Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan (InHK)
hier:
1. Rahmenanalyse Neugestaltung Fußgängerzone Haan
2. Gestaltungsansätze Neugestaltung Fußgängerzone Haan
Vorlage
70/030/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Fußend auf der Beschlussvorlage Nr. 70/017/2022, ergänzt durch die Informationsvorlage Nr. 61/056/2022 zur Baukostenentwicklung und Flächenarrondierung Innenstadtumbau, hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro KRAFT.RAUM. eine dezidierte Analyse der Rahmenbedingungen und Grundlagenermittlung für die Umgestaltung des in Anlage 1 dargestellten Areals durchgeführt.

 

Herangehensweise der Rahmenanalyse Innenstadtareal Fußgängerzone:

 

Innenstadtumgestaltungen im heutigen Kontext der Entwicklungen bedingen grundlegend die Betrachtung der Einflüsse des Klimawandels auf den Stadtraum Fußgängerzone für die nachhaltige Förderung der Aufenthaltsqualität für die gesamte Bürgerschaft Haans und Stärkung des Geschäftsstandortes Innenstadt.

 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden die Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten der Umgestaltungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit der Ämter 61 (Amt für Stadtplanung und Vermessung), 32/2 (Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung) und 32/4 (Feuerwehr und Rettungsdienst) und 70 (Grünflächenamt / Betriebshof) abgestimmt. Die grundlegende Basis der Rahmenbedingungen für die Umgestaltungsmaßnahmen stellen die notwendigen Fahrwege und Aufstellflächen des Brandschutzes und Rettungsdienstes dar. Weiterhin sind maßgeblich die Belange der Wochenmärkte und Festivitäten und der Sondernutzungsflächen der Anrainer Gastronomen und Einzelhändler eingeflossen. Eine Beteiligung von Seniorenbeirat, Behindertenbeauftragte, Jugendparlament, Kinderparlament wurde in der Örtlichkeit durchgeführt und dokumentiert.

 

Grundlegend für die Umgestaltungsmaßnahmen werden die Ergebnisse der Bürgereingaben aus den Beteiligungsformaten zum InHK aus dem Jahr 2014 (siehe Informationsvorlage Nr. 61/056/2022) herangezogen, neben den Vorgaben aus den Dokumenten „180524 Gestaltungssatzung Innenstadt Haan“ und „190724 Gestaltungsleitfaden Innenstadt Haan“.

 

Mit der klaren Zielsetzung des Umgangs mit dem Klimawandel, aber auch dem Erhalt der wichtigen Festivitäten und Wochenmärkte in Haan und der Berücksichtigung der Belange der Interessensvertretungen und Anrainer wurden folgende Gestaltungsansätze für die Umgestaltung der Innenstadt erarbeitet:

 


Gestaltungsansätze Innenstadtareal Fußgängerzone:

 

 

Mit Blick auf die vermehrt auftretenden Hitzesituationen ist das formulierte Ziel, Versiegelung zu vermeiden und Grünpotentialorte in zurzeit versiegelten Bereichen zu identifizieren.

 

Folgende neue bauliche Elemente sollen nach dezidierter Rahmenanalyse als funktionale und gestalterische Grundlage für die kommende Vorentwurfsplanung dienen:

 

(1)  Tiefbeetrigolen

(2)  Baumrigolen

(3)  Baumstandortvitalisierung

(4)  Wasserspiel

(5)  Verschattungselemente

(6)  Trinkbrunnen

 

Im Einzelnen:

 

(1)  Tiefbeete (30 cm ab OK Belagsfläche) mit unterirdischen Regenwasserrigolen plus Natursteinbord Höhe 10 cm und reversiblen Knieholmgeländern

(2)  Neue Baumstandorte als Tiefbeete (30 cm ab OK Belagsfläche) mit Baumrigolen und Natursteinbord Höhe 10 cm und reversiblen Knieholmgeländern

