Betreff
Einführung des Deutschland-Tickets (DT) für Haaner Schüler/innen (SuS) ab dem Schuljahr 2023/24
Vorlage
40/041/2023
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit der Einführung des DT zum 01.05.2023 ist es Ziel der Landesregierung, für alle SuS ein DT zu günstigeren Konditionen anzubieten. Hierzu gibt es jetzt einen noch druckfrischen gemeinsamen Runderlass der Ministerien für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, für Schule und Bildung und  für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 02.06.2023 sowie ergänzende Informationsveranstaltungen der VRRöR, an der die Stadt Haan am 12.06.2023 teilgenommen hat. Ziel ist eine landesweite Einführung des DT im Schülerverkehr bereits zum 01.08.2023.

 

Hierzu wurden bereits ergänzende Vereinbarungen zum Schoko-Ticket-Vertrag übersandt, die unterschrieben bis zum 20.06.2023 zurückgeschickt werden sollen. Mit Blick auf die in vielen Städten hierzu erforderlich werdenden Ratsbeschlüsse hat man diese Frist bis zum 23.06.2023 verlängert.

 

Zunächst zur Historie. Zum 01.02.2002 wurde in zahlreichen Städten in NRW, so auch in Haan, das Schoko-Ticket eingeführt. Das Ticket gilt 7 Tage die Woche rund um die Uhr und berechtigt zur freien Fahrt im VRR-Geltungsbereich. Für die SuS, die aufgrund der Schulweglänge oder bestimmter Ausnahmegründe einen Anspruch auf die Übernahme von Schülerfahrkosten hatten, wurde dieses Ticket auf Kosten der Schulträger angeschafft. Für die Möglichkeit, dieses auch außerhalb der Schulzeit zu nutzen, wurde ein Eigenanteil in Höhe von seinerzeit 7,70 € für das 1. Kind und jedes volljährige Kind, 5 € für das 2. Kind einer Familie und 0 € für das 3. Kind einer Familie erhoben. Auf Basis der seinerzeit abgerechneten Schüler Tickets hat man einen Pauschalpreis festgelegt, der von den Schulträgern monatlich für 11 Monate im Jahr (der Hauptferienmonat blieb frei) an die Rheinbahn als Verkehrsunternehmen zu zahlen war. Der o.g. Eigenanteil wurde per. Vertrag ebenfalls an die Rheinbahn abgetreten. Mit diesem Finanzierungsmodell konnte das Schoko-Ticket auch für Selbstzahlende SuS zu einem moderaten Preis angeboten werden. Der Pauschalbetrag wird jährlich im Verhältnis der prozentualen Entwicklung der abgenommenen Schoko-Tickets entweder nach oben oder unten korrigiert und mit einer im Gegensatz zur allgemeinen Preisentwicklung moderaterem Prozentsatz angepasst. Darüber hinaus gibt es eine Revisionsklausel, die zugunsten oder zu Lasten des Schulträgers gezogen werden kann, wenn das Verhältnis von Schülerzahlen und Anzahl der abgenommenen Schoko-Tickets um mehr als 10 % voneinander abweicht.

 

Inzwischen liegt der in Haan zu zahlende monatliche Pauschalbetrag bei 18.675,28 € bei insgesamt 414 Schoko Tickets für Anspruchsberechtigte SuS. Bei                         11 Zahlmonaten (der Hauptferienmonat bleibt zahlungsfrei) beträgt der aktuell jährlich zu zahlende Preis für ein Schoko-Ticket zu Lasten der Stadt Haan damit                  496,20 €/Jahr (41,35 €/Monat/ausgelegt auf 12 Monate). Dies ist ein im Verhältnis zu den meisten anderen Städten eher günstiger Ticket-Preis/SuS, was daran liegt, dass die seinerzeit vor Einführung des Schoko-Tickets zugrunde zu legenden Schüler- Tickets überwiegend in der günstigsten Preisstufe A waren, die Abnahmezahlen im Laufe der Zeit nicht exorbitant gestiegen, zwischenzeitlich sogar gesunken sind und die Revisionsklausel erst einmal gegriffen werden musste.

 

Mit dem Ziel, das DT jetzt für alle SuS anzubieten, soll dieses für nicht anspruchsberechtigte SuS zu einem Preis in Höhe von 29 € angeboten werden. Zur Finanzierung ist vorgesehen, dass die Kommunen ihre bisherigen Pauschalzahlungen weiterhin leisten und auch die Eigenanteile, die inzwischen bei 14 € und 7 € liegen, weiterhin an die Rheinbahn abtreten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Pauschalzahlungen im Verhältnis zu den abgenommenen Schoko-Tickets bei mindestens 588 €/Ticket/Jahr liegen. Das ist der Punkt, an dem die bisher für die Stadt Haan günstige Entwicklung zu einer Mehrbelastung für den städtischen Haushalt führt, wenn man das DT für alle SuS einführen möchte, und zwar unter Berücksichtigung der o.g. Zahlen zu einem Preis von 91,80 € je anspruchsberechtigter/m SuS/Jahr. Die beigefügte Information der VRRöR und das dort aufgeführte Schaubild veranschaulichen nochmal das Finanzierungsmodell. Wenn die Stadt Haan das DT für SuS zum 01.08.2023 einführen möchte, entsteht damit eine finanzielle Mehrbelastung von 38.005,20 €. Der Entschluss zur Teilnahme ist jetzt zu treffen, ein unterjähriger Start ist nicht möglich. Eine Weiterentwicklung zum Schuljahr 2024/25 ist geplant, eine Rückkehr zum Schoko-Ticket ist möglich.

