Betreff
Radroutenführung auf Nebenachsen im Stadtgebiet
hier: Vorstellung des Beschilderungsentwurfs
Vorlage
66/070/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Handlungskonzept Radverkehr als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Haan sieht vor, einzelne Nebenrouten als wichtige Netzergänzungen gesondert zu beschildern. Sichere und ansprechende Radwegeverbindungen sind für eine häufigere Nutzung des Fahrrades von grundlegender Bedeutung. Daher sollen auch abseits des Hauptnetzes Angebote für die ortskundigen, routinierten Radfahrenden, wie auch für Neu- und Wiedereinsteigende geschaffen werden, um eine gute Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Es besteht zwar die Möglichkeit das landesweite und in der Regel über Hauptverkehrsstraßen führende Radverkehrsnetz NRW mit seinen bekannten rotweißen Schildern zu erweitern, doch handelt es sich hierbei um eine wegweisende Beschilderung die verkehrsrechtlich in die Straßenverkehrsordnung eingebunden ist. Damit verbunden ist ein Mangel an Flexibilität und Möglichkeiten der Ausschilderung. Um nicht nur touristische oder freizeitrelevante Ziele ausschildern zu können, beabsichtigt die Verwaltung mit den in den Anlagen 1 und 2 exemplarisch dargestellten Hinweisschildern zu operieren. Ziel ist es,

 

-       verkehrsbedeutende Wegebeziehungen auf Nebenachsen insbesondere für den Verkehr von Schülerinnen und Schülern darzustellen (Beispiel: Thienhausener Straße – Bismarckstraße – Kirchstraße – Walder Straße),

-       für den kommunalen Radverkehr wichtige Zielpunkte (Rathaus, Krankenhaus, Schwimmbad, Sport- und Spielanlagen) auszuweisen,

-       verkehrsärmere und für Radfahrende attraktivere Alternativrouten zum Radwegenetz NRW anzubieten (Millrather Straße – Lindenweg – Bergstraße – Kastanienweg statt Millrather Straße - Hochstraße – Brückenstraße – Thunbuschstraße um zum Bahnhof Gruiten zu gelangen) oder auch

-       Freizeitwege (beispielsweise Bachtäler, Grube 7) auszuschildern.

Dabei soll die Beschilderung einen stadteigenen wiedererkennbaren Charakter beinhalten. Der Verwaltungsvorschlag berücksichtigt das angestrebte Corporate Design und ähnelt im Layout den Schildern des Betriebshofes für Spielplätze und Totholzhabitate. Das weiße Schild ist grün umrandet, die Ecken sind gerundet und am unteren Rand findet sich der Namenszug der Gartenstadt Haan. Um als Hinweisschild für Radfahrende erkannt zu werden findet sich auf allen Schildern ein weißes Fahrradsymbol auf grünem Grund. Zielpunkte werden nach Möglichkeit mit einem Icon vor dem schwarzen Schriftzug dargestellt. Auf gleicher Höhe schließt sich die Wegstreckenlänge in km oder m an. Die Fahrtrichtung wird durch einen schwarzen Richtungspfeil oberhalb des Ziels angegeben. Die Schildergröße ist abhängig von der Anzahl der aufzuführenden Zielpunkte. Die Schilder der Anlagen 1 und 2 sind in einer Länge und Breite von 370 mm x 280 mm angedacht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Verwaltungsentwurf für die Beschilderung der Radroutenführung auf Nebenachsen innerhalb des Stadtgebietes gemäß der Anlagen 1 und 2 zu.