Betreff
Bericht über die finanzielle Lage zum 30.09.2023
Vorlage
20/090/2023
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Haushalt 2023 wurde vom Rat am 28.2.2023 beschlossen, die Bekanntmachung konnte nach Kenntnisnahme der Haushaltssatzung durch den Kreis am 29. März 2023 erfolgen. Damit endete die vorläufige Haushaltsführung und der Haushalt konnte vollumfänglich bewirtschaftet werden.

 

Seit Verabschiedung des Haushaltes 2023 haben sich keine gravierenden Veränderungen an der Gesamtsituation ergeben. Die Energiepreise haben sich, wenn auch auf hohem Niveau stabilisiert und die Inflationsrate ist gesunken, aber mit 4,5% im September immer noch hoch. Entsprechend wurde der Leitzins von der EZB noch einmal auf jetzt 4,5% erhöht. Der Zinssatz liegt damit auf dem Niveau wie zuletzt zu Beginn der 2000-der Jahre. Der Anstieg der Zinsen war absehbar und wurde im Haushalt entsprechend berücksichtigt. Auch die Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst wurden für 2023 antizipiert, ungeplante Mehrausgaben kommen hier nicht auf die Stadt zu.

 

Die Zuweisungszahlen für Flüchtlinge sind nach der Ankündigung des Landes Migranten wieder schneller aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen zuzuweisen, in den letzten Wochen wieder angestiegen. Z. Zt. werden die Unterkünfte massiv verdichtet mit den hierbei unausweichlichen Folgen für das Zusammenleben. Die Einrichtung einer Notunterkunft kann nicht ausgeschlossen werden, sollten die Zuweisungen nicht sinken.

 

 

Ergebnisrechnung

Erträge

 

In diesem Jahr entwickelt sich die Gewerbesteuer bislang normal, in die Anrechnung wird überwiegend das Jahr 2021 kommen. Bislang fehlen noch für 1/3 der 30 steuerstärksten Unternehmen die Messbescheide des Finanzamtes für 2021. Nach dem aktuellen Stand wird damit gerechnet, dass der Ansatz um rd. 0,5 Mio. Euro unterschritten wird.

 

Anders sieht die Entwicklung bei der Einkommensteuer aus. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wurden erhebliche Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht, die ab dem 1.1.2023 gelten. Deshalb war bei Haushaltseinbringung zunächst auch von einem deutlich reduzierten Ansatz ausgegangen worden. Nach Bekanntgabe der Orientierungsdaten des Landes wurde der Ansatz im Zuge der Haushaltsberatungen nach oben korrigiert und die Einkommensteuererträge auf Basis der Orientierungsdaten berechnet. Ob tatsächlich durch hohe Tarifabschlüsse trotz Steuererleichterungen auf kommunaler Seite ein Plus bei der Einkommensteuer erwartet werden kann, ist momentan noch nicht ersichtlich. Ähnlich wie im öffentlichen Dienst haben auch andere Tarifparteien von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichszahlung zu leisten. Nach der Abrechnung der ersten beiden Quartale muss davon ausgegangen werden, dass der eingeplante Ansatz um rd. 1 Mio. Euro verfehlt wird. Die Abrechnung des dritten Quartales wird für Ende Oktober erwartet.

 

Den zu befürchtenden Mindererträgen bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer stehen bereits realisierte wesentliche Mehrerträge an anderer Stelle gegenüber: So kann beim Familienleistungsausgleich ein Mehrertrag von 350 TEUR und bei der Gewinnabführung der Stadtwerke ein Plus von 116 TEUR verbucht werden. Bei der Umsatzsteuer wird nach der Abrechnung der ersten beiden Quartale mit einem Plus von 200 TEUR gerechnet.

 

Die Energiepauschalen für OGS, KiTas und Tagespflege sowie weitere Billigkeitsleistungen führen in diesem Bereich zu Mehreinnahmen von rd. 480 T€. Ebenso zeichnen sich Mehrerträge bei den Nutzungsentgelten für die Unterkünfte in Höhe von 200 T€ ab, da vielfach Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hier untergebracht sind, deren Unterkunftskosten von der BA übernommen werden. Auch für die Betreuung der minderjährigen Flüchtlinge wird entsprechend der erwarteten Mehraufwendungen mit Mehrerträgen im Umfang von 150 T€ gerechnet.

Im Übrigen entwickeln sich die Erträge unauffällig, Abweichungen nach oben und unten gleichen sich in Summe aus.

