Sachverhalt:
Mit dem Diskussionspapier vom 12.07.2023
(Anlage) verfolgt der Stadtelternrat das Ziel einer öffentlichen Debatte zum
Umgang mit eingeschränkten Betreuungszeiten und die Beantwortung von drei
Fragen. Die Fragen werden von der Verwaltung beantwortet wie folgt:
- Gibt es eine
Verpflichtung der Träger, Notbetreuungszeiten zu melden?
Das Kinderbildungsgesetz (KBiz) gibt den Trägern einen Betreuungsschlüssel vor, der für eine gesicherte Betreuung der Kinder gegeben sein muss. Sobald dieser aufgrund von Personalmangel nicht erfüllt werden kann, müssen verschiedene Maßnahmen wie z.B. eine verkürzte Öffnungszeit, die Zusammenlegung von Gruppen bis hin zu einer (Teil-)Schließung der Einrichtung umgesetzt werden. Diese Maßnahmen müssen dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) unter Maßgabe des § 47 SGB VIII sowie dem ortsansässigen Jugendamt mitgeteilt werden.
- Erfolgt
seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege eine
Meldung über reduzierte Betreuungszeiten oder Gruppenschließungen an die Stadt
Haan?
Bislang wird das Jugendamt nicht in Gänze über alle Meldungen nach § 47 SGB
VIII in Kenntnis gesetzt. Für dieses gesetzliche Erfordernis werden die Träger
regelmäßig sensibilisiert, zuletzt anlässlich der AG 78 am 14.08.2023.
- Wie werden
die Betreuungsausfallzeiten bei der Stadt Haan erfasst und wo sind diese einsehbar?
Da die Meldungen an das Jugendamt bislang unregelmäßig und unvollständig
abgegeben wurden, konnte noch kein belastbares Monitoring-System aufgebaut
werden.
Zu den Forderungen des Stadtelternrates
positioniert sich die Verwaltung wie folgt:
- Transparente
und im Sinne des Kindeswohls aller Kinder ausgewogene Kriterien zur
Festlegung der Betreuung bzw. Nicht-Betreuung von Kindern in allen
Kindertageseinrichtungen. Hierzu sind alle Träger, als auch der
Stadtelternrat als offiziell gewählte Vertretung aller Eltern der
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege einzubeziehen.
Die Verwaltung hat hierzu in der AG 78 am 14.08.2023 die Bildung einer
Arbeitsgruppe zur trägerübergreifenden Abstimmung von möglichen
Betreuungs-Kriterien im Falle eines Personalmangels angeregt. Zunächst wurde
von keinem Träger Interesse daran signalisiert, u.a. weil die Rahmenbedingungen
von Kita zu Kita sowie von Träger zu Träger als sehr individuell wahrgenommen
werden. Das Jugendamt ist gern bereit, eine solche Meinungsbildung zu
moderieren, um dem verständlichen Wunsch des Stadtelternrates nachzukommen.
Aktuell jedoch entwickelt jeder Träger seine eigenen Kriterien weiter und
informiert die Eltern auf dieser Basis. Dies ist auch Teil der Trägerhoheit der
auf dem Stadtgebiet Haan aktiven Träger von Kitas.
- Falls dies
nicht bereits bestehen sollte: eine (Selbst-)Verpflichtung aller Träger
von Kindertageseinrichtungen, ihre reduzierten Betreuungszeiten an die
Stadt Haan zu melden. Vgl. Antwort zu Frage 1.
- Von der
Stadt Haan die Überprüfung und Erarbeitung von Kriterien (für alle
Kindertagesstätten in Haan), wann welche Gebühren an Familien erstattet
werden sollten. Vgl. hierzu TOP 12 Vorlage „Satzung Elternbeiträge -
Erstattung von Elternbeiträgen/Essensgeldern“.
Das Jugendamt der Stadt Haan unterstützt die
freien Träger der Tageseinrichtungen für Kinder schon immer in ihrem Auftrag,
die Kinder in Haan bestmöglich zu betreuen und zu fördern. Hierbei steht zum
einen das große Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum anderen aber
auch die individuelle Förderung des Kindes im Fokus. Die Stadt Haan hat
rechtzeitig auf den zum 01.08.2013 eingerichteten Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz laut § 24 Abs. 2 SGB VIII reagiert und diesem Anspruch folgend
kontinuierlich Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum
Schuleintritt ausgebaut. Die Corona-Pandemie hat alle Beteiligten rund um die
Betreuungslandschaft vor eine nie dagewesene, große (organisatorische)
Herausforderung gestellt. Dies galt zum einen für die Träger der
Tageseinrichtungen für Kinder und dem dort verorteten Personal, aber vor allem
auch für die Kinder und deren Familien. Viele haben sich bis heute noch nicht
vollständig von den großen Anstrengungen dieser schweren Zeit erholt.
Parallel zu der Pandemie wurde eine weitere
Herausforderung immer präsenter: der Fachkräftemangel. Im Jahr 2020 erstmalig
offiziell von der Bundesregierung ausgerufen, ist er mittlerweile in allen
Tageseinrichtungen für Kinder in allen Bundesländern angekommen und stellt die
Akteure vor eine weitere große Herausforderung. Das Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) gibt den Trägern einen Betreuungsschlüssel vor, der für eine gesicherte
Betreuung der Kinder gegeben sein muss. Die Verwaltung hat gemeinsam mit den
freien Trägern bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet und abgeschlossen, um
einen aktiven Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Zum aktuellen Stand
der Umsetzung wird regelmäßig berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zum Diskussionspapier des Stadtelternrates vom 12.07.2023 zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine