Einrichtung von Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann
Sachverhalt:
Anlass der
Vorlage
Im Spätsommer des vergangenen Jahres wurde auf Basis vorheriger Voten in den Schuldezernentenkonferenzen mit Vertreter/innen des Schulministeriums vereinbart, dass der Kreis Mettmann im Frühjahr 2010 ein Antragspaket zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann vorlegt.
Am
03.12.2010 wurde der Schul- und Sportausschuss der Stadt Haan im Rahmen einer
Einbringung der Thematik sowohl anhand umfangreicher Sitzungsunterlagen als
auch durch den Gutachter des Kreises
umfassend informiert.
Nunmehr sind die zur Antragstellung im Schulministerium erforderlichen Beschlüsse sowohl in den Schulkonferenzen als auch in den politischen Gremien zu fassen.
Entwicklung
Die Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann ist zum Bestandteil der Netzplanung Förderschulen geworden. Nach Erhöhung der Anzahl der Pilot-Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen von 20 auf 50 als Reaktion der Landesregierung auf die im März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, nach der behinderte Menschen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, bestand auf Schuldezernentenebene des Kreises Einvernehmen, dieses Thema im Rahmen der Netzplanung Förderschulen prioritär zu behandeln.
Am 25.08.2009
veranstaltete der Kreis Mettmann in seiner Förderschule „Am Peckhaus“ in
Mettmann einen Workshop zu dem Schwerpunktthema Kompetenzzentren. Zu dieser
Veranstaltung des Kreises Mettmann waren die Leitungen aller Förderschulen und
aller allgemeinen Schulen im Kreis Mettmann sowie die Schulträger eingeladen.
Bedeutung der Kompetenzzentren
für sonderpädagogische Förderung für die Bildungslandschaft (Auszug aus der
Vorlage des Kreises/kursiv gedruckt)
Mit Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung sollen im Wesentlichen folgende Ziele erreicht
werden:
·
Frühzeitige präventive Diagnostik vor Schuleintritt,
·
wohnortnahe und inklusive Beschulung,
·
individuelle, präventive Förderung,
·
prozessbegleitende Diagnostik in der Schule ohne
vorherige Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens,
·
multiprofessionelle Beratung zur Förderung vom
Vorschulalter bis zur Arbeits- und Ausbildungsreife,
·
Reintegration in die allgemeine Schule,
·
Ausbau und Optimierung der Zusammenarbeit mit allen
an der Erziehung und Bildung beteiligten Institutionen.
Das
Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 13. Juli 2009 ein
Grundsatzpapier für die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
veröffentlicht. In einer Zusammenfassung dieses Grundsatzpapiers sollen noch
einmal die zentralen Aspekte der Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung dargelegt werden:
Mit den
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung geht Nordrhein-Westfalen
einen neuen Weg in der sonderpädagogischen Förderung. Ziel des Konzeptes ist
es, mehr wohnortnahe, präventive Förderung von Schülerinnen und Schülern an den
allgemeinen Schulen zu erreichen. Derzeit stehen die Förderschwerpunkte Lernen,
Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Mittelpunkt der
dreijährigen Pilotphase. Die in der Pilotphase gewonnenen Erfahrungen werden in
eine Rechtsverordnung des Ministeriums einfließen.
Die Idee der
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung stammt aus der sonderpädagogischen
Diskussion um die subsidiäre Rolle der Sonderpädagogik. Das Konzept betrifft
jedoch in ganz entscheidendem Maß die allgemeinen Schulen, bei denen eine
Mentalitätsänderung zu einer „Kultur des Behaltens“ entwickelt werden soll.
Diese Zielsetzung darf aber nicht dazu führen, dass der Anspruch auf eine
umfassende sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern reduziert
oder zurückgedrängt wird. Vor allem können die allgemeinen Schulen mit diesem
Auftrag nicht allein gelassen werden. Die Einbindung auch außerschulischer
Partner in das Konzept der Kompetenzzentren ist daher von zentraler Bedeutung.
Das
Schulministerium macht deutlich, dass mit einer Einrichtung der
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung nicht zusätzliche Lehrerstellen
verbunden sind, sondern Lehrkräfte anders einzusetzen sind, d.h. effektiver und
pädagogisch angemessener, als es im bisherigen System der Fall ist. Daher
spricht das Ministerium von einem pädagogischen Zugewinn. Die Zahl der
Lehrerstellen wird nach dem neuen Konzept nicht vom Ausgang der AO-SF-Verfahren[1]
abhängig gemacht, sondern auf dem „Soll-Stand“ des Schuljahres 2007/2008
festgeschrieben werden.