 

Insgesamt wurden zum Stichtag 30.09.2023 bei einem Ansatz von 109 Mio. Euro Erträgen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 86,2 Mio. Euro zum Soll gestellt. Das entspricht einem Anteil von 79%. Die monatliche Prognose zum Jahresende pendelt sich auf einen Wert von rd. 108,5 Mio. Euro ein und liegt damit etwas unter Plan.

 

 

Aufwendungen

 

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen hat Klarheit in der Entwicklung der Personalkosten geschaffen. Die im Haushaltsplan berücksichtigte Steigerung reicht zur Abdeckung der Mehrkosten aus.

Wie in den Vorjahren führt der Fachkräftemangel dazu, dass vakante Stellen nur schleppend besetzt werden können. Entsprechend werden bei den zahlungswirksamen Personalaufwendungen erhebliche Einsparungen erwartet, die zum Teil von Mehraufwendungen für die Rückstellungen wieder verbraucht werden.

Bei der Jugendhilfe und den Leistungen für Asylbewerber zeichnen sich Mehraufwendungen von aktuell rd. 0,4 Mio. Euro ab, denen zum Teil aber auch entsprechende Mehrerträge gegenüberstehen.

Die Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen ist sehr unterschiedlich. Für die Bewirtschaftung der Gebäude (Reinigung, Versicherung, Energie, Wasser) wird mit erheblichen Mehrkosten von rd. 1 Mio. Euro gerechnet. Das entspricht einer Steigerung von knapp 65% bezogen auf das Ergebnis 2022.

Bei den sonstigen Dienstleistungen wird hingegen mit einem Aufwand, der auf Höhe des Jahres 2022 liegt, gerechnet, somit können rd. 1 Mio. Euro eingespart werden.

Und auch bei der Instandhaltung werden die Ansätze voraussichtlich unterschritten, so dass in Summe bei den Sach- und Dienstleistungen mit Minderaufwendungen gerechnet wird.

Die im Jahresabschluss 2022 verbuchte Abschreibungssumme lässt vermuten, dass die Höhe der nichtzahlungswirksamen AfA nach Aktivierung verschiedener Baumaßnahmen um 0,8 Mio. Euro zu niedrig geschätzt wurde und entsprechende Mehraufwendungen in 2023 zum Tragen kommen.

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen und den Zinsen ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen.

Zum Stand 30.09.2023 wurden bei einem Ansatz von rd. 118 Mio. Euro rd. 83,9 Mio. Euro verbucht. Dies entspricht einem Anteil von 71%.

 

 

 

Zum Stand 30. September wird in der Summe mit einer leichten Verbesserung der Haushaltssituation von rd. 1,2 Mio. Euro im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit gerechnet. Die Mindererträge können durch Minderaufwendungen überkompensiert werden. Das erwartete Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bleibt dennoch weiterhin negativ, der Fehlbetrag reduziert sich von 8,9 Mio. Euro auf 7,7 Mio. €.

Gleichzeitig wird jedoch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Jahresabschlüssen 2020 bis 2022 nicht damit gerechnet, dass der außerordentliche Ertrag aus der Isolierung von Schäden durch den Krieg in der Ukraine in der eingeplanten Höhe realisiert werden kann. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Verbesserungen im ordentlichen Ergebnis zu einer Verschlechterung im außerordentlichen Ergebnis führen, so dass im Jahresergebnis mit keiner Verbesserung zu rechnen ist.

 

 

 

Finanzrechnung

 

In der Finanzrechnung spiegeln sich nur die tatsächlich bereits vereinnahmten bzw. verausgabten Beträge zum jeweiligen Stichtag wider. Sie unterscheiden sich damit zum 30.09.2023 erheblich von den Werten der Ergebnisrechnung.

 

Die unterjährig zur kurzfristigen Sicherstellung der Liquidität aufgenommenen Kassen-kredite konnten bislang alle wieder vollumfänglich zurückgeführt werden.

Zur Finanzierung der laufenden Investitionsmaßnahmen wurden bereits neue Kredite im Umfang von 10,9 Mio. Euro aufgenommen. Je nach Baufortschritt und Rechnungsstellung, erhöht sich dieser Betrag noch bis Jahresende.

 

Aktuell wird bei der Liquiditätsplanung nicht davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende bereits dauerhafte Kassenkredite bestehen werden.

Beschlussvorschlag:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.