 

Wenn sich der Rat der Stadt Haan gegen die Einführung des DT entscheidet, bedeutet dies, dass alles so bleibt, wie es ist. Die anspruchsberechtigten SuS erhalten ein Schoko-Ticket zu den bisherigen Bedingungen, für die Selbstzahlenden SuS besteht die Möglichkeit, das Schoko-Ticket zu einem Preis in Höhe von 39,40 € oder alternativ das Deutschland-Ticket zu einem Preis in Höhe von 49 € zu erwerben. Aktuell gibt es rd. 390 selbstzahlende SuS in Haan.

 

Aus Sicht der Verwaltung bedeutet die Einführung eine weitere enorme Belastung für den städtischen Haushalt, vor allem vor dem Hintergrund einer unsicheren Finanzierungslage seitens des Landes in den kommenden Jahren. Mit dem Ziel einer klimafreundlichen Mobilitätsförderung, jedoch auch zur Unterstützung der Familien, die das Ticket aktuell aus eigenen Mitteln bestreiten müssen sowie vor dem Hintergrund, dass die Anbindung des ÖPNV in die benachbarten Großstädte sehr gut ist und mit dem DT auch die Einschränkung der unterschiedlichen Verkehrsverbünde wegfällt, gibt es aus Sicht der Verwaltung einige Argumente zugunsten einer Entscheidung für die Einführung des DT im Schülerverkehr trotz hoher finanzieller Belastung. Eine - wenn auch kleine - Kompensation wird in der Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2020 gesehen. Seinerzeit wurde beschlossen, für Haaner SuS der Sekundarstufe II, die eine Haaner Schule besuchen, deren Entfernung zwischen Wohn- und Schuladresse mehr als 3,5 aber weniger als 5 km beträgt und die den Nachweis über den Besitz eines Schoko-Tickets erbringen, einen Zuschuss in Höhe von 25 €/maximal 300 €/Jahr zu zahlen. Der Betrag errechnete sich aus dem seinerzeit geltenden Betrag des Selbstzahler-Tickets von rd. 37 € ./. 12 € Eigenanteil. Inzwischen liegt der Eigenanteil bei 14 €. Mit dem Beschluss für ein DT besteht für diese Familien die Möglichkeit, für 15 € mehr das DT mit den gerade für diese Altersklasse sehr attraktiven Vorteilen zu erwerben. Das wird als durchaus zumutbar angesehen. Für das Schuljahr 2023/2024 wäre mit ca. 25 Anträgen zu rechnen (7.500 €/Jahr).

 

Zum Abschluss noch ein inhaltlicher und ein redaktioneller Hinweis. Aus den kreisangehörigen Städten stellen nach aktueller Kenntnis mit Ausnahme der Stadt Heiligenhaus alle Städte auf das DT um. Der Vertrag zum Schoko-Ticket datiert nicht vom 10.01.2006 sondern vom 30.01.2002, hier liegt vermutlich ein Überschreibungsfehler aus einer anderen Kommune vor.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussalternativen

 

1./

 

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR (VRR) und der Rheinbahn AG (VU) die als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte Ergänzungsvereinbarung abzuschließen.

 

b)    Die Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2020 zur Übernahme von Schülerfahrkosten für Schüler/innen (SuS) in der Sekundarstufe II an städtischen Haaner Schulen wird aufgehoben.

 

2./

 

Die Stadt Haan bleibt bei dem Angebot des Schoko-Tickets für anspruchsberechtigte SuS und der Sonderregelung für Oberstufen SuS entsprechend der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2020.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Beschlussalternative 1)

 

2023: 15.917 € müssen überplanmäßig bereit gestellt werden

 

Ab dem Jahr 2024 würde der Mehrbetrag in Höhe von 38.200 €/Jahr zum „normalen“ Mehraufwand“ ./. der freiwilligen Zuschüsse für die Oberstufen SuS in die Haushaltsplanung aufgenommen.

 

Beschlussalternative 2)

 

Keine

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Zu Beschlussvorschlag 1):

 

 

 

 

Der Beschlussvorschlag zu 2 hat weder fördernde noch hemmende Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der stadt Haan