Nach dem
Konzept der Kompetenzzentren ist es nicht mehr zwingend notwendig, ein
AO-SF-Verfahren durchzuführen. Gleichwohl können diese Verfahren aber aus
rechtlichen Gründen zukünftig nötig sein. In jedem Fall muss die diagnostische
Seite des AO-SF-Verfahrens bei der Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs durch ein geeignetes Verfahren in der Zukunft aufrecht erhalten
werden. Professionelle Lernausgangsanalysen und förderbezogene Diagnostik
sollen genutzt werden, um durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der
Förderung der jeweiligen Schule ein klares Profil zu geben.
Eine
zusätzliche sonderpädagogische Förderung von Kindern an allgemeinen Schulen
muss immer auf der Basis eines individuellen Förderplans erfolgen. Dieser wird
zunächst von den Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt und mit
sonderpädagogischen Lehrkräften des Kompetenzzentrums abgestimmt. Es wird
sodann einvernehmlich entschieden, in welcher Form und in welchem Umfang ein
Kind sonderpädagogisch gefördert wird.
Ein Zugewinn
für eine verbesserte Förderung von Schülerinnen und Schülern im Bereich eines
Kompetenzzentrums soll durch die Vernetzung mit verschiedenen Beratungs- und
Unterstützungsangeboten erzeugt werden, z.B. aus dem Bereich der Eltern- und
Erziehungsberatung, der Jugendhilfe, der Schulpsychologie oder der
Ernährungsberatung.
Aus dem
Anspruch auf individuelle Förderung eines Kindes gemäß § 1 Schulgesetz
resultiert, dass die schulische Förderung vom Grundsatz her zunächst und in
allererster Linie die Aufgabe der Grundschule ist. Der Auftrag zur individuellen
Förderung schließt die Erwartung an eine erfolgreiche Grundschulpädagogik ein,
dass sich Schwierigkeiten bei entwicklungsverzögerten Kindern seltener zu
sonderpädagogischen Förderbedarfen verfestigen. Mit den Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung wird auch die Neudefinition eines
gesellschaftlichen Konsenses zum Umgang mit Vielfalt bzw. Heterogenität im
Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
geschaffen. Die Kompetenzzentren sollen dazu beitragen, dass Grund- und andere
Allgemeine Schulen dabei zusätzliche, tatkräftige und praxisorientierte
Unterstützung erhalten.
Die Zahl der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Zeitraum
zwischen 1997 und 2008 um über 20 % gestiegen, obwohl die Gesamtzahl aller
Schülerinnen und Schüler im selben Zeitraum rückläufig ist. Diese Entwicklung
verdeutlicht auch den Ruf der allgemeinen Schulen nach mehr Unterstützung für
eine zunehmend schwieriger werdende Schülerschaft. Dem soll auch durch die Kompetenzzentren
entsprochen werden.
Ein
Grundgedanke der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ist es, der
Verfestigung von Lernproblemen, Entwicklungsstörungen und sprachlichen
Beeinträchtigungen im Sinne eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegenzuwirken.
Dies setzt eine präventive Förderung von Kindern voraus, die nicht allein
Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern sein kann. Daher ist eine systematische
Vernetzung von Hilfsangeboten auf der kommunalen Ebene unerlässlich. Diese
beziehen ausdrücklich auch die Kindertagesstätten mit ein.
Die Funktionstüchtigkeit eines Kompetenzzentrums wird von dessen Personaleinsatzkonzept stark geprägt. Hier besteht ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen dem Kompetenzzentrum und den Schulen der Region. Dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird eine halbe zusätzliche Lehrerstelle zugewiesen. Schon daraus ist zu folgern, dass zunächst eher kleine, gezielte Schritte zur Umsetzung des jeweiligen Konzeptes unternommen werden. Das volle Spektrum der Möglichkeiten eines Kompetenzzentrums wird sich erst schrittweise im Laufe der Zeit entwickeln. Gerade eine Steigerung in der Flexibilität des Personaleinsatzes wird sich erst von Jahr zu Jahr ergeben.
