        Der Antrag auf Ausbau einer Förderschule zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird durch einen Schulträger (über die Bezirksregierung) beim Schulministerium gestellt.

·        Das Konzept eines Kompetenzzentrums bedarf der Zustimmung von mindestens drei Viertel der Schulen im Einzugsgebiet des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung.

·        Der Schulträger schließt mit dem Ministerium eine Kooperationsvereinbarung ab, die konkret die wechselseitigen Unterstützungsmaßnahmen umfasst. Weiterhin beschreibt der Schulträger in seinem Antrag, auf welche Weise er die erforderlichen eigenen Angebote in das Kompetenzzentrum einbringt.

 

Abstimmungsprozess innerhalb der Kreisgemeinschaft

Eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Netzplanung nimmt die Fragestellung ein, wie sich die Kompetenzzentren im Kreis Mettmann verteilen. Da das Schulministerium die beiden „gesetzten“ Förderschulen in Erkrath und Velbert unverändert belassen wollte, musste zunächst diese Vorgabe berücksichtigt werden. Gespräche der Schulaufsicht und des vom Kreis beauftragten Gutachters mit allen Schulträgern im Kreis Mettmann erbrachten Übereinstimmung zu folgender Verteilung:

 

Städtische Förderschule „In den Birken“, Velbert,

als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Velbert und Heiligenhaus,

Städtische Comenius-Schule, Ratingen,

als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Ratingen,

Städtische Erich-Kästner-Förderschule, Mettmann,

als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Mettmann und Wülfrath,

Städtische Friedrich-Fröbel-Förderschule, Erkrath,

als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Erkrath,

Leo-Lionni-Schule, Förderschule des Kreises Mettmann, Monheim,

als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Langenfeld und Monheim.

 

Ein Einzugsgebiet Haan/Hilden zu bilden wurde aufgrund bereits bestehender Netzwerke in beiden Städten, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe, unter Beteiligung der Schulen grundsätzlich positiv bewertet, unklar war jedoch, ob die Paul-Maar-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung) des Kreises Mettmann oder die Ferdinand-Lieven-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) der Stadt Hilden Kompetenzzentrum werden soll. Beide Schulen haben ihre Bewerbung schriftlich bekundet. Seitens des Kreises als Schulträger der Paul-Maar-Schule bestand basierend auf einer nach der Methode „Nutzwertanalyse“ vorgenommenen Bewertung die Überzeugung, dass diese Schule sehr gute Potentiale als Kompetenzzentrum mit Vorteilen gegenüber dem anderen Standort aufweist. Der mit der Stadt Hilden diesbezüglich geführte Dialog war sachlich und konstruktiv, im Ergebnis eine im Rat der Stadt Hilden dem Vorschlag entsprechende politische Entscheidung jedoch eher unwahrscheinlich.

Aus diesem Grund wurde unter nochmaliger Beteiligung des Gutachters ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.  Auf Basis dieses Vorschlages ist eine entsprechende Beschlussempfehlung im Schul- und Sportausschuss der Stadt Hilden am 25.02.2010 erfolgt, der in der dortigen Ratssitzung am 17.03.2010 bestätigt wurde. Der Kreisausschuss hat dem geänderten Beschlussentwurf am 11.03.2010 ebenfalls zugestimmt.

 

 

Antragspaket des Kreises Mettmann zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann

Um den Prozess der politischen Willensbildung in allen Städten des Kreises Mettmann zeitlich zu synchronisieren, haben nahezu alle Städte ihre Schulausschüsse über den Planungsstand zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann informiert. Dazu wurde von Seiten des Kreises eine Basisvorlage zur Verfügung gestellt, die auch in Teilen Bestandteil dieser Beschlussvorlage, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzungen der Kompetenzzentren (s. kursiv gedruckter Teil), ist..

Im Rahmen einer Schulleitersitzung am 11.12.2009 wurde die Thematik mit den Schulleitungen der Haaner Schulen unter Beteiligung der Ausschussvorsitzenden des Schul- und Sportausschusses und des Jugendhilfeausschusses in Anwesenheit der Schulaufsicht und des seitens des Kreises beauftragten Gutachters eingehend erläutert. Eine Zuordnung nach Hilden wurde aufgrund bestehender Netzwerke im Rahmen der Jugendhilfe und Schulpsychologie grundsätzlich begrüßt. Es wurde jedoch Klarheit über die Schule gefordert, wobei aufgrund der in Haan zu verzeichnenden Förderschwerpunkte eine Präferenz in Richtung Paul-Maar-Schule zu erkennen war, eine „Ablehnung“ gegenüber der anderen Schule jedoch nicht klar artikuliert wurde. Als Grundlage für die Beratungen in den Schulkonferenzen, die nicht nebulös aufgrund von Unklarheiten geführt werden sollten, wurde  Klarheit in der Entscheidung gewünscht.

