Betreff
Renigung der Restmülltonnen
hier: Abschaffung der Reinigung der Restmülltonnen
Vorlage
60/051/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Grundsätzliche Fragen der Abfallwirtschaft werden im Umweltausschuss beraten und vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. In der Sitzung des UMA am 16.11.2020 teilte die Verwaltung (Beschlussvorlage 60/005/2020) u.a. mit, dass mit der nächsten Gebührenkalkulation die Reinigung der Restmülltonnen eingearbeitet wird. Anlassbezogen wurde dazu die Abfallentsorgungssatzung geändert.

 

Derzeit werden die Restmülltonnen mit Frischwasser gereinigt. Die Reinigung findet einmal jährlich statt und wird von einem externen Dienstleister durchgeführt. Diese Reinigungspraxis hat zum Ziel, Geruchsbildung, Verschmutzung und die Ausbreitung von Bakterien und Schädlingen zu verhindern. Geplant war, dass nach einer Probephase beschlossen werden kann, dass die Reinigung zweimal pro Jahr stattfinden soll. Über die Reinigung der Biotonnen sollte optional entschieden werden. Das Frischwasser stammt aus dem örtlichen Wasserversorgungsnetz und wird für den Zweck der Tonnenreinigung verwendet.

 

Nach der Erprobungsphase schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die Reinigung der Restmülltonnen mit Frischwasser ersatzlos abzuschaffen.

 

Dieser Vorschlag basiert auf folgenden Gründen:

 

Umweltfreundlichkeit: Die regelmäßige umfangreiche Reinigung der Restmülltonnen mit 110.000 L Frischwasser führt zu einem Verbrauch von kostbarem Trinkwasser. Indem wir diese Praxis abschaffen, können wir unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren und einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten.

 

Kostenersparnis: Die regelmäßige Reinigung mit Frischwasser durch externe Dienstleister verursacht jährliche Kosten von ca. 46.000 €. Durch den Verzicht auf diese Praxis können finanzielle Ressourcen eingespart und die Abfallgebühren gesenkt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt mit dieser Sitzungsvorlage bereits jetzt einen Beschluss über die Abschaffung der Restmülltonnenreinigung zu treffen, so dass diese Änderung dann sofort umgesetzt werden kann. Mit der sofortigen Abschaffung der Reinigung erwarten wir in der Gebührenabrechnung für das Jahr 2023 einen Überschuss, welcher sich in den folgenden Gebührenkalkulationen kostenmindernd auswirkt. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Abschaffung der Restmülltonnenreinigung wird im Ausschuss für Umwelt- und Mobilität beraten und im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

Die Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Satzung über die

Abfallentsorgung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Kostenersparnis von 46.000 € im Produkt 110110.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Wasser ist eine begrenzte Ressource, es dient dem ökologischen Gleichgewicht. Die Bereitstellung von sauberem Wasser erfordert Energie für die Aufbereitung und Verteilung. Weniger Wasser bedeutet auch weniger Abwasser, das wieder gereinigt werden muss.