Betreff
Änderung der Kirmesgebührensatzung
Vorlage
60/049/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.            Anlass der Vorlage

Die Gebühren für die Standplätze auf der Haaner Kirmes 2023 sind jährlich durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die zu beschließenden Gebühren 2023 ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).

 

 

2.            Gebührenkalkulation 2023

Die Gebührenkalkulation der Haaner Kirmes 2023 wurde erstmalig im Bauverwaltungsamt erstellt (VV-Beschluss vom 26.01.2021) und ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Für die Kalkulation der einzelnen Gebührentatbestände wurde nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die Methode der Äquivalenzziffernrechnung herangezogen. Die Äquivalenzziffern wurden durch den zuständigen Sachbearbeiter des Amtes 32 ermittelt, da dort das fachspezifische Wissen zu den einzelnen Gebührentatbeständen vorliegt. Eine nähere Erläuterung der Methode der Äquivalenzziffernrechnung erfolgt durch diesen im Rahmen der Sitzung.

 


Entwicklung der Plan-Kosten 2023 im Vergleich zu den Ist-Kosten 2022:

 

 

 

Insgesamt wird erwartet, dass die ansatzfähigen Kosten 2023 geringer ausfallen als die Ist-Kosten im Jahr 2022.

 

Das Defizit aus der Betriebskostenabrechnung 2019 (siehe unten) und das sich abzeichnende hohe Defizit aus der noch nicht abschließend fertig gestellten Betriebskostenabrechnung 2022 zeigen jedoch, dass die Gebührenhöhe, die noch auf Stand der letztmaligen Kalkulation aus dem Gebührenjahr 2017 basiert, dringend einer Neukalkulation bedarf.

Die ansatzfähigen Plankosten im Jahr 2017 – die Grundlage für die Kalkulation waren - betrugen rd. 190.000 Euro. Die voraussichtlichen Kosten 2023 sind um rd. 14.000 Euro (ohne städt. Zuschuss) höher. Die derzeitigen Gebühren decken diese Mehrkosten nicht.

 

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung dieser Gebührenbedarfsberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 20.06.2023 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.

 

 

3.            Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung 2019 ist als Anlage 3 beigefügt. Sie wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und schließt mit einer Kostenunterdeckung von minus 15.811,50 € ab.

Gem. § 6 Abs. 4 KAG NRW sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Dementsprechend ist eine Berücksichtigung nur noch in der Gebührenkalkulation 2023 möglich. Eine entsprechende Berücksichtigung erfolgte mithin in der Neukalkulation 2023.

 

 

4.            Satzung und ergänzende Hinweise

Die Haaner Kirmes gehört nunmehr seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschickenden ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes" anerkanntes Kulturgut. Wegen der in der Vergangenheit erzielten Umsätze bewerben sich wesentlich mehr Beschickende um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können. Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften zurückgegriffen werden.

 

Gleichwohl ist sehr deutlich zu bemerken, dass die Coronapandemie auch im Schaustellergewerbe tiefe Spuren hinterlassen hat. Die Schaustellerbetriebe hatten, wie andere mittelständige und kleine Unternehmen, nicht nur mit den wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen, sondern auch damit, dass viele Arbeitskräfte nicht mehr zurückgewonnen und ersetzt werden konnten. Unter anderem dadurch bedingt hatte die Anzahl der Bewerbungen um einen Standplatz auf der Haaner Kirmes 2022 um ca. 18 % gegenüber dem langjährigen Durchschnitt abgenommen. Hierunter waren auch langjährige bekannte Beschickende der Haaner Veranstaltung. Teilweise kamen auch Absagen von Beschickenden aus personellen Gründen sehr kurzfristig vor Beginn der Veranstaltung, was eine Nachplatzierung mit anderen attraktiven Geschäften erschwerte.
Auch für 2023 wurden aus diesen Gründen bereits von Bewerbungen Abstand genommen bzw. diese zurückgezogen.

 

Im Interesse am Erhalt des Haaner Volksfestes muss deshalb auch dafür Sorge getragen werden, dass die Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse am Haaner Volksfest haben, denn die Haaner Kirmes hat auch hinsichtlich der Gebühren für den Standplatz pro Tag eine Spitzenstellung in Deutschland.

Der Eintritt in eine inflationäre Entwicklung könnte sich zur Bedeutungslosigkeit der Haaner Kirmes entwickeln. Andere Städte, welche mit der Haaner Kirmes vergleichbare Veranstaltungen durchführen, leisten unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung einen Zuschuss in Form eines städtischen Eigenanteils an den ansatzfähigen Kosten.

 

Trotz des einzigartigen Werbeeffektes der Haaner Kirmes für die Stadt Haan wurden in der Vergangenheit meistens alle ansatzfähigen Kosten zu 100 % gedeckt. Ein städtischer Zuschuss wurde für die traditionelle Haaner Kirmes bisher weder gewährt noch eingerechnet. Mit Blick auf den erneuten Anstieg der ansatzfähigen Kosten der Haaner Kirmes wird seitens der Verwaltung ab 2023 eine Bezuschussung der Veranstaltung durch die Stadt vorgeschlagen, um eine wirtschaftliche Teilnahme für die Schaustellerbetriebe zu gewährleisten und zukünftig ausreichend attraktive Schaustellerbetriebe für die Haaner Kirmes gewinnen zu können.

 

Die Verwaltung hält für 2023 eine Begrenzung der Refinanzierung durch die Beschickenden auf 90% der ansatzfähigen Kosten für erforderlich. Diese Begrenzung dient dazu, den Fortbestand der Haaner Kirmes als attraktives Volksfest mit jahrhundertelanger Tradition zu sichern und die Gebührenerhöhung in einem vertretbaren Umfang zu halten.

 

Die Verwaltung weist schon jetzt darauf hin, dass mit Blick auf den derzeitigen Stand der Gebührenabrechnung 2022 ein großes Defizit der 5 Tages Veranstaltung zu erwarten ist. Dies wird voraussichtlich eine erhöhte finanzielle Bezuschussung (20 %) seitens der Stadt Haan in den Folgejahren (2024 ff.) erforderlich machen.

 

Mit den Interessenvertretungen, dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM), besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Daher wurde dem DSB und dem BSM eine Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Sofern Stellungnahmen eingehen, werden diese zur Sitzung des Rates vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

 

1.            Die ansatzfähigen Kosten werden nur zu 90% durch die Beschickenden getragen, zu 10 % durch die Stadt Haan.

 

2.            Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Da die ansatzfähigen Kosten nur zu 90% durch die Beschickenden getragen werden sollen ergibt sich auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung für die Haaner Kirmes 2023 ein Zuschussbedarf durch die Stadt Haan in Höhe von 20.427,347 €.