Betreff
Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich „ehemalige Landesfinanzschule“ (Vorkaufsrechtsatzung)
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
61/075/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der in der beigefügten Begründung getroffenen Aussagen den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß den Regelungen des § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts im Bereich „ehemalige Landesfinanzschule“.

 

Als städtebauliche Maßnahme soll der Bebauungsplan Nr. 206 "ehemalige Landesfinanzschule" aufgestellt werden. Mit diesem soll Planungsrecht für Wohnnutzungen durch Revitalisierung oder Neubau geschaffen werden. Insbesondere soll auch ein Beitrag zur Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau geleistet werden.

Der vorgenannte Fokus auf Wohnnutzungen schließt nicht aus, dass auch ergänzende Nutzungen, wie die Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, realisiert werden können.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss wird der Satzungstext der Vorkaufsrechtsatzung ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „ehemalige Landesfinanzschule“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung wird zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung befindet sich in der Haaner Innenstadt im Bereich der Kaiserstraße 10-14 und liegt

-       zwischen der Bundestraße (B228) im Norden,

-       den Grundstücken Kaiserstraße 18 und 20 sowie Martin-Luther-Straße 2a im Osten,

-       dem Grundstück Bismarckstraße 4 / 10 im Süden und

-       den Grundstücken Bismarckstraße 12a und Kaiserstraße 8 im Westen.

 

Nach dem Liegenschaftskataster ist folgendes Flurstück von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 22, Flurstück 222.

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan zum Geltungsbereich.

Finanz. Auswirkung:

 

keine