(3)  Baumbeete nach FLL Richtlinien vergrößert an Bestandsbäumen mit Natursteinbord Höhe 10 cm und Knieholmgeländern als Anfahrschutz

 

Systematik Tiefbeete („Schwammstadtelement“):

 

Die sogenannten Tiefbeete, welche in der Präsentation vor dem Ausschuss vertieft erläutert werden, bieten die Möglichkeit der Verknüpfung des „Erblühens der Innenstadt“ mit der Möglichkeit der Nutzung der erforderlichen Flächen für die Veranstaltungen / Festivitäten in der Innenstadt. Über eine Aufkantung von 10 cm mit Granitbordsteinen und einer Tiefe der Beete von 30 cm ist eine „Abdeckung“ der Beete mit Schwerlaststahlplatten nach fachgerechtem Rückschnitt der Stauden während der Haaner Kirmes möglich. Neben dieser Möglichkeit der Verknüpfung der Abhängigkeiten folgend der Festivitäten sind Tiefbeete mit Rigolen ein System aus der sogenannten „Schwammstadt Thematik“.

 


Zur Erläuterung:

 

Unterirdische Rigolen sind konstruktive Pufferspeicher für Regenwasser vor der Einleitung in den Regenwasserkanal. Hierdurch wird Regenwasser für die Trockenperioden als Grundlage für das ansprechende Pflanzenwachstum bevorratet. Dies dient, neben dem Pflanzenwachstum und der Reduzierung der Pflegekosten bezüglich der Grünflächenbewässerung, grundlegend auch der Kühlung der Innenstadt in den heißen Sommermonaten.

 

Grundsätzlich ist der Erhalt aller Baumstandorte geplant. Ein sequenzieller Eingriff an einzelnen Standorten muss nach einer Vitalitätsbeurteilung erfolgen. Hier ist eine Neupflanzung von sogenannten Klimabaumarten bei Einsatz von Baumrigolen geplant (Verweis: https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/zukunftsbaeume/).

 

Die Funktionalität der Tiefbeet Systematik wurde der Verwaltung über ein Referenzprojekt in Lanzenkirchen (Anlage 2) bestätigt.

 

Geplant ist des Weiteren, als neues bauliches Element ein Fontänenfeld zur Aufwertung und Kühlung der Fußgängerzone in der Vorentwurfsplanung einzuarbeiten. Als möglicher Standort ist hier der Platz vor der Marktpassage vorstellbar.

 

Auch Trinkbrunnen sollen in die Planung miteinfließen. Bürgerinnen und Bürger sollen damit Angebote zur Abkühlung und Zugang zu frischem, kaltem Trinkwasser erhalten.

 

Ebenfalls sollen mobile Verschattungselemente, wie wetterfeste Sonnenschirme in Bodenhülsen, in der Vorentwurfsphase vertieft werden.

 

Fazit:

 

Die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Büro KRAFT.RAUM., empfiehlt nach der Rückkopplung aus der Stadt Lanzenkirchen und Sichtung von weiteren Referenzprojekten über https://www.schwammstadt.at/, die Schwammstadt-Thematik über Tiefbeete in der Fußgängerzone in der Vorentwurfsphase weiter zu verfolgen.

 

Hieraus ergibt sich unter den funktionalen Rahmenbedingungen der Haaner Fußgängerzone mit den Wochenmärkten und Festivitäten und den klaren Anforderungen an die Umgestaltung über Klimawandel die Chance für eine nachhaltige Umgestaltungsrichtung mit mehr Grün in der Fußgängerzone und somit mehr Aufenthaltsqualität.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der am 29.08.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau vorgestellten Rahmenanalysen und Gestaltungsansätze bezüglich des in Anlage 1 dargestellten Innenstadtareals Fußgängerzone beauftragt der Ausschuss die Verwaltung mit der Erarbeitung der Vorentwurfsplanung für das dargestellte Areal.