Kernpunkt des pädagogischen Konzeptes eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung ist der Personaleinsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte. Die Leitung des Kompetenzzentrums erstellt dazu einen mit allen beteiligten Schulen abgestimmten Vorschlag, der sodann zum Beispiel durch Abordnungsverfahren von der Schulaufsicht umgesetzt wird. Die Leitung eines Kompetenzzentrums handelt als „Primus inter pares“, also ohne eine übergeordnete Dienstvorgesetzten- oder Leitungsfunktion. Die Lehrkräfte bleiben jeweils dort angesiedelt, wo sie auch zu Beginn der Pilotphase waren. Ziel der Personaleinsatzplanung eines Kompetenzzentrums muss es sein, mehr sonderpädagogische Lehrkräfte in den allgemeinen Schulen einzusetzen. Das kann zu flexibleren Einsätzen von sonderpädagogischen Lehrkräften führen. Eine effektive Einsatzplanung stellt sicher, dass ein Optimum an Förderzeit beim Kind ankommt und nicht durch „Wanderlehrertätigkeit“ und Wegstreckenbewältigung Lern- und Unterrichtszeit „auf der Strecke“ verloren gehen.
Es ist
durchaus angebracht, dass sich alle allgemeinen Schulen im Einzugsbereich eines
Kompetenzzentrums Gedanken der integrativen Förderung öffnen. Denkbar ist aber
auch, dass in einer Region Einverständnis zu Einrichtung von Schwerpunktschulen
besteht, in denen Fachpersonal gebündelt wird. In jedem Fall gilt der
Grundsatz: Die Lehrkräfte gehen dorthin, wo die Kinder sind – nicht umgekehrt.
Das pädagogische Konzept eines Kompetenzzentrums wird sich weiterentwickeln. Am Ende der Pilotphase soll klar sein, mit wessen Unterstützung und mit welcher Rollenverteilung in einer Region Beratung, Diagnose, Prävention und Unterricht organisiert werden können.
Während der
Pilotphase werden arbeitsrechtliche, dienstrechtliche und
personalvertretungsrechtliche Fragestellungen auftreten. Die daraus gewonnenen
Erkenntnisse sollen in die geplante Rechtsverordnung des Schulministeriums
einfließen.
Organisatorischer
Rahmen der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
Die
Kompetenzzentren werden nur in funktionierenden Netzwerkstrukturen erfolgreich
arbeiten können. Die Leitung der Förderschule, die Kompetenzzentrum ist, bildet
gemeinsam mit den Leitungen der übrigen Förderschulen in ihrem Einzugsbereich
ein Kollegialorgan als zentrales Führungselement. Die Leitung des
Kompetenzzentrums agiert als Primus inter pares.
Neben der
Leitungsebene gibt es verschiedene Steuergruppen:
Auf der Schulebene
(ggf. nach Schulstufen organisiert) mit Schulleitungen und Vertretern von
Kollegien der kooperierenden Förderschulen.
Auf der kommunalen
Ebene mit den Schulleitungen der allgemeinen Schulen, der Förderschulen und
den Schulträgern.
Auf der Kreisebene
mit der Schulaufsicht, den Sprechern der allgemeinen Schulen, den Sprechern der
Kompetenzzentren, den Schulträgern und außerschulischen Kooperationspartner,
wie z.B. dem Gesundheitsamt.
Auf dieser
organisatorischen Grundlage werden die Förderschwerpunkte und Förderbedingungen
festgelegt sowie Arbeitsteilungen und Zeitrahmen vereinbart. Gemeinsam planen
und realisieren die Kompetenzzentren und die allgemeinen Schulen die
Präventionsmaßnahmen, bezogen auf den einzelnen Schüler. Wird also ein
Schulanfänger mit vermutetem Förderbedarf eingeschult, so geschieht dessen
Förderung in der Grundschule künftig im Regelfall ohne das sogenannte
AO-SF-Verfahren. Das Einverständnis der Eltern muss selbstverständlich
vorliegen. In Kooperation zwischen Grundschule und Kompetenzzentrum werden
folgende Prozessschritte erarbeitet und durchgeführt:
-
gemeinsame, erweiterte Diagnostik,
-
gemeinsame, individuelle Förderplanung,
-
gemeinsamer Vorschlag hinsichtlich des zukünftigen
Förderortes,
-
gemeinsame Elternberatung,
-
Planung der bedarfsgerechten, flexiblen
sonderpädagogischen Unterstützung,
-
Umsetzung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen.