Aus diesem Grund wurde eine politische Entscheidung in Haan nach der Schulausschusssitzung in Hilden terminiert, damit die Schulkonferenzen der Haaner Schulen in der Zwischenzeit die Gelegenheit haben, ihre Entscheidungen zu treffen.

 

Wie bereits oben erwähnt wurde in Hilden auf Basis des von Herrn Dr. Garbe entwickelten Kompromissvorschlages ein entsprechender Beschluss gefasst, der im Ergebnis vorsieht, dass  der Kreis Mettmann und die Stadt Hilden gemeinsam den Antrag stellen, die Aufgabe des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung an die beiden Förderschulen

 

·        Ferdinand-Lieven-Schule Hilden und die

·        Paul-Maar-Schule Hilden

 

als im Verbund zu lösende Aufgabe (Pilotphase) zu übertragen.

 

 

Die Schulen in Haan wurden über den Beschluss zeitnah informiert. Unter Beteiligung der Schulaufsicht wurde dies im Rahmen der Schulleitersitzung als Vorbereitung der bevorstehenden Schulkonferenzen am 09.03.2010 inhaltlich erörtert. Seitens der Schulen wurde dieser Beschluss inhaltlich kritisiert und eine im Interesse der betroffenen Kinder notwendige und sinnvolle Zusammenarbeit als nahezu aussichtslos bewertet und darauf aufbauende Schulkonferenzbeschlüsse infrage gestellt. Nach eingehender Diskussion sagte der anwesende Schulrat, Herr Fischer, darauf hin zu in Abstimmung mit der Schulrätin Frau Ihle festzulegen, dass die verantwortliche Kooperationspartnerin für die Haaner Schulen im Rahmen des Kompetenzzentrums Hilden/Haan die Schulleitung der Paul-Maar-Schule, sein wird. Dies wurde seitens der Schulaufsicht durch eine entsprechende mail vom 10.03.2010 in der Zwischenzeit schriftlich bestätigt. Unter dieser Voraussetzung wird seitens einer Mehrheit der Haaner Schulen ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss als wahrscheinlich betrachtet. Es ist somit derzeit davon auszugehen, dass bis zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses 75 % der Haaner Schulen einer Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Ferdinand-Lieven-Schule/Paul-Maarschule mit der v.g. Zuständigkeitsregelung zustimmen werden. Ein Ergebnis hierzu wird am Sitzungstag vorliegen.  Die Schulkonferenzen der Emil-Barth-Realschule und des Städt. Gymnasiums tagen erst nach dem 23.03.2010, hier ist die Beschlusslage derzeit noch unklar.

 

Schlussbemerkung

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der von der Landesregierung eingeschlagene Weg mit dem Ziel der inkludierenden Beschulung umzusetzen. Sofern keine Beschlussfassung erfolgt bedeutet dies im Zweifel, dass Haan ohne eigene Förderschule und ohne eigenes Kompetenzzentrums nicht den Zugriff auf die entsprechenden Fachkompetenzen hat und die Gefahr einer „wildwüchsigen Inklusion“ besteht, die nicht im Interesse der Haaner Schullandschaft aber noch weniger im Interesse der Kinder mit besonderem Förderbedarf sein kann, deren Entwicklungschancen dadurch wesentlich beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung eine Beschlussfassung entsprechend des hier vorliegenden Beschlussentwurfes vorgeschlagen. 

 

 

 



[1] Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Dem Konzept zur flächendeckenden Einrichtung von Kompetenzzentren  wird zugestimmt.

 

2. Dem Antrag zum Ausbau der Paul-Maar-Schule des Kreises Mettmann und der Ferdinand-Lieven-Schule der Stadt Hilden zu einem Kompetenzzentrum im Verbund für den Bereich Haan/Hilden wird vorbehaltlich der zustimmenden Voten der Haaner Schulkonferenzen von mindestens 75 % zugestimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die finanziellen Auswirkungen der Inklusion vor Ort sind derzeit noch nicht zu beziffern.