Betreff
Diskussionspapier des Stadtelternrates
Vorlage
II/048/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem Diskussionspapier vom 12.07.2023 (Anlage) verfolgt der Stadtelternrat das Ziel einer öffentlichen Debatte zum Umgang mit eingeschränkten Betreuungszeiten und die Beantwortung von drei Fragen. Die Fragen werden von der Verwaltung beantwortet wie folgt:

 

  1. Gibt es eine Verpflichtung der Träger, Notbetreuungszeiten zu melden?

    Das Kinderbildungsgesetz (KBiz) gibt den Trägern einen Betreuungsschlüssel vor, der für eine gesicherte Betreuung der Kinder gegeben sein muss. Sobald dieser aufgrund von Personalmangel nicht erfüllt werden kann, müssen verschiedene Maßnahmen wie z.B. eine verkürzte Öffnungszeit, die Zusammenlegung von Gruppen bis hin zu einer (Teil-)Schließung der Einrichtung umgesetzt werden. Diese Maßnahmen müssen dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) unter Maßgabe des § 47 SGB VIII sowie dem ortsansässigen Jugendamt mitgeteilt werden.

 

  1. Erfolgt seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege eine Meldung über reduzierte Betreuungszeiten oder Gruppenschließungen an die Stadt Haan?


Bislang wird das Jugendamt nicht in Gänze über alle Meldungen nach § 47 SGB VIII in Kenntnis gesetzt. Für dieses gesetzliche Erfordernis werden die Träger regelmäßig sensibilisiert, zuletzt anlässlich der AG 78 am 14.08.2023.

 

  1. Wie werden die Betreuungsausfallzeiten bei der Stadt Haan erfasst und wo sind diese einsehbar?


Da die Meldungen an das Jugendamt bislang unregelmäßig und unvollständig abgegeben wurden, konnte noch kein belastbares Monitoring-System aufgebaut werden.

 

Zu den Forderungen des Stadtelternrates positioniert sich die Verwaltung wie folgt:

 

  1. Transparente und im Sinne des Kindeswohls aller Kinder ausgewogene Kriterien zur Festlegung der Betreuung bzw. Nicht-Betreuung von Kindern in allen Kindertageseinrichtungen. Hierzu sind alle Träger, als auch der Stadtelternrat als offiziell gewählte Vertretung aller Eltern der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege einzubeziehen.


Die Verwaltung hat hierzu in der AG 78 am 14.08.2023 die Bildung einer Arbeitsgruppe zur trägerübergreifenden Abstimmung von möglichen Betreuungs-Kriterien im Falle eines Personalmangels angeregt. Zunächst wurde von keinem Träger Interesse daran signalisiert, u.a. weil die Rahmenbedingungen von Kita zu Kita sowie von Träger zu Träger als sehr individuell wahrgenommen werden. Das Jugendamt ist gern bereit, eine solche Meinungsbildung zu moderieren, um dem verständlichen Wunsch des Stadtelternrates nachzukommen. Aktuell jedoch entwickelt jeder Träger seine eigenen Kriterien weiter und informiert die Eltern auf dieser Basis. Dies ist auch Teil der Trägerhoheit der auf dem Stadtgebiet Haan aktiven Träger von Kitas.

 

  1. Falls dies nicht bereits bestehen sollte: eine (Selbst-)Verpflichtung aller Träger von Kindertageseinrichtungen, ihre reduzierten Betreuungszeiten an die Stadt Haan zu melden. Vgl. Antwort zu Frage 1.

 

  1. Von der Stadt Haan die Überprüfung und Erarbeitung von Kriterien (für alle Kindertagesstätten in Haan), wann welche Gebühren an Familien erstattet werden sollten. Vgl. hierzu TOP 12 Vorlage „Satzung Elternbeiträge - Erstattung von Elternbeiträgen/Essensgeldern“.

 

Das Jugendamt der Stadt Haan unterstützt die freien Träger der Tageseinrichtungen für Kinder schon immer in ihrem Auftrag, die Kinder in Haan bestmöglich zu betreuen und zu fördern. Hierbei steht zum einen das große Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum anderen aber auch die individuelle Förderung des Kindes im Fokus. Die Stadt Haan hat rechtzeitig auf den zum 01.08.2013 eingerichteten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz laut § 24 Abs. 2 SGB VIII reagiert und diesem Anspruch folgend kontinuierlich Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ausgebaut. Die Corona-Pandemie hat alle Beteiligten rund um die Betreuungslandschaft vor eine nie dagewesene, große (organisatorische) Herausforderung gestellt. Dies galt zum einen für die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder und dem dort verorteten Personal, aber vor allem auch für die Kinder und deren Familien. Viele haben sich bis heute noch nicht vollständig von den großen Anstrengungen dieser schweren Zeit erholt.

 

Parallel zu der Pandemie wurde eine weitere Herausforderung immer präsenter: der Fachkräftemangel. Im Jahr 2020 erstmalig offiziell von der Bundesregierung ausgerufen, ist er mittlerweile in allen Tageseinrichtungen für Kinder in allen Bundesländern angekommen und stellt die Akteure vor eine weitere große Herausforderung. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gibt den Trägern einen Betreuungsschlüssel vor, der für eine gesicherte Betreuung der Kinder gegeben sein muss. Die Verwaltung hat gemeinsam mit den freien Trägern bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet und abgeschlossen, um einen aktiven Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Zum aktuellen Stand der Umsetzung wird regelmäßig berichtet.

 

Beschlussvorschlag:

Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Diskussionspapier des Stadtelternrates vom 12.07.2023 zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

keine  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

keine