Finanzielle,
organisatorische und personelle Auswirkungen/Kosten des Kreises
Die ressourcenrelevanten Auswirkungen des Projektes Kompetenzzentrum für
sonderpädagogische Förderung sind für den Schulträger derzeit noch nicht
bewertbar. Da es sich um einen stufig angelegten Prozess handelt, muss zwischen
kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen unterschieden
werden.
Kurzfristigen Auswirkungen betreffen das Haushaltsjahr 2010 bzw.
das Schuljahr 2010/2011. In diesem Zeitraum sind sogenannte „flankierende
Maßnahmen“ zur Begleitung des Einführungsprozesses der Kompetenzzentren
erforderlich und vorgesehen. Sie sollen allerdings ausschließlich subsidiär
eingesetzt werden, d.h. wenn das Land oder Dritte keine Mittel zur Verfügung
stellen.
Aufgabe |
Ziel |
Ausführung |
Kosten ca. |
Wissenschaftliche Begleitung |
Qualitätssicherung des
Prozesses und Evaluation |
Geeignetes wissenschaftliches
Institut |
20.000
€ |
Fortbildung für Schulleitungen
und Lehrkräfte |
Kompetenzerweiterung und
Hilfestellung für die Schulleitungen und Lehrkräfte (insbesondere der allg.
Schulen) |
Kompetenzteam |
30.000
€ |
Informationsveranstaltungen
für Beteiligte (Schulträger, Schulen, Kooperationspartner) |
Umfassende Information aller
Beteiligten |
Organisation
Kreis Mettmann, ggf. externe Moderation, externe Referenten |
8.000
€ |
Erstellen von
Informationsmaterial |
Basis für die Information
Dritter (z.B. Eltern) |
Abteilung
40-1 in Abstimmung mit den Leitungen der Kompetenzzentren |
4.000
€ |
Unvorgesehenes |
diverses |
|
8.000
€ |
Summe |
|
|
70.000 € |
Aufwendungen
für Schulausstattungen, Beschaffungen oder bauliche Veränderungen sind nicht zu
erwarten. Vermutlich sind die Sekretariate der Schulen, die Kompetenzzentren
werden, in besonderer Weise durch den Einführungsprozess belastet. Evt.
entstehende Mehrbelastungen bei der Sekretariatsarbeit sind durch
Umschichtungen aufzufangen.
Bei den Schülerfahrkosten ist durch das mit dem Prinzip der Wohnortnähe
verbunden Konzept der Kompetenzzentren tendenziell mit Einsparungen zu rechnen.
Im Übrigen wird das Land den Förderschulen, die Kompetenzzentren werden,
eine zusätzliche halbe Lehrerstelle zur Verfügung stellen.
Ein generelles Bedarfsthema von Kompetenzzentren ist die Bereitstellung
von Kapazitäten der Schulsozialarbeit
mit der Aufgabestellung der Zusammenführung handelnder Personen und Instanzen
innerhalb der Netzwerkstrukturen eines Kompetenzzentrums. Es soll versucht
werden, durch Synergieeffekte mit vorhandenen Ressourcen innerhalb der
Netzwerke die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten zu generieren.
Mittel- und kurzfristig, d.h. für einen Zeitraum von fünf bis zehn
Jahren kann heute nur die globale Feststellung getroffen werden, dass die
systembedingte Reduktion der Förderschülerinnen und Förderschüler die Anzahl
der Förderschulen sinken wird bzw. sich neue Formen der Kooperationen ergeben
werden.
Hinzu kommt die in der Netzplanung Förderschulen zu behandelnde Frage
einer evtl. Trägerschaft der Förderschulen Lernen auf der Kreisebene. Diese
komplexe finanzielle Bewertung wird vom Gutachter zum Ende des ersten Quartals
2010 erbracht sein.
Entscheidung über den Ausbau
von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
Gemäß einem Eckpunktepapier des Schulministeriums vom 17.10.2007, ergänzt durch einen Erlass des Ministeriums vom 25.08.2008, gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zur Teilnahme am Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung:
·
Der
Antrag auf Ausbau einer Förderschule zu einem Kompetenzzentrum für
sonderpädagogische Förderung wird durch einen Schulträger (über die
Bezirksregierung) beim Schulministerium gestellt.
·
Das
Konzept eines Kompetenzzentrums bedarf der Zustimmung von mindestens drei
Viertel der Schulen im Einzugsgebiet des Kompetenzzentrums für
sonderpädagogische Förderung.
·
Der
Schulträger schließt mit dem Ministerium eine Kooperationsvereinbarung ab, die
konkret die wechselseitigen Unterstützungsmaßnahmen umfasst. Weiterhin
beschreibt der Schulträger in seinem Antrag, auf welche Weise er die
erforderlichen eigenen Angebote in das Kompetenzzentrum einbringt.
Abstimmungsprozess
innerhalb der Kreisgemeinschaft
Eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Netzplanung nimmt die Fragestellung ein, wie sich die Kompetenzzentren im Kreis Mettmann verteilen. Da das Schulministerium die beiden „gesetzten“ Förderschulen in Erkrath und Velbert unverändert belassen wollte, musste zunächst diese Vorgabe berücksichtigt werden. Gespräche der Schulaufsicht und des vom Kreis beauftragten Gutachters mit allen Schulträgern im Kreis Mettmann erbrachten Übereinstimmung zu folgender Verteilung:
Städtische
Förderschule „In den Birken“, Velbert,
als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Velbert und Heiligenhaus,
Städtische
Comenius-Schule, Ratingen,
als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Ratingen,
Städtische
Erich-Kästner-Förderschule, Mettmann,
als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Mettmann und Wülfrath,
Städtische
Friedrich-Fröbel-Förderschule, Erkrath,
als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Erkrath,
Leo-Lionni-Schule,
Förderschule des Kreises Mettmann, Monheim,
als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für das Einzugsgebiet Langenfeld und Monheim.
Ein Einzugsgebiet Haan/Hilden zu bilden wurde aufgrund bereits bestehender Netzwerke in beiden Städten, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe, unter Beteiligung der Schulen grundsätzlich positiv bewertet, unklar war jedoch, ob die Paul-Maar-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung) des Kreises Mettmann oder die Ferdinand-Lieven-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) der Stadt Hilden Kompetenzzentrum werden soll. Beide Schulen haben ihre Bewerbung schriftlich bekundet. Seitens des Kreises als Schulträger der Paul-Maar-Schule bestand basierend auf einer nach der Methode „Nutzwertanalyse“ vorgenommenen Bewertung die Überzeugung, dass diese Schule sehr gute Potentiale als Kompetenzzentrum mit Vorteilen gegenüber dem anderen Standort aufweist. Der mit der Stadt Hilden diesbezüglich geführte Dialog war sachlich und konstruktiv, im Ergebnis eine im Rat der Stadt Hilden dem Vorschlag entsprechende politische Entscheidung jedoch eher unwahrscheinlich.
Aus diesem Grund wurde unter nochmaliger Beteiligung des Gutachters ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Auf Basis dieses Vorschlages ist eine entsprechende Beschlussempfehlung im Schul- und Sportausschuss der Stadt Hilden am 25.02.2010 erfolgt, der in der dortigen Ratssitzung am 17.03.2010 bestätigt wurde. Der Kreisausschuss hat dem geänderten Beschlussentwurf am 11.03.2010 ebenfalls zugestimmt.
Antragspaket des Kreises
Mettmann zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann
Um den Prozess der politischen Willensbildung in allen Städten des Kreises Mettmann zeitlich zu synchronisieren, haben nahezu alle Städte ihre Schulausschüsse über den Planungsstand zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann informiert. Dazu wurde von Seiten des Kreises eine Basisvorlage zur Verfügung gestellt, die auch in Teilen Bestandteil dieser Beschlussvorlage, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzungen der Kompetenzzentren (s. kursiv gedruckter Teil), ist..
Im Rahmen einer Schulleitersitzung am 11.12.2009 wurde die Thematik mit den Schulleitungen der Haaner Schulen unter Beteiligung der Ausschussvorsitzenden des Schul- und Sportausschusses und des Jugendhilfeausschusses in Anwesenheit der Schulaufsicht und des seitens des Kreises beauftragten Gutachters eingehend erläutert. Eine Zuordnung nach Hilden wurde aufgrund bestehender Netzwerke im Rahmen der Jugendhilfe und Schulpsychologie grundsätzlich begrüßt. Es wurde jedoch Klarheit über die Schule gefordert, wobei aufgrund der in Haan zu verzeichnenden Förderschwerpunkte eine Präferenz in Richtung Paul-Maar-Schule zu erkennen war, eine „Ablehnung“ gegenüber der anderen Schule jedoch nicht klar artikuliert wurde. Als Grundlage für die Beratungen in den Schulkonferenzen, die nicht nebulös aufgrund von Unklarheiten geführt werden sollten, wurde Klarheit in der Entscheidung gewünscht.
Aus diesem Grund wurde eine politische Entscheidung in Haan nach der Schulausschusssitzung in Hilden terminiert, damit die Schulkonferenzen der Haaner Schulen in der Zwischenzeit die Gelegenheit haben, ihre Entscheidungen zu treffen.
Wie
bereits oben erwähnt wurde in Hilden auf Basis des von Herrn Dr. Garbe
entwickelten Kompromissvorschlages ein entsprechender Beschluss gefasst, der im
Ergebnis vorsieht, dass der Kreis
Mettmann und die Stadt Hilden gemeinsam den Antrag stellen, die Aufgabe des
Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung an die beiden Förderschulen
·
Ferdinand-Lieven-Schule
Hilden und die
·
Paul-Maar-Schule Hilden
als
im Verbund zu lösende Aufgabe (Pilotphase) zu übertragen.
Die
Schulen in Haan wurden über den Beschluss zeitnah informiert. Unter Beteiligung
der Schulaufsicht wurde dies im Rahmen der Schulleitersitzung als Vorbereitung
der bevorstehenden Schulkonferenzen am 09.03.2010 inhaltlich erörtert. Seitens
der Schulen wurde dieser Beschluss inhaltlich kritisiert und eine im Interesse
der betroffenen Kinder notwendige und sinnvolle Zusammenarbeit als nahezu
aussichtslos bewertet und darauf aufbauende Schulkonferenzbeschlüsse infrage
gestellt. Nach eingehender Diskussion sagte der anwesende Schulrat, Herr
Fischer, darauf hin zu in Abstimmung mit der Schulrätin Frau Ihle festzulegen,
dass die verantwortliche Kooperationspartnerin für die Haaner Schulen im Rahmen
des Kompetenzzentrums Hilden/Haan die Schulleitung der Paul-Maar-Schule, sein
wird. Dies wurde seitens der Schulaufsicht durch eine entsprechende mail vom
10.03.2010 in der Zwischenzeit schriftlich bestätigt. Unter dieser
Voraussetzung wird seitens einer Mehrheit der Haaner Schulen ein entsprechender
Schulkonferenzbeschluss als wahrscheinlich betrachtet. Es ist somit derzeit
davon auszugehen, dass bis zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses 75 % der
Haaner Schulen einer Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Ferdinand-Lieven-Schule/Paul-Maarschule
mit der v.g. Zuständigkeitsregelung zustimmen werden. Ein Ergebnis hierzu wird
am Sitzungstag vorliegen. Die
Schulkonferenzen der Emil-Barth-Realschule und des Städt. Gymnasiums tagen erst
nach dem 23.03.2010, hier ist die Beschlusslage derzeit noch unklar.
Schlussbemerkung
Aus Sicht der Verwaltung ist der von der Landesregierung eingeschlagene Weg mit dem Ziel der inkludierenden Beschulung umzusetzen. Sofern keine Beschlussfassung erfolgt bedeutet dies im Zweifel, dass Haan ohne eigene Förderschule und ohne eigenes Kompetenzzentrums nicht den Zugriff auf die entsprechenden Fachkompetenzen hat und die Gefahr einer „wildwüchsigen Inklusion“ besteht, die nicht im Interesse der Haaner Schullandschaft aber noch weniger im Interesse der Kinder mit besonderem Förderbedarf sein kann, deren Entwicklungschancen dadurch wesentlich beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung eine Beschlussfassung entsprechend des hier vorliegenden Beschlussentwurfes vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Konzept zur flächendeckenden Einrichtung von Kompetenzzentren wird zugestimmt.
2. Dem Antrag zum Ausbau der Paul-Maar-Schule des Kreises Mettmann und der Ferdinand-Lieven-Schule der Stadt Hilden zu einem Kompetenzzentrum im Verbund für den Bereich Haan/Hilden wird vorbehaltlich der zustimmenden Voten der Haaner Schulkonferenzen von mindestens 75 % zugestimmt.
Finanz. Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen der Inklusion vor Ort sind derzeit noch nicht zu beziffern.